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Ralf Adam

Bericht der Landesgruppe Baden Württemberg ('Rosa Beilage' zur VPP 1/2000)

23. Februar 2007

Im folgenden wird über die Entwicklung der Kammerbildung in Baden Württemberg berichtet. Am 20.02.00 gab es ein Treffen der Landeskonferenz der Psychotherapeutenverbände, an dem über den Entwurf des Sozialministeriums vom 3. Februar 2000 für ein Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes diskutiert wurde.

 

Ein paar Tage später, am 23. Februar, kam es zu einer Besprechung mit dem Sozialministerium und u.a. einer aus der Landeskonferenz gebildeten Arbeitsgruppe. An dieser Arbeitsgruppe war die DGVT nicht beteiligt, was in Zukunft hoffentlich nicht mehr der Fall sein wird. Das Kabinett gab in der Sitzung vom 4. April 2000 den Anhörungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes zur Anhörung frei. Es wurden geringfügige Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 3. Februar vorgenommen. Im folgenden werden einige viel diskutierte Punkte des Anhörungsentwurfs mit der Begründung dargestellt:

  • Die Kammer soll den Namen tragen: "Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten". Der in einigen anderen Bundesländern eingeführte Namen "Psychotherapeutenkammer" wurde nicht übernommen. Der ausführliche Name soll der unterschiedlichen Ausprägung der beiden Berufe "Psychologischer Psychotherapeut" und "Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut" gerecht werden.
  • Es wird ein gemeinsamer Beirat zwischen der Landesärztekammer und der Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gebildet, der sich insbesondere mit dem Themen Weiterbildung und Qualitätssicherung im Bereich der Psychotherapie beschäftigen soll. Die Mitglieder des Beirates auf Seiten der Landesärztekammer müssen psychotherapeutisch weitergebildet sein.
  • Bei der Aufgabenbeschreibung der Kammer wird die Regelung von Weiterbildungen und der Erweiterung der Berufsbezeichnungen ausdrücklich ausgeklammert. Als Begründung führt das Ministerium an, dass zu diesen Punkten zunächst bundeseinheitliche Vorgaben entwickelt werden müssen. Dies sei die Aufgabe einer zukünftigen Bundeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten.
  • Ärztliche Psychotherapeuten bleiben Mitglieder der Landesärztekammer. Nur beim Vorliegen einer weiteren Approbation nach dem PsychThG können die ärztlichen Psychotherapeuten in der Landeskammer der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Mitglied werden. Sie können dann die Mitgliedschaft in der Landesärztekammer aufheben lassen.
  • Eine besondere Regelung der Vertretung der Universitäten in der Vertreterversammlung der Landeskammer ist nicht vorgesehen. Da die Universitäten gegenüber den Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kein Ausbildungsmonopol besitzen, käme es durch eine entsprechende gesetzliche Regelung (die aufgrund des Beispiels der Ärztekammer zunächst angedacht worden war) zu einer Störung des gleichwertigen Wettbewerbs zwischen Universitäten und privaten Instituten in den Bereichen der Ausbildung und Forschung.
  • Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollen mit einer Quote von 20 % im Errichtungsausschuss vertreten sein. Das entspreche in etwa dem Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung.

Bis zum 19. Mai 2000 können die Verbände der Psychotherapeuten dem Sozialministerium schriftliche Stellungnahmen zukommen lassen. Die DGVT wird sich darum bemühen, daß möglichst eine gemeinsame Stellungnahme der psychotherapeutischen Verbände in der Landeskonferenz zustande kommt. Regionale Mitgliederversammlung in Baden-Württemberg

In Baden Württemberg gibt es über 500 Mitglieder der DGVT. In Hinblick auf die Entwicklung der Landeskammer ist es wichtig, eine funktionierende Landesarbeit aufzubauen und im Kontakt mit den Mitgliedern die Entwicklungen in Baden-Württemberg mit zu gestalten. Es ist eine regionale Mitgliederversammlung aller Mitglieder am 14. Juli 2000 in Stuttgart geplant. Es liegt ein breites Themenspektrum vor z.B.:

  • Kammer, Kammersatzung
  • Nebentätigkeitsregelungen in Kliniken
  • Qualitätssicherung
  • Praktische Tätigkeit von in Ausbildung befindlichen PsychotherapeutInnen
  • Entwicklung der Punktwerte

Bei dem Landestreffen soll geklärt werden, wie die Schwerpunkte bei den Themen gesetzt werden können. Eine genaue Einladung wird im Juni verschickt. Sie ist dann auch in der homepage zu finden bzw. über die Geschäftsstelle erhältlich.