Bericht der Landesgruppe Rheinland-Pfalz (Rosa Beilage zur VPP 1/2016)
Wir trauern um den Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Alfred Kappauf, der am 01.02.2016 plötzlich verstorben ist. Mit Weitsicht und Beharrlichkeit hat er seit 2002 Wir werden seinen Humor, seine Geduld und seinen Rat schmerzlich vermissen. Andrea Benecke und Sabine Maur |
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Neues Maßregelvollzugsgesetz beschlossen
Sozusagen als Weihnachtsgeschenk wurde am 22.12.15 die Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes vom Landtag in Rheinland-Pfalz beschlossen. Es trat am 01.01.2016 in Kraft. Man darf getrost sagen, dass es zu den modernsten Maßregelvollzugsgesetzen in der Bundesrepublik gehört, insbesondere was die Stellung der PsychotherapeutInnen anbelangt. Wie kam es dazu?
In einem Gesetzgebungsverfahren werden die Vertretungen der betroffenen Berufsgruppen und viele weitere ExpertInnen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Es soll dargestellt werden, was am gültigen Gesetz verbesserungsbedürftig ist und es sollen gewünschte Veränderungen skizziert und begründet werden. Für die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) wurde die Stellungnahme mit maßgeblicher Unterstützung durch Herrn Christoph Schmitt, der auf unserer TIMO-Liste kandidiert hatte, und seiner Kollegin, Fr. Kubath-Schmenger, geschrieben. Damit war die Grundlage gelegt für die Forderungen an die Parteien und die Landesregierung, was sich aus psychotherapeutischer Sicht verändern und verbessern sollte. Diese Stellungnahme fiel als „Saat“ auf einen gut bereiteten „Boden“, den der Vorstand der LPK RLP über Jahre beackert hatte: in vielen Gesprächen mit dem gemeinsamen Ziel einer guten psychotherapeutischen Versorgung der Rheinland-Pfälzer war die Kammer ein verlässlicher, gern gefragter und geschätzter Partner geworden, dessen Meinung (z.B. über solche Stellungnahmen) zählt. So wurden viele Anregungen in diesem Prozess aufgenommen, man ging sogar darüber hinaus. Zum ersten Mal ist in einem Maßregelvollzugsgesetz vorgesehen, dass auch PsychotherapeutInnen Einrichtungen (!) des Maßregelvollzugs leiten können/dürfen. Dies ist nicht mehr Ärzten allein vorbehalten.
§ 4 regelt: Die ärztliche oder psychotherapeutische Leitung der Einrichtung, bei selbstständigen Abteilungen die fachlich unabhängige ärztliche oder psychotherapeutische Leitung der Abteilung, ist zugleich Unterbringungsleitung.
Die Unterbringung von Jugendlichen muss anerkannten aktuellen Standards der jugendpsychiatrischen und jugendpsychotherapeutischen Behandlung entsprechen (§ 6).
Es muss mindestens eine Fachkommission gebildet werden, die die Einrichtungen nach Möglichkeit jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre besucht und die Einhaltung der Vorgaben und der Rechte der Untergebrachten überprüft. Diese Kommissionen sind unabhängig, weisungsfrei, können unangemeldet eine Einrichtung besuchen und müssen ungehinderten Zugang zu den Untergebrachten in den Einrichtungen bekommen. In diese Fachkommission muss zwingend eine PsychotherapeutIn berufen werden. Bei Überprüfungen von Einrichtungen, in denen Jugendliche untergebracht sind, muss ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut berufen werden (§ 10). Zudem muss die Hälfte der Berufenen Frauen sein (!). Dies gilt auch für die zu berufenden Beiräte, die jede Einrichtung bilden muss. Mit dieser letztgenannten Forderung setzt das Land konsequent den Weg einer paritätischen Besetzung von Frauen und Männern fort, der schon im Heilberufegesetz eingeschlagen wurde.
Weiterhin ist geregelt, dass die untergebrachte Person Anspruch hat auf eine individuelle Behandlung der Anlasserkrankung entsprechend dem anerkannten Stand des aktuellen medizinischen, psychotherapeutischen, pflegerischen und pädagogischen Wissens.
So wurde die Berufsgruppe der Psychotherapeuten konsequent der der Ärzte gleichgestellt, was im Landeskrankenhausgesetz noch nicht so klar gelungen ist. Auch das Recht auf eine psychotherapeutische Versorgung in der Einrichtung ist klar in allen Bereichen verankert. Wir dürfen uns mit Recht sehr freuen über diesen, bisher deutschlandweit einmaligen Erfolg.
Die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz
Dies ist eine weniger schöne Materie. Immer wieder kommt der Kammer zu Ohren, dass im Rahmen des Asylbeweberleistungsgesetzes Anträge auf Psychotherapie abgelehnt werden. Für die Bewilligung in diesem Gesetzesrahmen sind die Gesundheitsämter zuständig, die offenbar ziemlich unterschiedlich entscheiden. So ist es im Kreis Mainz-Bingen praktisch unmöglich, einen Antrag z.B. zur Behandlung einer PTSD durchzubekommen, in anderen Kreisen scheinen sie einigermaßen problemlos genehmigt zu werden. In einem Gespräch mit Mitarbeitern eines Gesundheitsamts wurde klar, dass man psychische Erkrankungen nicht zu den akuten Erkrankungen zählt und dass eine naturgemäß über mehrere Stunden zu erfolgende Behandlung keine Akutbehandlung sein kann (denn für eine Akutbehandlung brauche man nur 2 bis höchstens 3 Stunden). Sehr ähnliche Erfahrungen machen übrigens die Zahnärzte, die zwar akute entzündete Zähne aufbohren, aber nicht adäquat zu Ende behandeln dürfen. In einem Gespräch aller Kammern, KVen und einiger Verbände hat Andrea Benecke diesen unhaltbaren Zustand der Gesundheitsministerin, Fr. Bätzing-Lichtenthäler, geschildert. Ihr war unmittelbar klar, dass die Nicht-Behandlung im längeren Verlauf viel Leid für die Flüchtlinge bedeutet, aber auch die Integration deutlich erschwert. In RLP hat das Land allerdings keine Weisungsbefugnis gegenüber den Kommunen, so dass nur Gespräche mit den jeweiligen kommunalen VertreterInnen Abhilfe schaffen können. Der Präsident, Alfred Kappauf, machte diese Zustände auch gegenüber der Ministerpräsidentin deutlich.
Von diesen Schwierigkeiten abgesehen stehen die PsychotherapeutInnen sehr gerne zur Behandlung von Flüchtlingen zur Verfügung. Bei den vier Kammerveranstaltungen zu den Rahmenbedingungen zur Behandlung im zweiten Halbjahr 2015 nahmen ca. 300 PsychotherapeutInnen teil. Der Workshop zur Begutachtung von Traumafolgestörungen bei Flüchtlingen war im Handumdrehen ausgebucht. Herzlichen Dank an dieser Stelle für dieses tolle und vorbildliche Engagement! Der Kammervorstand wird weitere Veranstaltungen planen und durchführen und sich für bessere Rahmenbedingungen auf Landes- und kommunaler Ebene einsetzen.
Und hier noch einige Veranstaltungstermine:
21. März 2016, 18:30 Uhr: Treffen der DGVT Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Mitgliedern der TIMO-Liste. Im Mittelpunkt werden die nahende Kammerwahl (Ende 2016) und die damit verbundenen Aktivitäten stehen. Ort: Psychologisches Institut der Uni Mainz, Wallstr. 3 (gesonderte Einladung kommt noch).
10. März 2016, 19:00 Uhr: Veranstaltung mit der KV Rheinland-Pfalz zum Thema „Zulassungsrecht“. Der Veranstaltungsort wird in der Einladung bekanntgegeben.
Wir möchten auch noch einmal auf die neue Mailingliste für die DGVT-Mitglieder in Rheinland-Pfalz (rlp-netz@dgvt-bv.de) hinweisen. Über diese Mailingliste sind schnelle Informationen und ein kollegialer Austausch möglich. Wer daran Interesse hat, kann sich gerne per Mail an info@dgvt-bv.de oder per Telefon (07071/9434-10) anmelden.
Sabine Maur und Andrea Benecke
Landessprecherinnen Rheinland-Pfalz
Kontakt:
rheinland-pfalz@dgvt.de
rheinland-pfalz@dgvt-bv.de