Beratung über Digitalisierungsgesetze im Bundestag
Das Digitalgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitsweisen beschleunigen. Kernstück ist dabei die elektronische Patientenakte (ePA), die 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird, es sei denn sie legen Widerspruch ein (Opt-out-Verfahren). Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz zielt auf die erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke (z.B. Forschung) ab.
Kritik von DGVT und DGVT-Berufsverband an den Gesetzentwürfen
Die DGVT und der DGVT-Berufsverband kritisieren an den Gesetzentwürfen u.a., dass Krankenkassen zukünftig anhand von Gesundheitsdaten, die automatisch ausgewertet werden, ihre Versicherten kontaktieren und zu möglichen Gesundheitsrisiken beraten können. Dies wird insbesondere für psychische Erkrankungen als kritisch gesehen.
Der Gesetzentwurf des GDNG sieht vor, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen, wenn Patient*innen nicht widersprochen haben (Opt-out). Die DGVT und der DGVT-BV fordern wie im Übrigen auch die Bundespsychotherapeutenkammer eine ausdrückliche Einwilligung der Versicherten auf Basis einer informierten Entscheidung (Opt-in). Erst dann sollen Daten aus der ePA weitergeleitet und mit weiteren Daten im Forschungsdatenzentrum verknüpft werden dürfen. Diese Forderung wurde ebenfalls nicht in den Kabinettsentwurf mit aufgenommen.