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Renate Hannak-Zeltner

Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg ('Rosa Beilage' zur VPP 3/2004)

23. Februar 2007

Der Bericht über die aktuelle Initiative einiger Kammermitglieder in Rheinland-Pfalz soll kurz mit Zahlen aus dem "Ländle" ergänzt werden: die baden-württembergische Psychotherapeutenkammer erhebt bei ihren Pflichtmitgliedern einen Jahresbeitrag von 250 Euro.

 

Ermäßigungsmöglichkeiten gibt es bei einem jährlichen Einkommen von unter 15.600 Euro; bei einem Einkommen, das unter 10.800 Euro liegt, entfällt die Beitragspflicht.

Eine wichtige Frage ist es, ob dem Einkommen des Kammermitglieds auch das Einkommen des Ehepartners hinzuzurechnen ist. Das wird derzeit noch diskutiert. Es fließen selbstverständlich mehr Beiträge, wenn das Familieneinkommen die Bemessungsgrundlage bildet. Wer z.B. wegen Kindererziehung aus dem Berufsleben für einige Jahre aussteigen will, wird in der Regel dennoch den Kammerbeitrag zahlen müssen. Es wird nicht differenziert, ob der Verdienst aufgrund von psychotherapeutischer Arbeit oder anderweitig erwirtschaftet wird.

Ansonsten erscheinen die Grenzen der baden-württembergischen Umlageordnung als sehr niedrig angesetzt. Angenommen ein alleinstehender approbierter Psychotherapeut würde 10.800 Euro im Jahr verdienen und damit beitragsfrei werden, hätte er monatlich 900 Euro zur Verfügung. Größenordnungsmäßig würde er damit im Bereich des Arbeitslosengeldes II liegen (325 Euro und angemessene Erstattung von Miete und Nebenkosten zuzüglich eines erlaubten Nebenverdienstes), erst dann ist er für die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg arm genug, um den Beitrag zu erlassen.

Über Detailregelungen möchte ich mich weiter informieren und in der nächsten Ausgabe berichten. Es soll nicht bestritten werden, dass die Kammern Geld für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Positiv ist auch der relativ geringe Kammergesamtbeitrag in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Landeskammern. Aber es sollten Kriterien entwickelt werden, wie die Beitragshöhe im Einzelfall gerecht gestalten werden kann. Und das sollten wir nicht den Juristen überlassen und auch nicht nur den Kammerdelegierten. Was ist Ihre Meinung?

Ansonsten: Baden-Württemberg hat bekanntlich Erwin Teufel zum Ministerpräsidenten und das hat nun Auswirkungen auf die Organisation sozialer Arbeit und Behindertenhilfe. Auf Initiative Teufels hin wird in Baden-Württemberg eine Verwaltungsreform durchgeführt. In diesem Zuge wird unter anderem der Landeswohlfahrtsverband aufgelöst werden und seine Tätigkeitsfelder sollen an die Kommunen verwiesen werden. Das betrifft besonders in Baden auch die Beratungsstellen. Zum Teil fallen erst jetzt die Entscheidungen, wie die Arbeit z.B. in den Suchtberatungsstellen des Badischen Landesverbandes weitergehen wird oder ob kostengünstigere private Anbieter zum Zuge kommen. Gerüchte schwirren und es ist absolut notwendig, bei all den Änderungen einen kühlen Kopf zu bewahren und zu sehen, inwieweit eine Neuorganisation auch positive Seiten haben kann.

Rückmeldungen zu diesem Beitrag (Kritik bitte direkt an mich), Informationen oder Fragen bitte per E-Mail an: zeltner@t-online.de .