Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 1/2016)
Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapieverbände (LAKO)
Die LAKO befasst sich naturgemäß häufig mit dem Thema Honorar, da dort die meisten bayerischen Verbände vertreten sind, die die Interessen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (sowohl nichtärztliche als auch ärztliche) vertreten.
Neuberechnung des EBM:
Da der Bewertungsausschuss für die Jahre 2009 bis 2011keine Nachberechnungen angestellt hat, plant die KV Bayerns für diese Quartale sogenannte Rücknahmebescheide an die Widerspruchsführer zu schicken und diese Quartale für erledigt zu erklären. Die Verbände der LAKO raten dringend, diese Rücknahmebescheide nicht anzunehmen!
Neuwahlen bei der KV-Bayern: Die Wahlfrist für die KV-Wahl 2016 liegt im Oktober, also kurz nach den Sommerferien. Für den Wahlausschuss ist Ellen Bruckmayer vorgeschlagen. Die neu gegründete AFB (Allianz fachärztlicher Berufsverbände) wird eine Wahlliste aufstellen und auch der bvvp wird eine Ärzteliste aufstellen. Auf der PP/KJP-Seite gibt es vermutlich eine DPtV-Liste und eine Liste BBP/DGPT–bvvp–VAKJP.
Der DGVT-Berufsverband hat noch nicht entschieden, ob er mit einem Verband eine gemeinsame Liste eingeht oder eine eigene Liste aufstellen wird.
Gespräch von LAKO-VertreterInnen mit Herrn Bachl von der AOK Bayern: Auch hier war die Umsetzung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsaus-schusses zur Nachvergütung das Thema. Die AOK wäre ggf. bereit, ab dem Quartal I/15 (und nicht erst ab II/15) auch an die Nicht-Widerspruchsführer nachzuvergüten. Ein weiteres Thema war die Versorgung von Flüchtlingen/Asylbewerbern. Die AOK ist – trotz der bekannten Probleme - für die Gesundheitskarte. Sie fürchtet keine ungezielte Inanspruchnahme. Herr Bachl spricht sich auch für die Versorgung chronisch Kranker, z. B. Diabetiker und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aus. Bezüglich der Hausarztverträge wurde erneut das Schiedsamt angerufen. Skepsis hat die AOK gegenüber Selektivverträgen im Bereich der Psychotherapie (z. B. DPtV mit BKK Bosch), denn da bestehe das Problem, dass es keine Qualitätssicherung gibt und auch die Psychotherapierichtlinien nicht gelten.
Beratender Fachausschuss Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (BFA-PT)
Der Fachausschuss befasste sich in seiner letzten Sitzung mit Autismus-Spektrum-Störungen. Die Prävalenz dieser Störung liegt bei ca. 1% in der Bevölkerung. Im Kindes- und Jugendalter finden sich häufig Komorbiditäten: In 40% der ADHS-Fälle liegen auch Störungen des Sozialverhaltens vor, bei 24% auch Zwangsstörungen und bei 20% auch affektive Störungen. Die meisten Erkrankten sind männlich.
Bei der anschließenden Diskussion im Ausschuss wurde auf die zeitaufwändige Diagnostik dieser komplexen Störung hingewiesen sowie auf die Besonderheiten bei der Behandlung und dass der EBM dafür keine krankheitsspezifischen Ziffern bereithält. Hierzu soll in der nächsten Sitzung die Diskussion fortgesetzt werden und es sollen Vorschläge zu einer möglichen Ergänzung des EBM erarbeitet werden. Sollten in einem anderen Bundesland hier schon konkretere Vorstellungen erarbeitet worden sein, wäre es hilfreich unsere Landessprecher darüber zu informieren.
Gespräch mit Dr. Max-Peter Waser, stellvertretender Geschäftsführer im Bereich Sozialmedizin des MDK-Bayern, zum Thema: Therapiefreiheit in der psychotherapeutischen Versorgung.
Die Auftraggeber des MDK (die Krankenkassen) hätten ein massives wirtschaftliches Interesse, das sich allerdings bisher mehr auf den stationären Sektor bezieht. Eine Prüfung durch den MDK erfolgt, sobald ein Auftrag einer Krankenkasse kommt. Ca. 1,2 Mio. Gutachten werden vom MDK Bayern pro Jahr erstellt. Im Regelfall wird versucht, einen Fachkollegen als Gutachter/Prüfer zu bekommen, was aber nicht in jedem Fall garantiert werden könne. Es werden Befunde gesammelt, die daraufhin geprüft werden, was sie für einen Versicherten bedeuten. Ggf. werde der Patient auch persönlich aufgesucht, um dadurch medizinische Informationen zu erhalten. Das Ganze erfolgt fristbewehrt, entsprechend der Vorgaben durch das Patientenrechtegesetz. In die Behandlung werde nicht eingegriffen. Auf die Frage, aufgrund welcher Datenlage eine langfristige Depression begutachtet werden würde, berichtete Herr Waser, dass der Gutachter valide Aussagen brauche und ggf. eine persönliche Untersuchung vornehmen würde. Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) wird ggf. beendet, bestätigt oder sogar weiterhin empfohlen. Ein Kollege aus dem Fachausschuss berichtete, dass die Kontaktaufnahme zum MDK nicht mehr so einfach wie früher sei, die MDK-Anfragen nehmen zu, die Möglichkeiten zur Rückfrage jedoch ab. Eine weitere Kollegin merkte an, dass sie bei einem Patienten einen REHA-Antrag empfohlen hätte, der MDK aber daraufhin einen Krankenhausaufenthalt veranlasst habe.
Herr Dr. Waser sagte, dass die Qualifikation der Gutachter zuerst nicht durch Formalitäten begründet sein müsse. Ein anderer Kollege sagte, dass es in letzter Zeit der Regelfall bei F-Diagnosen sei, dass nach 6 Wochen AU eine Anfrage der Krankenkassen bei den TherapeutInnen gestellt werde. Herr Waser berichtete, dass die Zentralisierung der Arbeitsprozesse beim MDK vorangetrieben werde. Die Anfragen werden zentral in München erfasst, gescannt und an die 25 regionalen Zentren zur weiteren Bearbeitung gesendet. Bis Ende 2016 wird der MDK laut Herrn. Dr. Waser ein elektronisches Signaturverfahren aufbauen, mit dem die Vorgaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2017 werde dann eine komplette elektronische Erfassung kommen. Die zentrale Rückrufmöglichkeit durch Gutachter, die durch die Telefonzentrale in Nürnberg organisiert wird, bezieht sich auf die Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse erhält nur das Ergebnis der MDK-Prüfung, der Patient kann dem widersprechen. Für jede/n Versicherte/n in Bayern erhalte der MDK pauschal 14 Euro. Als weiteres Problem wurde von einem Ausschussmitglied angeführt, dass die PatientInnen das Ergebnis der positiven Gutachten – in denen die bisherige Behandlung akzeptiert wird - nicht übermittelt bekommen, die negativen Gutachten hingegen schon. Im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist die Übermittlung für den stationären Sektor vorgeschrieben, im ambulanten Bereich steht dem das SGB V entgegen. Es ist hier wünschenswert, dass die Krankenkassen die PatientInnen darüber informieren, was zur Entscheidung des MDK bzw. der Krankenkassen geführt hat.
Auf die Frage, wie die Aktualisierung der Leitfäden vonstattengehen würde, stellte Herr Waser dar, dass dies über sozialmedizinische Expertengruppen versucht wird.
Auf Anfrage zur Qualitätssicherung im MDK erläuterte Herr Dr. Waser, dass Gutachter per Stichprobe oder auch via Coaching überprüft werden und es 300 ärztliche MitarbeiterInnen in Bayern gebe. Auf Anfrage von Frau Dr. Enger zur Selbständigkeit des MDK erklärte Herr Waser, dass der Gutachter bzw. die Gutachterin selbst die letztentscheidende Instanz sei.
Als Resümee wurde gezogen, dass man ein sehr konstruktives und wertschätzendes Gespräch geführt habe. Herr Waser führte aus, dass die Kommunikation und Erreichbarkeit noch verbessert werden könne und werde. Zugleich betonte er, dass die allgemeine Arbeitsverdichtung beim MDK die Qualität der Arbeit nicht beeinträchtigen würde. Eine Mitteilung der Ergebnisse ist derzeit nur im Krankenhausbereich durch eine Vereinbarung möglich. Die KV Bayern wird versuchen, eine entsprechende Regelung auch für den ambulanten Bereich zu erreichen.
Willi Strobl, Landessprecher Bayern
Aus der Psychotherapeutenkammer
Umfrage zur ambulanten Behandlung von (ehemaligen) Straftätern:
Obwohl viele Straftäter im Anschluss an ihre Haftzeit eine Psychotherapie machen sollten, kommt es doch nur sehr selten dazu. In den Gesprächen, die deshalb mit dem Justizministerium geführt wurden, zeigte sich eine gewisse Bereitschaft, hier für verbesserte Rahmenbedingungen zu sorgen. Denn es ist klar: Wenn erforderliche Psychotherapie nicht erfolgt, erhöht dies unmittelbar das Rückfallrisiko. Zur besseren Vorbereitung der anstehenden weiteren Gespräche hat die Kammer deshalb mit dem letzten Mitglieder-rundschreiben eine kurze Umfrage ver-schickt, die zunächst klären soll, ob und wie weit bei den niedergelassenen Mitgliedern überhaupt eine Offenheit oder Bereitschaft zur Behandlung dieses durchaus schwierigen Klientels besteht. Möglicherweise bieten sich hier ja auch interessante Perspektiven für KollegInnen, die in der Kostenerstattung tätig sind. Eine vertiefende zweite Umfrage, die sich daran anschließt, soll sodann Erfah-rungen mit diesen Therapien und Hindernis-se für die Bereitstellung von Therapieplätzen aufzeigen. Die Befragung läuft noch bis En-de Februar – Interessenten können sich auch online noch beteiligen.
Weiterbildungsabschlüssefür Psychotherapeuten:
Nachdem sich die Entscheidung zu einer Weiterbildungsordnung in Bayern über viele Jahren hingezogen hat, dann auch noch Zeit verging, bis das Gesetz entsprechend geän-dert und anschließend die Weiterbildungs-ordnung in Kraft getreten ist (Herbst 2015), ging es dann sehr schnell. Die Kammer hatte vorgearbeitet: Unmittelbar nach Veröffentli-chung der Weiterbildungsordnung im Staats-anzeiger konnte die Kammer die Antrags-formulare veröffentlichen und die Prüfungs-ausschüsse wurden berufen. Diese haben inzwischen auch alle schon mehrfach getagt und beraten. Und sowohl für Neuropsycho-logie, als auch für Gesprächspsychotherapie und systemische Psychotherapie wurden bereits eine ganze Reihe von Anträgen bearbeitet und jeweils ca. 10-15 Anträge positiv entschieden.
Prävention nach dem Präventionsgesetz:
Präventionspakt Bayern:
Bereits die konkrete Planung des Präven-tionsgesetzes hat dazu veranlasst, dass in Bayern vor zwei Jahren ein Präventionsplan – in Zusammenarbeit mehrerer Ministerien erarbeitet wurde. Bei den Beratungen wurden auch Stellungnahmen von Gesundheitsorganisationen und Kammern eingeholt (auch wenn sie –so scheint es- kaum berücksichtigt wurden). Nunmehr wurden alle beteiligten Organisationen aufgefordert sich in einem Präventionspakt Bayern zu den allgemeinen und sehr globalen und wenig operationalisierten Zielen des Paktes zu bekennen. Auch die Kammer hat sich an dieser Veranstaltung beteiligt, wenn auch mit Skepsis, weil unklar bleiben muss, ob derartige Öffentlichkeits-termine wirklich in der Lage sind, die Prä-vention in Bayern zu verbessern.
Jahresschwerpunkt des Gesundheitsministe-riums: Psychische Gesundheit bei Kindern
Seit wenigen Jahren konzipiert das Staatsmi-nisterium für Gesundheit für jedes Jahr ein neues Schwerpunktthema. In diesem Jahr ist es die Psychische Gesundheit bei Kindern. Auch hier ist Skepsis angebracht, ob diese Jahresthemen des Ministeriums, die zunächst als aufwändige PR-Aktionen konzipiert sind, wirklich positive Entwicklungen für das jeweilige Thema bringen: Die Kammer wird dennoch die Chance nutzen, sich beteiligen und wie gewünscht, eigene Aktionen beisteuern.
Heiner Vogel
bayern@dgvt.de; bayern@dgvt-bv.de