Bericht der Landesgruppe Rheinland-Pfalz (Rosa Beilage zur VPP 1/2008)
Am 4.12.07 fand die 2. Vertreterversammlung der Kammer statt. Der Vorstand hatte eine umfangreiche Tagesordnung vorgelegt, die von der Vertreterversammlung akzeptiert wurde.
Zu Beginn wurde der ausführliche Berichtdes Vorstands mündlich um einige weitere Punkte ergänzt (der Bericht ist auf der Homepage der Kammer hinterlegt und einsehbar). Fr. Heinrich berichtete als Geschäftsführung über ihre Aktivitäten in der Arbeitsgruppe HPC (Heilberufeausweis), die sich mit den inhaltlichen und technischen Voraussetzungen des Ausweises beschäftigte. Das Bundesgesundheitsministerium wolle sie baldmöglichst flächendeckend einführen. Die Kammer werde auch den 100.000er-Test, der voraussichtlich in Trier laufen werde, begleiten. Fr. Heinrich berichtete weiter, dass die Bearbeitung der Fortbildungsnachweise aus 2004 und 2005 abgeschlossen sei. In der Diskussion der Berichte wurde angefragt, wie es um eine Zusammenlegung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) mit anderen Kammern bestellt sei. Der Vorstand wies darauf hin, dass es bereits Bestrebungen in diese Richtungen gegeben habe, dass aber die Bereitschaft der in Frage kommenden Nachbarkammern zur Kooperation mit der rheinland-pfälzischen Psychotherapeutenkammer nicht sehr groß gewesen sei. Daher suche der Vorstand nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen auf Verwaltungs- und Vorstandsebene z.B. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit der Kammer in Nordrhein-Westfalen, mit verschiedenen anderen Psychotherapeutenkammern, aber auch mit der Steuerberaterkammer, um Synergien nutzen zu können und Geld zu sparen.
Der Haushalt 2006 sei von einer Wirtschafsprüfungsgesellschaft unter die Lupe genommen worden, die keinen Anlass zur Beanstandung gefunden habe. Auch der Finanzausschuss habe den Haushaltsabschluss geprüft und die Geschäftsführung für ihr wirtschaftliches Handeln gelobt. Aufgrund dieser Einschätzungen wurde der vorherige Vorstand einstimmig entlastet.
Der Haushalt 2008 wurde vorgelegt und der Vorstand stellte den Antrag, diesen um 1.000 € zu ergänzen, da der DPT beschlossen hatte, dass den Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) zukünftig jährlich eine Bundeskonferenz als Austauschplattform ermöglicht werden soll. Die Vertreter der PiAs sollen über Landeskonferenzen bestimmt werden, deren Organisation die jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern übernehmen. Da die Vertreterversammlung es grundsätzlich als Pflicht ansieht, die PiA zu unterstützen, wurde dieser Antrag einstimmig angenommen.
Der Haushalt selbst sieht in 2008 keine Erhöhung des Volumens gegenüber 2007 vor. Zusätzliche Kosten, wie sie vor allem durch die Einführung des Heilberufeausweises und der elektronischen Gesundheitskarte entstehen, werden durch die Auflösung von Rückstellungen finanziert, die zu diesem Zweck gebildet worden waren. In der Aussprache zum Haushaltsentwurf wurde diskutiert, ob es nicht auf Dauer sinnvoller und preisgünstiger wäre, eine Immobilie zu erwerben. Die angemieteten Räumlichkeiten sind inzwischen voll belegt, ein Konferenzraum wurde für Besprechungen angemietet. Da der Mietvertrag noch bis 2012 läuft, soll die Frage offen diskutiert und in Ruhe entschieden werden.
Es wurden zahlreiche Fragen zu Einzelposten gestellt, die von Herrn Kießling im Namen des Vorstands zur Zufriedenheit der Vertreter beantwortet werden konnten. Der Haushalt wurde dann mit Mehrheit angenommen (12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). Eine längere kontroverse Diskussion schloss sich an bzgl. der Deckungsfähigkeit der Haushaltsposten. Bis zu diesem Zeitpunkt war es möglich, jeden einzelnen Posten über einen anderen zu decken. Einige Vertreter hatten den Antrag gestellt, die Deckungsfähigkeit generell auszuschließen, was bedeute hätte, dass z.B. auch zusätzlich anfallende Portokosten nicht durch eingesparte Telefonkosten bezahlt werden könnten und der Vorstand in solchen Fällen entscheiden müsste, ob der Vorgang unvorhergesehen und unabweisbar ist (dann darf er nämlich trotzdem diese Ausgaben tätigen) oder ob die Einberufung einer außerplanmäßigen Vertreterversammlung zur Genehmigung der Ausgaben notwendig ist. Der Vorstand sah darin die Gefahr, in seiner politischen Handlungsfähigkeit eingeschränkt zu sein. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die bisherigen Vorstandsentscheidungen immer einvernehmlich getroffen worden waren, also mit der Zustimmung des Vertreters jeder Liste, was eine hinreichende Kontrolle darstelle. Daneben werden die Ausgaben von einem Wirtschaftsprüfer unter die Lupe genommen, dessen Bericht der VV vorgelegt wird und den sie als Grundlage nehmen kann bei der Entscheidung, den Vorstand zu entlasten (oder eben auch nicht). Nach längeren Diskussionen und Beratungen der Listen wurde ein Vorschlag des Ausschusses Finanzen und Beitragsordnung zur Abstimmung gestellt, nach dem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Personalkosten und eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Sachkosten möglich, eine Deckungsfähigkeit der Personal- gegen die Sachkosten hingegen nicht möglich sein sollte. Dies wurde dann einvernehmlich mit 18 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Des Weiteren lag ein Antrag vor, der Vorstand solle seine Entschädigungen und Pauschalen offen legen. Der Präsident legte exemplarisch seine Abrechnung aus 2006 offen. Es wurde dabei deutlich, dass die Entschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen bei weitem nicht so hoch sind wie die Summe, die er in der gleichen Zeit in seiner Praxis verdienen könnte, vor allem auch deswegen, weil die Fahrzeiten nicht bezahlt werden. Dies gilt insbesondere für Dienstreisen an weiter entfernte Orte, z.B. für Sitzungen in Berlin. Herr Kappauf gab an, dass er pro Woche ca. 25 Stunden für die Kammer arbeite, die mit der Pauschale von 1.800 € abgegolten werden (s. Entschädigungsordnung). Auch dies liegt weit unter dem, was mit psychotherapeutischer Arbeit verdient werden könnte. Er war 2006 für die Kammer an 75 Tagen unterwegs gewesen. Er wies darauf hin, dass die Offenlegung der Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder kein anderes Bild ergeben würde. Fr. Benecke als Vizepräsidentin wies darauf hin, dass Besprechungen mit der Geschäftsstelle, das Lesen der Berge von Stellungnahmen, (Gesetztes)Entwürfen etc., oder das Verfassen eigener Stellungnahmen über die Pauschalen abgegolten und nicht zusätzlich entschädigt werden. Herrn Kappauf wurde für seine Offenheit von allen Beteiligten gedankt, ebenso für sein Engagement wie die des gesamten Vorstands, was sich am eingangs dargelegten Bericht ablesen ließ. Der Antrag, die Debatte über die Offenlegung damit zu schließen, wurde mit 15 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Als nächster Punkt wurde die Beitragsordnung verhandelt. Der Entwurf dazu war im Vorfeld intensiv im Vorstand und im Ausschuss Finanzen und Beitragordnung verhandelt worden. Einigkeit hatte schon kurz nach der Kammerwahl darin bestanden, dass die noch gültige Ordnung doch sehr ungerecht ist und ersetzt werden sollte. Einigkeit bestand auch darin, die Gruppe der Selbständigen und die der Angestellten getrennt zu veranlagen (in der Kammer sind ca. 54 % der Mitglieder selbstständig tätig und ca. 46 % angestellt). Der vom Vorstand in Abstimmung mit dem Ausschuss vorgeschlagene Entwurf sieht vor, einen Sockelbetrag von 125 € für jedes Mitglied zu erheben (damit sollen die Leistungen abgegolten werden, die als Grundleistungen von der Kammer erbracht werden). Zusätzlich soll das zu erwirtschaftende Haushaltsvolumen von den Mitgliedern anteilig ihrer Gruppenzugehörigkeit aufgebracht werden, was durch einen unterschiedlichen Hebesatz geschieht, der über das Einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit berechnet wird. Auf diese Weise werden viele Mitglieder deutlich weniger Kammerbeitrag bezahlen, einige werden vielleicht auch mehr bezahlen müssen. Der Höchstbeitrag wurde auf 775 € festgelegt. Da der Berechnung des Hebesatzes der Haushaltsbetrag von 2007 zugrunde gelegt wurde, sich die Mitgliederanzahl aber erhöht hat, wird sich in der Berechnung eine Senkung der Beiträge um 7 % niederschlagen. Nach Beantwortung aller Fragen der Vertreter wurde die Änderung der Beitragsordnung einstimmig mit 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. (Zum genauen Vorgehen bei der Berechnung wurde den DGVT-Mitgliedern ein gesonderter Brief zugesandt.)
Danach stand eine überarbeitete Gebührenordnung zur Abstimmung. Änderungen zur alten Ordnung beziehen sich hauptsächlich auf die Einführung einer Gebühr für den Heilberufeausweis (hier soll nur der bezahlen, der einen braucht), einer höheren Gebühr für die Erstellung von Gutachten für Auslandsadoptionen und der Änderung der Gebühren für Fort- und Weiterbildung. Es lag gleichzeitig ein Antrag vor, die Gebühren für Widersprüche auf 30 € zu senken, der aber von der Mehrheit der Vertreter nicht angenommen wurde (7 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), weil diese Gebühr am Verwaltungsaufwand festgemacht werden muss, der in jedem Fall deutlich höher als 30 € liegt. So konnte im Gegenzug die Gebührenordnung nicht verabschiedet werden, was allerdings Verluste in Höhe mehrerer 10 000 € bedeutet hätte. In einer längeren Pause wurde dann nach Lösungen gesucht, die es ermöglichen, die Gebührenordnung doch noch zu verabschieden. Festgehalten wurde zum einen, dass die Widerspruchsgebühr sowieso nur dann fällig wird, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Wird ihm stattgegeben, fallen keine Gebühren an. Zum anderen wurde zu Bedenken gegeben, dass eine niedrige Gebühr zu deutlich mehr Widersprüchen führen wird, was wiederum personelle Konsequenzen haben muss. Ein gemeinsames Ziel ist es aber, Kosten zu sparen, um Beiträge zu senken. Es wurde ein Kompromiss formuliert, der vorsieht, dass je nach Aufwand die Widerspruchsgebühren zwischen 80 und 200 € betragen sollen. Die restliche Gebührenordnung soll wie vorgeschlagen in Kraft treten. Dieser Vorschlag wurde dann einstimmig mit 19 Stimmen ohne Enthaltung angenommen.
Bzgl. der Weiterbildungsordnung wurden vom Vorstand einige formale Änderungen vorgeschlagen, die einstimmig mit 20 Ja-Stimmen angenommen wurden. Inhaltliche Änderungen sollen in der nächsten Vertreterversammlung vorgenommen werden.
Auch die vorgeschlagenen Änderungen der Fortbildungsordnung (dort sollen die Supervisoren erwähnt werden), wurden einstimmig ohne große Diskussion angenommen.
Die Qualitätskriterien für die Forensik müssen noch auf das rheinland-pfälzische Recht angepasst werden. Diese sollen dann in der nächsten Vertreterversammlung diskutiert und verabschiedet werden. Ebenso vertagt wurde die Beschlussfassung zum Thema Anforderungskriterien für die Aufnahme in eine Sachverständigenliste zur Begutachtung psychischer Störungen in asylrechtlichen Fragen.
Es wurden die Wahlen zum Schlichtungsausschuss durchgeführt. Drei Personen wurden vorgeschlagen: der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Metall, Herr Bäder als Vorsitzender, Fr. Gerhardt und Herr Wirthl als Patientenvertreter. Die Vertreterversammlung schloss sich diesen Vorschlägen einstimmig an.
Beim Punkt Verschiedenes wurde ein Antrag diskutiert, der vorschlug, das Psychotherapeutenjournal (PTJ) zu verändern und dort nur streng Berufspolitisches zu veröffentlichen. Es fand ein Austausch darüber statt, wo die Grenze zwischen berufspolitischem und wissenschaftlichem Inhalt zu ziehen sei. Einige Vertreter wollten gerne Buchrezensionen weiter im PTJ lesen, andere nicht. Herr Kappauf berichtete vom Herausgeberbeirat, dass dort ebenfalls eine kontroverse Diskussion über die Zukunft des PTJ geführt wird. Tenor der Vertreterversammlung ist es, beim PTJ unbedingt auch auf die Kosten zu achten. Es sei nicht hinnehmbar, dass es durch Erweiterungen auch immer teurer würde. Herr Kappauf nahm dieses Votum mit für die künftigen Auseinandersetzungen im Herausgeberbeirat, der eingebrachte Antrag wurde allerdings abgelehnt (8 Stimmen für den Antrag, 9 dagegen bei 3 Enthaltungen).
Die Vertreterversammlung wurde um 17.10 Uhr geschlossen.
Weitere Informationen: http://www.lpk-rlp.de
Andrea Benecke
Kontakt: rlp@dgvt.de