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Barbara John, Rudi Merod, Heiner Vogel

Bayern II: Die Kammerwahl wirft ihre Schatten voraus ('Rosa Beilage' zur VPP 4/2002)

25. Februar 2007

Ergänzend zum Bericht in der VPP soll hier über die Psychotherapeutenkammer berichtet werden. Nachdem in der Gründungsausschusssitzung am 1.10. endlich die Wahlordnung abschließend beraten und verabschiedet werden konnte, wurde diese in den Folgetagen aufsichtsrechtlich geprüft, genehmigt, im Staatsanzeiger am 18.10. veröffentlicht und trat dann am 19.10.2001 in Kraft.

 

Am gleichen Tag hat der Kammervorstand einen erfahrenen Wahlleiter, Herrn Dipl.-Ing. Ke�?ler von der Ingenieurekammer-Bau zur Leitung des Wahlausschusses berufen. Aufgrund seiner breiten Erfahrung war davon auszugehen, dass er es schafft, die recht komplizierte, ans bayerische Kommunalwahlrecht angelehnte Wahlordnung (wie wir bereits berichteten) zuverlässig umzusetzen.

Was gab es noch in der Kammer und insbesondere der Gründungsausschusssitzung? Die Gründung einer Bundespsychotherapeutenkammer (siehe separaten Bericht in dieser Rosa Beilage) wurde beraten und ... der Vorsitzende Dr. Paul Kochenstein trat aus gesundheitlichen Gründen zurück. Die Gründungsausschussmitglieder zollten ihm Respekt und drückten ihren Dank aus für seinen berufspolitischen Einsatz in den vergangenen Jahren und auch für sein geleistetes Engagement im GA-Vorstand und bei der Erstellung des Wahlordnungsentwurfes, der bei dieser Sitzung ja beschlossen werden konnte.

Bei der nächsten Gründungsausschusssitzung am 11.11. wird somit ein neuer erster Vorsitzender, vermutlich aus dem Kreis der übrigen 6 Vorstandsmitglieder, gewählt werden (bis dahin wird das Amt kommissarisch von Helge Halbensteiner geführt). Der GA wird sich bei dieser Sitzung vermutlich auch mit der Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat beschäftigen (sie begrüßen und nunmehr die Berücksichtigung in den Psychotherapierichtlinien verlangen), es wird ein Ausschuss für Berufsordnungsfragen eingesetzt und Satzungs- und Finanzausschuss werden berichten.

Zur Kammerwahl? Die Wahlordnung sieht eine Reihe von Terminen vor, die vor der Wahl der 45 Delegierten zu erledigen sind. So müssen sich die Doppelapprobierten auf eine Berufsgruppe festlegen, in der sie das Wahlrecht ausüben wollen. Die Wählerlisten müssen veröffentlicht und überprüft werden, und es müssen sich Wahllisten von Kandidaten zusammenfinden, die dann - vermutlich Ende Dezember - beim Wahlleiter ihre Wahlvorschläge einreichen. Die Wahl wird dann in der zweiten Februarhälfte als Briefwahl stattfinden.

Die DGVT-Landesgruppe berät derzeit, ob sie eine eigene Liste, oder wie in vielen anderen Ländern gemeinsam mit nahestehenden Verbänden, eine Listenverbindung eingehen wird.
Wir bitten alle approbierten DGVT-Mitglieder in Bayern, darauf zu achten, ob sie die Rundschreiben von der Kammer (inzwischen zwei) und vom Wahlleiter (1. Wahlbekanntmachung, spätestens Mitte November!) erhalten. Ansonsten sollten sie sich unbedingt bei der Kammer melden (www.psychotherapeutenkammer-bayern.de)!