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Gesundheitsreform 2003

Auszug aus der Koalitionsvereinbarung SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 16.10.2002: 'Mehr Qualität und Wettbewerb im Gesundheitswesen'

24. April 2007

Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit bei der Bewältigung der wichtigsten Lebensrisiken sind unsere Gestaltungsmaximen für einen modernen Sozialstaat. Sozialpolitik gerecht, innovativ, effizient und transparent gestalten - das ist Leitbild unserer Politik.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.bundesregierung.de/

VI. SOLIDARISCHE POLITIK UND ERNEUERUNG DES SOZIALSTAATS

Sozialpolitik

Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit bei der Bewältigung der wichtigsten Lebensrisiken sind unsere Gestaltungsmaximen für einen modernen Sozialstaat. Sozialpolitik gerecht, innovativ, effizient und transparent gestalten - das ist Leitbild unserer Politik. Dieses Leitbild prägt auch das Gesicht unserer erfolgreich durchgeführten und der anstehenden sozialpolitischen Reformprojekte.

Soziale Sicherung zukunftsfest machen

Wir haben die sozialen Sicherungssysteme auf neue Anforderungen ausgerichtet. Mit der Rentenreform haben wir einen großen Schritt getan, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren. Herzstück der Reform ist die zusätzlichen Altersvorsorge, die mit dem größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. Dies trägt dazu bei, die Lasten möglichst gerecht zwischen den Generationen zu verteilen. Sie schafft Sicherheit für die jeweils ältere und Bezahlbarkeit für die jeweils jüngere Generation. Wir halten fest an der Zielsetzung der Begrenzung und Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Wir werden den begonnenen Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere auch der betrieblichen Altersversorgungssysteme, vorantreiben. Dabei sollen die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt werden, die bei der Neuausrichtung der zusätzlichen Altersvorsorge gewonnen worden sind.

Wir werden bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur unterschiedlichen Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen sicherstellen, dass bestehendes Vertrauen geschützt wird, indem lange Übergangszeiten eingerichtet und Doppelbesteuerungen vermieden werden. Der größte Teil der Rentnerinnen und Rentner wird durch die notwendigen Änderungen auch weiterhin steuerlich nicht belastet sein. Wir werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge schrittweise von der Besteuerung befreien.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2004 Zeit gegeben, die Erziehung von Kindern bei der Bemessung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Wir werden im Rahmen der Umsetzung dieses Urteils dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Rentenversicherung prüfen.

Transparenz, Wirtschaftlichkeit und eine bürgerfreundliche Verwaltung stärken das Vertrauen in die Alterssicherungssysteme. Wir verbessern durch eine umfassende Organisationsreform die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Rentenversicherung und streben Verwaltungsvereinfachungen an. Wir werden dabei die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen und die Reform sozialverträglich ausgestalten.

Die gesetzliche Unfallversicherung muss vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Wirtschaft modernisiert werden. Deshalb werden wir die solidarische Lastenverteilung zwischen den Gewerbezweigen stärken und uns hierbei auf Vorschläge der Selbstverwaltung stützen.
Wir wollen die Weiterentwicklung der Sozialversicherungssysteme angesichts der demografischen Entwicklung, einer sinkenden Lohnquote und der zunehmenden Diskontinuität von Erwerbs- und Berufsbiografien bei Männern und Frauen prüfen.

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

Von der Versorgung zu Teilhabe und Selbstbestimmung - unter diesem Gesichtspunkt haben wir einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir das größte gesetzgeberische Programm der Behindertenpolitik seit Mitte der 70er Jahre verabschiedet. Eine zukunftsweisende Politik für Menschen mit Behinderung wird auch weiterhin ein Schwerpunkt unseres Regierungshandelns sein.

Wir werden die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen und insbesondere den Abschluss von Zielvereinbarungen fördern. Wir wollen das Prinzip der Barrierefreiheit weiter im Alltag verankern. Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 werden wir die Bevölkerung weiter für dieses Thema sensibilisieren. Wir werden die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken und Schritte zur Fortentwicklung der Eingliederungshilfe prüfen. Die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter verfolgte Strategie ist erfolgreich und wird mit weiter entwickelten Zielvorgaben fortgesetzt.

Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten

Die Sozialhilfe ist eine unverzichtbare Säule des Sozialstaates in Deutschland. Sie hat wie kein anderes Sozialleistungssystem auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und ist folglich einem ständigen Wandel unterworfen.

Wir werden daher eine Gesamtreform der Sozialhilfe auf den Weg bringen. Diese wird bewährten Grundsätzen Rechnung tragen und aktivierende Instrumente und Leistungen verbessern und die Selbsthilfe stärken. Die finanziellen Leistungen werden wir transparent und bedarfsgerecht weiter entwickeln. Durch konkrete Hilfevereinbarungen und stärkere Pauschalierungen stärken wir die Selbstverantwortung der Menschen.

Wir stellen sicher, dass die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung für alle Sozialhilfebezieher verbindlich gilt. Rückwirkungen auf das steuerliche Existenzminimum sind dabei zu vermeiden.

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bündeln wir die Kompetenzen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und schaffen Anreize zur Integration in das Arbeitsleben. Bei der Zusammenführung werden wir die Ergebnisse der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen berücksichtigen.

Armuts- und Reichtumsberichterstattung fortsetzen

Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung werden wir zur Grundlage für eine Politik machen, die einem Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich entgegenwirkt. Deshalb werden wir die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Berichterstattung im nationalen und europäischen Rahmen fortsetzen.

Mehr Qualität und mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist auch weiter reformbedürftig. Wir wollen das solidarische Gesundheitssystem erhalten. Eine hochstehende medizinische und gesundheitliche Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Einkommen, sozialer Stellung und Wohnort bleibt unser Ziel. Wir lehnen eine Zweiklassenmedizin ab. Der Wettbewerb um die beste Prävention und Versorgung für die Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen unserer Gesundheitspolitik. Effizienz und Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität sind Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems bei stabilen Beiträgen.

Wir werden die Qualität des deutschen Gesundheitswesens weiter entwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten stärken, die Wirtschaftlichkeit gewährleisten und die Transparenz erhöhen. Beitragssatzstabilität bleibt ein wichtiges Ziel. Wir stellen die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik. Wir stärken den gesundheitlichen Verbraucherschutz und bauen die Beteiligungsrechte aus. Die Solidarität bleibt zentrales Element. Wir sorgen durch die Erhöhung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für sichere Finanzgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Erste Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung werden wir kurzfristig ergreifen (Vorschaltgesetz).

Die Pflegeversicherung bleibt für uns ein wesentlicher ergänzender Zweig einer modernen, auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen ausgerichteten Sozialversicherung. Wir stimmen die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und die Rehabilitation besser aufeinander ab.
Mutige strukturelle Veränderungen sind die notwendige Voraussetzung, diese Ziele nachhaltig zu erreichen. Der Ausbau der solidarischen Wettbewerbsordnung verbindet Wahlfreiheiten und solidarischen Ausgleich und erhöht Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Mit Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin werden wir ethisch verantwortlich unter Wahrung der Gewissensfreiheit umgehen.

Solidarische Finanzierung sichern – Beitragssätze stabilisieren

Wir werden die Solidarität im Gesundheitssystem erhalten, d.h. einen funktions- und leistungsfähigen Ausgleich zwischen Jungen und Alten, zwischen denen, die mit und denen, die ohne Kinder leben und nicht zuletzt die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Zur Stärkung der Solidarität und der Finanzgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung werden wir die Versicherungspflichtgrenze für neue Versicherungsverhältnisse auf das Niveau der Renten- und Arbeitslosenversicherung anheben. Bei der Beitragsbemessungsgrenze gibt es keine Änderungen.

Wettbewerb verbessern – effektiv steuern

Die Gesetzlichen Krankenkassen werden im Rahmen einer Organisationsreform in die Lage versetzt, ihren Beitrag zu einem notwendigen Qualitätswettbewerb zu leisten. Die Organisationen der Leistungserbringer (z. B. die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) werden zu wirksamen Dienstleistern fortentwickelt. Wir stärken die Handlungsmöglichkeiten der Hausärzte innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Im Zusammenwirken von Gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern muss Professionalität, Zielgerichtetheit und zügige Umsetzung garantiert sein. Wir werden entsprechende konfliktauflösende Mechanismen wie z. B effektivere Schiedsstellen installieren, um die Interessen der Versicherten und der Patienten zu wahren. Die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen und die Krankenkassen werden in die Lage versetzt, neben den notwendigen kollektiven Verträgen Einzelverträge mit festgelegten Qualitätsniveaus abzuschließen. Der Kontrahierungszwang wird modifiziert. Der Zugang zu den medizinisch notwendigen Leistungen bleibt jedermann wohnortnah offen und die freie Arztwahl gewährleistet. Krankenhäuser, medizinische Zentren und andere Gesundheitsberufe werden in das System der Einzelverträge einbezogen. Der Sicherstellungsauftrag wird entsprechend den veränderten Bedingungen angepasst. Wir werden die Systeme der integrierten Versorgung stärken, eine bessere Abstimmung zwischen stationärem, teilstationärem und ambulantem Bereich ermöglichen und das Honorar- bzw. Entgeltsystem entsprechend ausrichten. In der ambulanten Versorgung können neben den freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten Gesundheitszentren zusätzlich tätig werden.

Leistungen sichern - Qualität nachhaltig steigern

Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung muss ein einheitlicher Leistungsanspruch sichergestellt sein. Wir orientieren die Versorgung strikt am medizinisch Notwendigen. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung muss angesichts der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Sicherung der Therapievielfalt stetig angepasst werden.

Für die Behandlung der großen Volkskrankheiten und die strukturierten Behandlungsprogramme erfolgt die notwendige Qualitätssicherung auf der Basis allgemein anerkannter medizinischwissenschaftlicher und pflegerischer Standards. Diese Transparenz setzt die Patientinnen und Patienten in die Lage, den Behandlungsverlauf selbst mitzugestalten.

Qualität im Gesundheitswesen beginnt mit überprüfbar gut aus- und fortgebildeten Ärztinnen und Ärzten; gleiches gilt für die übrigen Heilberufe. Die integrierte Versorgung chronischer Krankheiten wird Regelversorgung. Die Abstimmung zwischen Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern wird verbessert.

Der Hausarzt wird als „Lotse“ in dem komplexen System moderner Versorgung, Prävention und Rehabilitation tätig werden. Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, Anreiz- und Bonussysteme zu etablieren. Möglichkeiten, unterschiedliche Therapieansätze im Rahmen von Satzungsleistungen zu etablieren, werden geprüft.

Um einen dynamischen Prozess der Fortentwicklung der medizinisch-pflegerischen Standards und der Einbeziehung neuer Erkenntnisse zu gewährleisten, werden wir das „Deutsche Zentrum für Qualität in der Medizin“ einrichten. Durch die Arbeit unabhängiger Sachverständiger werden die zügige Erstellung von Behandlungsleitlinien und die Fortschreibung des Leistungskataloges unter gleichberechtigter Einbeziehung komplementärer Therapierichtungen ebenso gewährleistet, wie eine Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Arzneimittel. Alle Verfahren werden transparent ausgelegt und eine Beteiligung der Patientinnen und Patienten vorgesehen.

Die Arzneimittelversorgung wird liberalisiert.

Prävention wird eine eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege. Um Prävention angesichts der Vielzahl von verantwortlichen Entscheidungsträgern durchschlagkräftig zu gestalten, wird das „Deutsche Forum für Prävention und Gesundheitsförderung“ sukzessive ausgebaut. Hier werden die Entscheidungen konzentriert, Kampagnen entwickelt und umgesetzt. Einen Schwerpunkt bildet die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zur Steigerung der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen werden die entsprechenden Vorschriften in einem Präventionsgesetz zusammengefasst und ergänzt.

Patientensouveränität stärken – Transparenz erhöhen

Patientenschutz und Patientenrechte werden ausgebaut. Patientinnen und Patienten haben einen legitimen Anspruch auf unabhängige Beratung, objektive Information und auf Anhörung auch bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Wir werden ihre Rechte durch eine Patientencharta und die Einsetzung eines Beauftragten stärken.

Zur Erhöhung der Transparenz und der Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz im System führen wir auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte ein. Sie soll vor unnötigen Doppeluntersuchungen schützen, unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen schneller erkennen lassen und die Datensicherheit stärken. Sie enthält die Notfalldaten und informiert über erforderliche Vorsorgeuntersuchungen. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf vollständige Informationen. Deshalb werden wir eine Patientenquittung einführen, mit der die Behandlungen nachvollzogen werden können.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten werden die Leistungen und Angebote des Gesundheitssystems alters- und geschlechtsspezifischen Erfordernissen angepasst. Wir wollen eine Neuorientierung im Gesundheitswesen und der medizinischen Forschung im Hinblick auf Frauen. Die gesundheitliche Versorgung muss die gesamte Lebenssituation von Frauen berücksichtigen. In der Auftragsforschung und der Forschungsförderpolitik wird festgelegt, dass medizinische Forschung grundsätzlich geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen muss.

Die Behandlung von Brustkrebs wird schnellstmöglich an die europäischen Qualitätsstandards angepasst. Deutschland wird ein Mammographie-Screening für Frauen zwischen 50 und 70 Jahren einführen. Die Einrichtung von interdisziplinären Brustkrebszentren und alternativen Vorsorge- und Behandlungsmethoden werden unterstützt.

Wir werden ein Gentest-Gesetz vorlegen, das auf den Prinzipien Freiwilligkeit, Diskriminierungsverbot, Datenhoheit der Patientinnen und Patienten, umfassende Aufklärung und Beratung sowie einem strikten Arztvorbehalt beruht. Die Nutzung der Ergebnisse wird lediglich für individuelle Therapien erlaubt.

Die Versorgungsforschung sowie die Anwendungsforschung zur schnelleren Umsetzung moderner Erkenntnisse im Gesundheitswesen werden wir verstärken.

Arbeit der Beschäftigten anerkennen und Belastungen vermindern

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen brauchen klare Perspektiven. Der Bund wird seinen Beitrag leisten, damit regionale Defizite an Ärztinnen und Ärzten und Pflegepersonal ausgeglichen und unzumutbare Belastungen in Kliniken, Praxen und Pflegediensten vermieden werden. Die Beziehung der Heilberufe untereinander und ihre Kompetenzen werden überprüft.

Die Bundesregierung wird im Rahmen der Europäischen Union ihren Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Gesundheitspolitik der Zukunft leisten, die den Interessen der Menschen nach Mobilität und der unbürokratischen Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen auf Reisen und bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung entspricht.

Sucht- und Drogenpolitik

Wir setzen unsere erfolgreiche Sucht- und Drogenpolitik fort, die auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung aufbaut. Suchtstoffübergreifend wollen wir die strukturelle Prävention und den Kinder- und Jugendschutz stärken, Abhängigkeiten senken und Reintegration ermöglichen. Der Zugang zu Therapien soll erleichtert werden. Die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabisarzneimitteln werden in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickelt.

Wir werden eine nationale Antitabak-Kampagne durchführen, auch um den Nichtraucherschutz zu stärken. In einem Aktionsplan Drogen und Sucht sollen in Abstimmung mit den Ländern, den Sozialversicherungsträgern und den Verbänden der Jugend- und der Suchtkrankenhilfe gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Suchtprobleme in unserer Gesellschaft festgelegt werden.

Humane Pflege

Die Pflegeversicherung muss leistungsfähig erhalten und weiterentwickelt werden. Es geht im Sinne einer ganzheitlichen Pflege vor allem um die Sicherung der Qualität und eine bedarfsgerechte Versorgungsinfrastruktur im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Familienlastenausgleich bei der Pflege wird fristgerecht umgesetzt.

Wir lösen noch bestehende Konflikte zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf und sorgen für eine abgestimmte Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen ihnen. Der Pflege sichern wir im Rahmen der integrierten Versorgung ebenso ihren Platz wie in der Rehabilitation. Die Rechte der Pflegebedürftigen werden gestärkt.

Kinder und Jugendliche stärken und schützen

Kinder wachsen in unserer Gesellschaft anders auf als früher. Neben den Familien tragen zunehmend auch gesellschaftliche Gruppen und Institutionen Verantwortung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In einer breiten Allianz mit Kindern und Jugendlichen wollen wir die Zukunftschancen unserer jungen Generation verbessern und sie zum Mitgestalten gewinnen. Wir werden ihnen den notwendigen Schutz, aber auch die Freiräume geben, die sie brauchen, um ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden.

Wir werden die erfolgreichen Programme zur sozialen und beruflichen Integration von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in sozialen Brennpunkten, weiter fortentwickeln, damit der spätere Einstieg in den Beruf gelingt.

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund dürfen in unserer Gesellschaft nicht ausgegrenzt werden. Wir werden deshalb für sie und ihre Familien unterstützende, stabilisierende, betreuende und chancenverbessernde Integrationsmaßnahmen gezielt weiter entwickeln.

Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen am technologischen Fortschritt teilhaben. Mit der Bundesinitiative „Jugend ans Netz“ werden wir neben den bereits vorhandenen Internetzugängen in der Schule auch Internetzugänge in allen Einrichtungen der Jugendhilfe schaffen. Ziel ist die aktive Beteiligung von Jugendlichen an informellen Bildungsangeboten durch den Aufbau einer Bildungsplattform für alle Jugendlichen.

Wir werden dafür sorgen, dass Eltern und Familien bei der Bewältigung ihrer schwierigen und verantwortungsvollen Erziehungsaufgaben die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. Wir werden uns weiterhin für das Leitbild einer gewaltfreien Erziehung einsetzen. Dazu werden wir den begonnenen breiten gesellschaftlichen Dialog über Erziehungsfragen intensivieren und weiter vorantreiben.
Wir werden die Teilhabe und Mitsprachemöglichkeiten für junge Menschen in ihren Lebensumfeldern fördern und die Jugendlichen darin unterstützen, sich in der Gesellschaft in konkreten Projekten zu engagieren.

Wir werden einen nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung umgehend erarbeiten, um Prävention und Opferschutz zu verbessern.