Bericht der Landesgruppe Saarland ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2002)
Weitaus schneller und unkomplizierter, als wir vorher gedacht hätten, kam ein solcher Kontakt in Form eines Treffens unseres Vertreters mit dem Arbeitskreis "Soziales" der Mehrheits- und Regierungsfraktion im saarländischen Landtags (die wird derzeit bekanntlich von der CDU gestellt) zu Stande (ein fernmündlicher Kontakt mit dem zuständigen Sekretariat und dem wissenschaftlichen Assistenten der CDU-Fraktion hatten genügt, der Tip, es einfach so zu machen, war von einem mit einem Verbandsmitglied bekannten Landtagsabgeordneten gekommen).
Die Abgeordneten des AK Soziales der CDU-Fraktion hatten sich allerdings noch nicht sehr weit in die Materie eingearbeitet, so dass sie ein offenes Ohr für unsere Überlegungen hatten; ja, unsere Terminanfrage war ihnen sozusagen gerade recht gekommen, den eigenen Meinungsbildungsprozess ein Stückchen weiter voranzutreiben.
In der lockeren Diskussion stand v.a. die Frage der Weiterbildung im Mittelpunkt, für die nach den Plänen des Ministeriums (und dem erklärten Willen der Mehrheit in der LaKo der Fachverbände) die Zuständigkeit der zu bildenden Kammer zunächst ausgesetzt werden soll. Im Verlauf des Gesprächs kristallisierte sich demgegenüber heraus, dass aktive "Gestaltung" der "Landschaft" und also ein offensives Herangehen an die Probleme das aktuelle Gebot ist. Die Hoffnung auf bundesweite Rahmen-Vorgaben ist hier angesichts der Differenziertheit und regionalen Spezifizität der Gestaltungsaufgaben fehl am Platze, denn es geht nicht v.a. um eine im übrigen bereits im Psychotherapeutengesetz vorgeschriebene einheitliche Weiterbildungsordnung, sondern um eine Vielzahl konkreterer Punkte (Anerkennung von Instituten, Personen, Zertifikaten etc.), denen sich die Landes-Kammern alleinverantwortlich werden stellen müssen. Denn es greift hier nicht das von den Abgeordneten zunächst erwähnte Prinzip "Bundesrecht bricht Landesrecht", nur letzteres, nicht ersteres ist nämlich gesetzlich vorgesehen (die Bundeskammer wird kein offizielles Organ sein, sondern nur beratende Funktion haben bzw. Empfehlungen aussprechen können).
Es ist zu erwarten, dass die Abgeordneten der gesetzgebenden Körperschaft, die zunächst die etwas stereotypen, routinemäßigen und indifferenten ministerialbürokratischen Begründungen wiederholten (sie hatten, wie sie freimütig einräumten, bisher allenfalls die Zeit, sich für unser Gespräch vorab wenigstens einmal dort zu informieren), die Sache doch etwas problemnäher und weitblickender angehen werden. Wenn freilich "die sogenannte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen....zumindest teilweise entmachtet werden" soll, weil man dort "Gesetze und Verordnungen einfach nicht um[...]setzt", sondern bei Reformvorhaben meist nur bremst und mauert (wie es etwa in der ZEIT kürzlich hieß), dann wird das Ganze womöglich doch nur ein "Papiertiger". Und da wird man das Gefühl nicht los, als wäre genau das im Sinne vieler KollegInnen, zumindest derer, die sich in der derzeitigen Situation bequem eingerichtet und sich ihre Nischen geschaffen haben....Die nächsten Wochen und Monate werden uns mehr Klarheit bringen, bis zur Sommerpause soll das alte und neue "Kammer-Gesetz" oder genauer: das novellierte "Gesetz Nr. 1405 über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufgerichtsbarkeit der Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte /Zahnärztinnen, psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-psychotherapeutinnen, Tierärzte/Tierärztinnen und Apotheker/Apothekerinnen" (Kurzform: "Saarländisches Heilberufekammergesetz", Abk. SHKG) verabschiedet worden sein.
Was unseren regionalen Verband selbst angeht, so müssen wir, darüber herrschte Einigkeit, in diesem Jahr, wahrscheinlich mittels halbstrukturierter Telefoninterviews, eine ausgiebige "Mitgliedermeinungsforschung" unternehmen, um gezieltere Arbeit "nach innen" leisten zu können.