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Raimund Metzger

Bericht der Landesgruppe Saarland ('Rosa Beilage' zur VPP 4/2000)

03. März 2007

Die Beratungen der saarländischen Landeskonferenz der Psychotherapeutenverbände zur Vorbereitung des Kammergesetzgebungsverfahrens stehen vor dem Abschluss.

 

Im wesentlichen wurde über ein gemeinsames Papier beraten, in dem dem Ministerium Änderungsanforderungen aus Sicht der Psychotherapeuten für den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufegesetzes mitgeteilt werden. Die Beratungen wurden überaus engagiert vorbereitet und verliefen entsprechend - teilweise hitzig, teilweise konstruktiv.

Es bleibt der Eindruck, dass bei vielen Beteiligten bislang nur teilweise klar ist, welche Bedeutung die Kammer für alle Betroffenen haben wird. Dabei geht es um Chancen aber auch um unrealistische Hoffnungen und teilweise vielleicht auch um ganz persönliche Erwartungen. Es wäre zwar wünschenswert, dass die Kammer einen Raum oder einen Rahmen abgeben wird, in dem Widersprüche und Widerstände zwischen Therapieverfahren auf der einen Seite und zwischen den verschiedenen psychotherapeutischen Grundberufen, insbesondere zwischen ärztlichen Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten überwunden werden. Dies erscheint jedoch leider kaum realistisch. Immer wieder wurde über die Frage diskutiert, wie weit die ärztlichen Psychotherapeuten in die Psychotherapeutenkammer einbezogen werden sollen. Es wird vermutlich auf den Kompromiss eines gemeinsamen Beratungsgremiums für "gemeinsame Angelegenheiten" hinauslaufen. Auch die Frage, ob das Gesetz die Möglichkeit für eine gemeinsame Kammer mit den rheinland-pfälzischen Kollegen zulassen soll, ist noch offen.