Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg ('Rosa Beilage' zur VPP 3/2006)
Der Landtag von Baden-Württemberg hat Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes verabschiedet. Wichtige Neuerungen aus Sicht der Psychotherapeuten: die Weiterbildung der Psychotherapeuten kann nunmehr von der Kammer geregelt werden. Des weiteren besteht für die AusbildungsteilnehmerInnen (PiA) die Möglichkeit, freiwillig der Landespsychotherapeutenkammer beizutreten. Es wird aktuell darüber debattiert, auf welche Weise die PiAs in die inhaltliche Arbeit der Kammer miteinbezogen werden können. Die Einführung und Beteiligung der PiAs an den derzeit laufenden Entwicklungen im psychotherapeutischen Arbeitsfeld ist sinnvoll, da sie später direkt von diesen betroffen sein werden. Nun ist zu prüfen, wie der freiwillige Eintritt auch zu attraktiven Mitwirkungsmöglichkeiten führen kann. Da sind Ideen gefragt.
Auf Bundespsychotherapeutenkammer-Ebene wird derzeit an einem Konsens über eine Muster-Weiterbildungsordnung gearbeitet. Die Ergebnisse werden in die Diskussion innerhalb der Landeskammer Baden-Württemberg einfließen.
Weiter ist aus der Landespolitik zu melden, dass wir inzwischen eine neue Sozialministerin haben. Ihr Vorgänger konnte sich mit einem Bischof nicht so recht über Erziehungsfragen einigen und trat nach einer öffentlichen Diskussion „freiwillig“ zurück. Dies ist bedauerlich, da ein Fürsprecher für soziale Einrichtungen und kreativer Geist nicht so leicht zu ersetzen ist. Seine Nachfolgerin sah sich also zunächst mit hohen Erwartungen konfrontiert. Inzwischen bezieht sie Stellung in einem kritischen Bereich, nämlich der Umsetzung der Heroinstudie in Baden-Württemberg. Sie setzt sich für die Vergabe von Heroin auf Krankenschein ein. Die Studie konnte den gesundheitlichen und sozialen Vorteil für einen größeren Teil der Drogenabhängigen für die Vergabe von Heroin im Vergleich zu Methadon aufzeigen. Wer mit suchtkranken Menschen arbeitet, weiß, dass es nicht immer um Heilung, sondern oft nur um lebenserhaltende Maßnahmen, um Verbesserung eines desolaten Zustandes geht. In diesem Sinne ist die Position der Ministerin Monika Stolz zu begrüßen. Aber auch das Ziel einer vollständigen Entwöhnung ließ sich für Einzelne über das Modellprojekt mit Heroin besser erreichen, da erst die Stabilisierung der Gesundheit und des sozialen Umfeldes zu den Fähigkeiten führte, die zu einer gelungenen Entwöhnung benötigt werden. Bis zur Möglichkeit, Heroin auf Krankenschein zu beziehen, wird noch einige Zeit vergehen: Bundesgesetze müssen geändert werden, die Zustimmung in der Landespolitik ist nicht sicher. Wir wünschen der neuen Ministerin viel Erfolg und Durchhaltevermögen in dieser Sache. Wer selbst nachlesen will, kann unter dem Stichwort „Heroinstudie“ bei Google zahlreiche Hinweise finden.
Weiter: Ein Fragebogen (diesmal für Vorschulkinder) sorgte in Baden-Württemberg in den letzten Wochen wieder für Aufregung: Zur Einschulungsuntersuchung sollten familiäre Details erhoben werden, auch Bewertungen des Kindes durch Erzieher und Eltern vorliegen. So geht es nicht, war fast einhellig als Kommentar zu hören. Für SozialwissenschaftlerInnen waren die Fragen nicht ohne Hintergrund, in einer Anamnese würden sie ähnlich erfragt werden. Sicher lag ein Vermittlungsproblem vor, aber auch Naivität im Umgang mit der Planung von umfangreichen Datenerhebungen angesichts einer notwendigen Sensibilisierung für den Schutz der Privatsphäre. Inzwischen ist man zu einer Einigung gekommen. Für die Förderung der Kinder sind diese Erhebungen Grundlage. Ein klärendes Gespräch (Stuttgarter Zeitung, 2.5.06) führte zu einer Anpassung der Fragen innerhalb eines Modellprojektes. Auf die Ergebnisse kann man gespannt sein.