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Rosa Beilage 1/2016

Bericht der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen (Rosa Beilage zur VPP 1/2016)

11. Februar 2016
 

Die Landesgruppe NRW der DGVT hatte sich im letzten Jahr vorgenommen, einen Weg zu fördern, der verhindert, dass bei der Praxisweitergabe Kassensitze eingezogen werden können. Dazu sollte zunächst eine Vernetzung von Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Gerade in Städten wie Düsseldorf, Köln, Bonn und Dortmund, die hohe rechnerische Versorgungsgrade haben, wollten wir uns um eine Vernetzung von Praxen, die in der nächsten Zeit abzugeben sind, von Praxen, die Anstellungsmöglichkeiten auf Zeit bieten können und von jungen Kolleginnen und Kollegen, die über den Weg einer Anstellung in die Niederlassung zu gehen bereit sind, bemühen. Wir könnten dann auch erfahrene Anwälte und Steuerberater vermitteln, die bei der  Praxisübergabe begleiten können.

Zunächst hatten wir Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Weg entschieden haben, angeboten, sich bei der Landesgruppe NRW zu melden. Wir hatten vor, regionale Treffen zu organisieren, die zur Informierung und zur Vernetzung dienen sollten. 

Leider hatte dieser Aufruf kaum Resonanz. Es haben sich nur vereinzelt junge Kollegen und Kolleginnen gemeldet, die auf der Suche nach einem Praxissitz sind. Wir fragen uns, ob die Komplexität des beschriebenen Weges dazu führt, diesen nicht beschreiten zu wollen? Vielleicht liegt es auch daran, dass immer noch Praxisweitergaben erfolgreich durch die Zulassungsausschüsse gehen? Eine Änderung dieser Praxis steht jedoch ins Haus. Dann sollten wir so aufgestellt sein, dass wir damit umgehen können.

Vielleicht gelingt es uns stattdessen, in den Städten mit hoher rechnerischer Versorgungsrate Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. Auch darüber wäre eine Sicherung von Praxissitzen möglich. Ältere KollegInnen können, wenn sie eine Aufgabe ihrer Tätigkeit in den nächsten Jahren planen, mit ihrem Sitz in das MVZ eintreten und dort ihre Tätigkeit reduzieren. Die Nachfolge kann dann dort über eine Anstellung im MVZ erfolgen.

Wir fordern Sie auf, uns bei dieser Initiative zu unterstützen. Sie können sich unter nrw@dgvt.de gerne bei uns melden.

Wir möchten dieses Thema auch auf unserer regionalen  Mitgliederversammlung der DGVT-Mitglieder in NRW erörtern. Diese wird am 18. März um 18:30 Uhr in Dortmund stattfinden. Eine gesonderte Einladung erfolgt noch über den Mailverteiler. Wir werden auf dieser Mitgliederversammlung auch über die anstehenden KV-Wahlen informieren. Ein weiteres Thema werden Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als angestellte/r PsychotherapeutIn sein. Der Angestelltenbereich wirft immer wieder besondere Fragen auf, die wir versuchen werden zu bearbeiten.

Die letzte Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW hat ergänzend zu der einkommensabhängigen Beitragsordnung einen Grundbeitrag von 70 € beschlossen. Dies war erforderlich, weil die Einnahmen aus den Beiträgen nicht kostendeckend waren. Das wurde damit begründet, dass die Einkommensverhältnisse der Kammermitglieder zu hoch eingeschätzt wurden und eine zu großzügige Regelung zum Erlass des Beitrags erfolgt war. Durch einen Grundbeitrag werden nun alle Kammermitglieder an der Finanzierung der Kammer beteiligt. Die DGVT-Fraktion hatte sich gegen die einkommensabhängige Beitragsordnung gestellt und für ein Festhalten am Regelbeitrag plädiert, den wir auf 450 € anzuheben bereit gewesen wären. Den Mitgliedern sollte dann ermöglicht werden, den Beitrag auf Antrag einkommensabhängig zu mindern. Wir konnten uns mit diesem Modell, das eine Reihe von Vorteilen hätte, allerdings nicht durchsetzen. Die jetzt beschlossene Regelung führt dazu, dass der Maximalbeitrag auf 770 € steigt. Der Mindestbeitrag liegt bei 70 €. Die DGVT-Fraktion ist am Vorstand beteiligt, der sich zu diesem pragmatischen Vorgehen entschlossen hatte, um die Handlungsfähigkeit der Kammer zu sichern. Sicher ist damit nicht das letzte Wort über die Beiträge gesprochen. Die einkommensabhängige Beitragsordnung steht auf dem Prüfstand.
 

Johannes Broil
Landessprecher Nordrhein-Westfalen und Delegierter der Psychotherapeutenkammer NRW
Kontakt:

nrw@dgvt.de; nrw@dgvt-bv.de