Bericht der 'Rürup-Kommission' vom 9. April 2003
Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 35 (2), Suppl. 2 [Rosa Beilage] Ende des Jahres 2002 wurde die Kommission zur Finanzierung der Sozialversicherungen von der Bundesregierung eingesetzt. Diese Kommission, nach ihrem Vorsitzenden „Rürup-Kommission“ genannt, hat 26 Mitglieder, davon sind 11 Wissenschaftler, 2 davon mit ärztlicher Ausbildung, 6 aus dem Bereich der Volkswirtschaft und Finanzwirtschaft; die weiteren Mitglieder kommen aus den Bereichen Versicherungswirtschaft, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Verbraucherschutz und nur eine Vertreterin aus dem Bereich der sozialen Organisationen und Verbände, und zwar die Vorsitzende des Paritätischen, Frau Barbara Stoltefoth. Aus den Reihen der PsychotherapeutInnen wurde trotz der Proteste des Gesprächskreises II der Psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände kein/keine Vertreter/in berufen. Die Kommission hatte sich kaum konstituiert, gab es fast täglich Berichte in den Medien über angebliche Vorschläge, von der Erhöhung des Renteneintrittsalter über Herausnahme des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog bis zu Zuzahlungen von 900,- € jährlich usw.
Am 9. April 2003 hat die Rürup-Kommission nun ihren ersten Bericht vorgelegt. Die ExpertInnen schlagen 2 Alternativmodelle für den zukunftsorientierten Umbau der Einnahmeseite der Krankenversicherung vor:
- Eine „Erwerbstätigenversicherung“
Die Beitragspflicht würde demnach auf bisher nicht gesetzlich versicherte Einkommensbezieher ausgedehnt werden, d.h. dieses Konzept zielt auf eine höhere Verteilungsgerechtigkeit und sozialen Ausgleich. - „Gesundheitsprämienkonzept“
Dieses Konzept wäre einkommensunabhängig und jeder Erwachsene müsste beispielsweise 200,- € im Monat zahlen. Für Geringverdiener würde es einen steuerfinanzierten sozialen Ausgleich geben.
Rürup betonte, dass die Kommission nicht über diese 2 unterschiedlichen Konzepte abgestimmt habe, da dies eine „Werteentscheidung“ sei, die der Gesetzgeber zu treffen habe.
Im Mai (lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor) will die Kommission der Bundesregierung die Ausarbeitung für die zwei Modellvarianten vorlegen.
Zur schnellen Kosteneinsparung auf der Ausgabenseite wurden von der Kommission 5 kurzfristig realisierbare Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung eine Einsparung von insgesamt 24 Mrd. Euro bringen würde:
- So soll das Krankengeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen, aber im System der gesetzlichen Krankenversicherung belassen werden.
- Eindeutig gesellschaftspolitische Leistungen sollten nicht mehr aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern aus Steuermitteln finanziert werden, heißtes.
- Weiterhin rät die Kommission, die Zuzahlungen zu Leistungen und Arzneimitteln neu zu regeln. Dies fördere auch ein kostenbewussteres Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Dazu sollen angesichts von 560 Millionen Arztbesuchen pro Jahr in Deutschland Praxisgebühren in Höhe von 15 Euro gehören - ausgenommen bei Kindern, Unfällen und chronisch Kranken.
- Schließlich wird vorgeschlagen, die Preisbindung bei Generika-Präparaten aufzuheben. (Darunter versteht man preisgünstigere Präparate mit gleichen Inhaltsstoffen, für die der Patentschutz abgelaufen ist.)
- Außerdem regt die Kommission an, die Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte durch Zuschussregelungen zu ersetzen sowie auch Sozialhilfeempfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Rürup-Kommission noch Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung und Pflegeversicherung entwickeln. In anbetracht der zunehmenden Diskussion in der Öffentlichkeit über die Zukunft der Sozialversicherungen soll die Rürup-Kommission bereits zum SPD-Sonderparteitag am 1. Juni Lösungen für die Probleme der Altersvorsorge vorlegen.
Die Bewertung der Vorschläge der Rürup-Kommission reichen von „verhaltener Zustimmung“ bis „der Berg kreiste und gebar eine Maus“.