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Kammern  • Rosa Beilage 1/2010

Bericht vom 15. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 14.11.2009 in Lübeck

28. Januar 2010
 

Inhaltlicher Schwerpunkt: Perspektiven der Psychotherapieausbildung

Traditionell wurde der 15. DPT durch Grußworte der Gastgeber eröffnet, diesmal von der Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, sowie der Stadtpräsidentin von Lübeck. Beide Repräsentantinnen wiesen auf die momentan geringe (wenn überhaupt wahrnehmbare) Bedeutung der Psychotherapie in der aktuellen Politik hin. Im Koalitionsvertrag der neuen Koalition kommen die Wörter „Psychologie” oder „Psychotherapie” nicht vor!

Den inhaltlichen Auftakt bildete der Bericht des Vorstandes der BPtK durch ihren Präsidenten, Rainer Richter. Neben dem Üblichen wurde eine Idee zur direkten Beteiligung der Psychotherapeutenkammern an der Psychotherapieforschung vorgestellt und diskutiert. Inhaltlich stimmten viele Delegierte im Prinzip der Idee zu, kritisierten allerdings in erheblichem Ausmaß zu Recht die Vorgehensweise. Der Vorschlag, der immerhin beinhaltet, dass die niedergelassenen Kollegen und Kolleginnen einen Beitrag von 20 Cent je Therapiestunde leisten müssten, wurde drei Tage vor (!!!) dem 15. DPT der Presse mitgeteilt, ohne dass es damit zuvor eine Diskussionsmöglichkeit für die Delegierten des DPT oder gar der Landespsychotherapeutenkammern gegeben hätte. 20 Cent je Therapiestunde klingen zunächst wenig, summieren sich bei einer therapeutischen Praxis aber schnell auf 200 und mehr Euro pro Jahr. Dieses Vorgehen kann nur als nicht akzeptabel bezeichnet werden. Dennoch bemühten sich auch viele Delegierte darum, einen Weg zu finden, um einerseits dem Vorstand sein Vorgehen deutlich zu machen, andererseits aber auch darum, eine Lösung zu finden, damit es nicht zu einer „Beschädigung” des Vorstandes kommt. Ein entsprechender Antrag, Finanzierungsmodelle zu erarbeiten, wurde als Kompromisslösung von den Mitgliedern des DPT befürwortet.

Ferner wurden Fragen von Kostenregelungen und Leistungserbringung (Kollektivverträge, Selektionsverträge, OPS - Operationen- und Prozedurenschlüssel) angerissen und diskutiert. Wichtig ist vor allem, dass der OPS, ein Kodierungsschlüssel für stationäre Leistungen, in der aktuellen Fassung sämtliche Leistungen, die durch AusbildungsteilnehmerInnen erbracht werden, nicht kodiert, d. h. sie könnten in einer neu zu entwickelnden Finanzierungssystematik gar nicht berücksichtigt werden, da sie gar nicht vorkommen. Es waren sich alle einig, dass das nicht akzeptiert werden kann und die BPtK hier deutlich intervenieren muss.

Der Haushalt der BPtK wurde allgemein als stabil bezeichnet, so dass über die Entlastung des Vorstandes und die Zustimmung zum Haushalt 2010 nur recht kurz, wenn überhaupt, diskutiert wurde. Beidem wurde zugestimmt. Bei genauem Betrachten muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beiträge zur BPtK vermutlich ab 2012 steigen werden.

Als inhaltlicher Mittelpunkt schloss sich dann ein Vortrag von Dr. Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale-Bundesverband über die „Rolle des Patienten im Gesundheitssystem” an, der informativ war und die Profession Psychotherapie einmal detailliert aus Patientensicht darstellte. Es ist sicher ganz sinnvoll, auch für PsychotherapeutInnen zumindest ab und zu konsequent die Patientensicht einzunehmen.

Aus Zeitgründen wurden zunächst Resolutionen behandelt und beschlossen („Keine Psychotherapie für Gesunde”, „Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung”, „Umsetzung der gesetzlichen Mindestquote KJP”, „Gesundheitspolitik nachhaltig gestalten”, „Soziale Kälte in Deutschland verhindern”). Die letzten beiden Resolutionen wurden von den DGVT-Delegierten eingebracht.

Hinsichtlich der KJP-Quote muss festgestellt werden, dass statt 700 Sitzen derzeit nur 200 vergeben werden, weil der G-BA mit einer gestuften Einführung die KJP-Quote verzögert. Außerdem bezieht der G-BA zur Berechnung der Mindestquote doppelapprobierte Psychotherapeuten ein, ohne zu prüfen, ob diese de facto an der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher teilnehmen. Die BPtK hat ihre Kritik beim BMG vorgetragen, dieses hat eine Anfrage an den G-BA geschickt. Im Endergebnis sah das BMG aber keinen Anlass zu einer rechtlichen Beanstandung. Bei Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)  engagiert sich die BPtK gegen die Diskriminierung von Psychotherapie-Patienten. Der gesetzliche Schutz zur BUV wird seit 2001 eingeschränkt. Das Risiko für Versicherte mit psychischen Erkrankungen ist hoch, keine angemessene Privatversicherung zu erhalten.

Erst ziemlich spät und mit nur knapp zwei Stunden Zeit diskutierten die Delegierten die Perspektiven der Psychotherapieausbildung. In den Diskussionsbeiträgen zeigte sich aus unserer Sicht ziemlich deutlich, dass in vielen Bereichen die Meinungen der Delegierten doch noch weit auseinander liegen bis auf die Frage, dass der Masterabschluss als Voraussetzung für die Zulassung zur Psychotherapieausbildung gefordert wird, auch wenn bei Masterabschlüssen nicht klar erkennbar ist, was eigentlich im Studium gelehrt wurde. Hier gilt es, inhaltliche Anforderungen klar zu definieren. Aber dann bereits unterschieden sich die Geister in der Frage, wie viel Psychologie für eine Psychotherapieausbildung angemessen ist. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Im Bereich der KJP-Ausbildung gehen die Meinungen weit auseinander, ob es hinterher mehr „PädaTherapie” oder „PsychoTherapie” sein soll, zugegeben, ein bisschen spitz formuliert.

Einerseits gibt es überzeugende Überarbeitungen der aktuellen Ausbildung, z. B. das „Tübinger Modell” der DGVT, andererseits scheint sich eine zunehmende Zahl der Delegierten auf ein „Ein-Beruf-Modell“ hin zu bewegen, wenn auch mit unterschiedlichen Vorstellungen. Seitens der BPtK wird offenbar ein sogenanntes „Common-Trunk-Modell” präferiert. Dieses Modell geht davon aus, dass zunächst alle AusbildungsteilnehmerInnen einen Teil der Ausbildung gemeinsam durchlaufen, um sich dann einem Schwerpunkt (Kinder und Jugendliche bzw. Erwachsene) zuzuwenden. Im Ergebnis gäbe es dann „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - KJP”, bzw. „Erwachsenenpsychotherapeuten EP”. Mit einer danach zu erfolgenden Zusatzweiterbildung könnten die neuen KJP oder EP jeweils die Qualifikation für den anderen Schwerpunkt erwerben, um das gesamte Altersspektrum behandeln zu dürfen. Dieses Modell schafft jedoch ein paar Probleme: Die neuen EP dürften ohne die Weiterbildung auch berufsrechtlich keine Kinder und Jugendlichen mehr behandeln, müssten also einen Teil ihrer bisherigen Rechte aufgeben. Ein „Common Trunk“ ist zudem dann sinnlos, wenn er zu wenig an Inhalten enthält. Enthält er aber einen großen Anteil an Inhalten, dauert damit also recht lange, dann reduziert das direkt die Freiheitsgrade der AusbildungsteilnehmerInnen hinsichtlich ihrer Ausbildungsplanung, denn dann müsste man die Ausbildung in einer sehr strikten Reihenfolge absolvieren, da es beispielsweise kaum Sinn macht, früh in der Ausbildung die praktische Tätigkeit im Erwachsenenbereich zu absolvieren, um sich dann später für den Schwerpunkt KJP zu entscheiden und umgekehrt. Strikte Reihenfolgen dürften besonders zu Lasten derjenigen AusbildungsteilnehmerInnen gehen, die Kinder haben und deswegen alle Freiräume in der Ausbildung gestalten können sollten.

Wenn - und davon sollte man ausgehen - nach dem „Common-Trunk-Modell“ die Weiterbildung nach dem Schwerpunkt für den zunächst nicht gewählten Altersbereich in ihrem Umfang etwa im Bereich der jetzigen Ergänzungsqualifikation für die sozialrechtliche Genehmigung zur Behandlung von Kindern- und Jugendlichen liegt, dann ist diese Weiterbildung sicherlich ohne Probleme in eine einheitliche Psychotherapieausbildung integrierbar. Dem Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung ist zu entnehmen (S. 389), dass es einen größeren Spielraum für die Verkürzung der Psychotherapieausbildung gibt. Die dort vorgeschlagenen 800 Stunden sind doppelt so umfangreich wie die gegenwärtigen Anforderungen für die o. g. Ergänzungsqualifikation für jetzige PP zur sozialrechtlichen Erlaubnis für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

Wir können viele Begründungen für das eine oder andere Ausbildungsmodell durchaus verstehen: Aber ist ein „Ein-Beruf-Modell“, wie hier skizziert, nicht tatsächlich das Naheliegendere und Einfachere? Es verhindert die Reduzierung der Berufsausübungsrechte der PP und ermöglicht gleichzeitig den künftigen „KJP” (die dann vermutlich auch „PP” heißen, die berufs- und sozialrechtliche Behandlung aller Altersstufen. Auch die Bedenken der Versorgung mit Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen sind vermutlich nicht überzeugend, weil das mit Sicherheit über gesteuerte Zulassungen geregelt werden könnte.

Im Übrigen könnten auch diejenigen, die unbedingt zwei Berufe erhalten wollen, auf die Idee kommen, für die KJP eine Weiterbildung im Rahmen der Ergänzungsqualifikation für PP zur sozialrechtlichen Erlaubnis für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zu etablieren, um auch ihnen nach dem (s.o.) geforderten Masterabschluss die sozialrechtliche Erlaubnis von Erwachsen zu ermöglichen; auch damit wären die Probleme gelöst. Ob es aber für den Patientenzugang von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besonders sinnvoll ist, auf dem Praxisschild „KJP” stehen zu haben, wagen wir zu bezweifeln.

Bei allen Modellen sollte (s.o.) berücksichtigt werden, dass die Politik nicht vorrangig die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildung angehen wird. Wir diskutieren damit über ein Modell, dass möglicherweise in fünf Jahren realisiert wird und dann 10 bis 20 Jahre gelten wird: Wollen wir dann wirklich noch zwei Berufe?

Abschließend wurden auf dem 15. DPT Berichte aus Ausschüssen, Kommissionen und Länderrat schnell und kurz abgehandelt (teilweise überhaupt nicht diskutiert oder hinterfragt), weil besonders diejenigen Delegierten eilig nach Hause fahren wollten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist waren: Hatten sie doch auf der Hinfahrt nach Lübeck dank der DB ergiebige Verspätungen kennen gelernt, die sie nicht noch einmal ausprobieren wollten.

Insgesamt ein eher ruhiger DPT. Wir sind gespannt, wie oft die Diskussionsbeiträge zur Psychotherapieausbildung auf dem 16. und 17. DPT unverändert fortgesetzt werden.

Marianne Funk und Heinz Liebeck


Im Folgenden veröffentlichen wir zwei Resolutionen, die sich mit der zukünftigen Gesundheitspolitik der neuen Regierung befassen und die von den DGVT-Delegierten beim 15. DPT eingebracht wurden. Beide Resolutionen wurden vom DPT verabschiedet und sind auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) veröffentlicht.

Resolution Gesundheitspolitik nachhaltig gestalten“

Der Deutsche Psychotherapeutentag hat zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zunächst keine konkreten Veränderungen für die Gesundheitsversorgung beschlossen hat, sondern eine Regierungskommission geplant hat, die diese ausarbeitet.

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert die Kommission dazu auf, bei der Ausarbeitung künftiger Reformen des Gesundheitssystems inhaltlich zu berücksichtigen, dass inzwischen erdrückende Erkenntnisse über die „Krankheitslast“ in Deutschland vorliegen, die wesentlich durch psychische Krankheiten geprägt ist. Auch die wirtschaftlichen Belastungen der Sozialsysteme können entsprechend erklärt werden. Psychische Erkrankungen verursachen die längsten Ausfallzeiten bei Arbeitnehmern. Sie stellen damit einen bedeutenden Faktor für die wirtschaftliche Belastung der einzelnen Unternehmen und der Volkswirtschaft insgesamt dar. Ein Arbeitnehmer fehlte laut AOK-Fehlzeiten-Report 2009 im Jahr 2008 bei einer psychischen Erkrankung durchschnittlich 22,5 Tage. Psychische Erkrankungen standen im Jahr 2008 an dritter Stelle hinsichtlich des AU-Tage-Volumens bei den Frauen, bei den Männern an vierter Stelle. Seit 1995 ist die Zahl der durch psychische Erkrankungen verursachten Arbeitsunfähigkeit um 80 Prozent gestiegen und erhöht sich stetig. Seit dem Jahr 2000 sind psychische Erkrankungen die häufigste Diagnose bei Erwerbsunfähigkeitsberentungen, mit weiter zunehmender Bedeutung.

Diese Daten sollten notwendigerweise auch bei den Überlegungen zur Entwicklung des Gesundheitssystems mit einbezogen werden. Auch aus ökonomischer Sicht sollte die Bedeutung psychologischer Faktoren an der Entstehung und beim Verlauf von Erkrankungen (auch im somatischen Bereich) zunehmend in den Mittelpunkt gestellt werden. Entsprechende Strukturen müssen ausgebaut und entsprechende Ressourcen müssen vorgehalten werden. Einen diesbezüglichen Bedarf sieht der Deutsche Psychotherapeutentag in allen Bereichen der sozialen Sicherung und speziell in den Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert die neue Bundesregierung daher dazu auf, sich für eine nachhaltige und vorsorgende Gesundheitspolitik stark zu machen, die nicht auf kurzfristige Einspareffekte abzielt, sondern die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt in den Blick nimmt. Hierzu gehört aus unserer Sicht insbesondere auch die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Um dies zu gewährleisten, gehören dazu neben einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung für die Bevölkerung auch gute Rahmenbedingungen für die Behandlerinnen und Behandler im medizinischen und im psychosozialen Bereich.

Aus diesen genannten Gründen sollten qualifizierte Fachleute in der geplanten Regierungskommission mitwirken, die die besonderen Erfordernisse des psychosozialen Bereichs angemessen einbringen können. Die Bundespsychotherapeutenkammer steht jederzeit als Gesprächspartner zur Verfügung.

Resolution „Soziale Kälte in Deutschland verhindern“

Der vorliegende Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht zunächst noch keine Vorgaben für konkrete Veränderungen in der Gesundheitsversorgung vor. Geplant ist eine Regierungskommission, die mögliche gesundheitspolitische Reformen ausarbeiten soll.

Der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) zeigt sich beunruhigt darüber, dass Einschnitte in das soziale Sicherungssystem mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag nicht aufgehoben werden, sondern möglicherweise (aus bekannten Gründen) nur auf die Zeit nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010 verschoben worden sind.

Der DPT fordert die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit der geplanten Regierungskommission langfristig, zukunftweisend und auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Perspektive weitere Schritte zu beraten.

Der Deutsche Psychotherapeutentag spricht sich ausdrücklich gegen Zuzahlungen im Gesundheitswesen aus, die unter kurzfristiger Perspektive sicherlich das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten verändern würden und damit scheinbar Geld einsparen. Solche Maßnahmen würden jedoch bereits mittelfristig dazu führen, dass notwendige Behandlungen verschleppt werden und ein Sozialgradient, den wir jetzt schon sehr ausgeprägt bei der Bildung beobachten können, zukünftig auch im Gesundheitswesen immer stärker vorhanden sein wird.

Ebenso warnt der DPT davor, mögliche Prämienerhöhungen mit der Konsequenz für die Versicherten zu koppeln, unterschiedliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Damit würde der gesellschaftliche Grundkonsens bedroht und der soziale Frieden gefährd