Bericht vom Treffen der Psychotherapeutenverbände (GK II) am 12.4.2014 in Berlin
Eingeladen zu dieser ersten Sitzung der Psychotherapeutenverbände (GK II) im Jahr 2014 hatte die Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) als turnusgemäß gastgebender Verband.
Die meisten der ca. 30 TeilnehmerInnen waren bereits am Vortag zu einem themenbezogenen Workshop zusammengekommen. Die Vertreter der Verbände im GK II hatten sich darauf verständigt, an einem separaten Termin die Herausforderungen, Probleme und Chancen der Internettherapie zu erörtern.
Der erste Sitzungsteil am 12.4.2014 diente vorwiegend den Berichten der einzelnen Verbände und dem Austausch über die aktuellen Themen der PsychotherapeutInnen.
Ausführlich wurden die verschiedenen aktuellen Vorschläge für Reformen in der psychotherapeutischen Versorgung diskutiert, die vom GKV-Spitzenverband, der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) vorgelegt wurden. Die psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände sind sich einig, dass es eine Reform der Psychotherapeutischen Versorgung geben muss. Nur über diesen Weg sind Verbesserungen bei der oft zu Recht kritisierten Versorgungslage in diesem Bereich zu erwarten. Die derzeit häufig geäußerte Forderung nach rascherem Therapiezugang und nach besseren Möglichkeiten einer Akut- und Erstversorgung sind zu berücksichtigen und natürlich auch die Rahmenbedingungen und Erfahrungen innerhalb des derzeitigen Versorgungs- und Finanzierungssystems.
Der GKV-Spitzenverband hatte bereits Ende 2013 für seine Vorstellungen einer Reform geworben, in der es u. a. um eine Deckelung der Psychotherapiestunden auf insgesamt 50 Stunden und eine zwingend vorgesehenen Therapiepause von sechs Wochen nach einer ersten Kurzzeittherapie geht. In der Rosa Beilage Ausgabe 1/2014 haben wir dazu bereits ausführlich berichtet. DGVT und DGVT-Berufsverband stehen diesen Strukturvorschlägen der Kassen für ambulante Psychotherapie kritisch gegenüber und sehen in diesen Vorschlägen keinen Ansatz zur Verbesserung, sondern eine weitere Rationierung der Versorgung von psychisch Kranken. Die Versorgungsvisionen der BPtK sehen demgegenüber insbesondere eine Erweiterung der Behandlungsangebote, die weit über das enge Korsett der Psychotherapie-Richtlinie hinausgehen, und deshalb in der Diskussion auf viel Zustimmung trafen. Wichtig ist allerdings der Hinweis, der auch deutlich gemacht werden muss: Wenn mehr Leistungen erbracht werden sollen, dann wird auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müssen und dann wird es auch notwendig sein, mehr PsychotherapeutInnen zuzulassen, die diese Behandlungsangebote erbringen. Weitere Überlegungen hierzu finden Sie in dieser Beilage S. 11.
Die beim letzten GK II-Treffen in Fulda Anfang des Jahres vereinbarte Koordination der Leitlinien-Arbeit im GK II wurde fortgesetzt. Die Verbände informierten sich gegenseitig über die Beteiligung an Leitlinienarbeitsgruppen und Frau Sartorius (bvvp) hatte eine entsprechende Power-Point-Präsentation zum Thema vorbereitet. Die GK II-AG zur Koordination der Leitlinien-Arbeit besteht weiterhin und wird ihre Arbeit fortsetzen.
Ein wichtiger Punkt war wie immer der Abgleich über die Entwicklungen der psychotherapeutischen Vergütungen/Honorare bei den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen und über die in den Diskussionen vor Ort jeweils verfolgten Strategien, was auch die Entwicklung bei Honorarklagen einschließt. Die Festlegungen des gemeinsamen Bewertungsausschusses, die für die regionalen KVen nur noch Empfehlungscharakter haben, wurden ebenso beraten wie die aktuelle Praxiskostenerhebung durch das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Beim Top „Reform der Psychotherapieausbildung“ wurde deutlich, dass die Diskussion noch lange nicht beendet sein wird und keine Einigung darüber erreicht ist, ob eine sog. Direktausbildung angestrebt oder ob die Ausbildungsreform vom Grundmodell der bisherigen postgradualen Ausbildung ausgehen soll. Der von den Kammern begonnene Weg, zunächst über die Ziele und Themen der Aus-/Weiterbildung, d.h. über die Definition von Berufsbild und anzustrebenden Kompetenzen für den zukünftigen Psychotherapeutenberuf schien für viele Anwesende eine sinnvolle Strukturierung der weiteren Diskussion. Daraus ließen sich dann in einem späteren Schritt auch Hinweise auf strukturellen Anforderungen für die zukünftige Psychotherapeutenaus-/weiterbildung ableiten. Wichtig auch hier: Die Finanzierung – je deutlicher sich die Visionen für neue Ausbildungskonzepte abzeichnen, umso deutlicher wird, dass sie zu Mehrausgaben bzw. zur Risiken bei der Finanzierung, die zunächst geklärt sein müssen, bevor man sich auf eine Empfehlung für das eine oder andere Modell einlassen kann.
Spannend war die Diskussion zum Mindestlohngesetz, welches sich in Vorbereitung befindet. Während die DGVT sich ja bereits sehr frühzeitig eindeutig und engagiert dahingehend geäußert hatte,, dass die Psychotherapeuten in Ausbildung unbedingt in den Zuständigkeitsbereich dieses Gesetzes einzubeziehen sind, und auch die Vertreter von BVVP und DGPT und BDP/VPP sich ähnlich positionierten, gab es im GK II auch kritische Stimmen. Insbesondere Vertreter der Fachgruppe Klinische Psychologie der DGPs und auch von der DPTV problematisieren diese Forderung. Wenn, so ein mehrfach geäußertes Ablehnungsmotiv, die PiA (PT-AusbildungsteilnehmerInnen) den Mindestlohn erhalten würden, dann gäbe es evtl. keinen Druck seitens der PiA und der Fachöffentlichkeit in Richtung einer Ausbildungsreform.
Last not least wurden zwei langjährige Mitstreiterinnen im Gesprächskreis der Psychotherapeutenverbände verabschiedet, Anni Michelmann (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) und Karin Schoof-Tams (Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). Bei der sehr persönlichen Verabschiedung erinnerten die beiden noch an die lange gemeinsame Reise, die die Verbände und die Verbandsvertreter/innen unternommen hatten. Als Eckpunkte seien hier zum einen der allererste Gesetzentwurf für ein Psychotherapeutengesetz, der vom Gesundheitsministerium im Jahr 1978 vorgelegt worden war, genannt und zum anderen, dass es dann fast 20 Jahre Anlauf bis zu einem erneuten Entwurf brauchte, der von vielen intensiven Beratungen zwischen den Verbänden und mit „der Politik“ begleitet wurde. Eine ausführlichere Würdigung von Anni Michelmann und Karin Schoof-Tamms finden Sie in dieser Ausgabe der VPP, S. 528.
Internettherapie – Prä-Konferenz-Workshop des GK II am 11.4.2014
Im GK II hatte sich zu Beginn des Jahres eine Arbeitsgruppe gebildet (Prof. Thomas Fydrich, Anja Conradi (beide DGPs), Eva Schweitzer-Köhn (VPP), Stuart Massey Skatulla (bkj), Kerstin Burgdorf (DGVT)), die das immer stärker in die Diskussion rückende Thema „Internettherapie“ für einen kompakten vierstündigen Workshop der Psychotherapeutenverbände am Vortrag des eigentlichen GK II-Treffens vorbereitet hatte.
Mit vier Impulsreferaten wurden die verschiedenen Perspektiven des Themas kritisch beleuchtet – für den Berufsstand und die Versorgung stehen ganz zentrale Fragen an, die zu klären sind, sollten internetbasierte Angebote in die Patientenversorgung im psychosozialen Feld implementiert werden.
Folgende Referate wurden gehalten:
- Anja Conradi: Neue Medien in der Psychotherapie
- Thomas Fydrich: Internettherapie und Beratung – Überblick über die Forschung im Themenbereich
- Eva Schweitzer-Köhn: Internet-Therapie – Psychotherapeutische und gesundheitspolitische Implikationen
- Kerstin Burgdorf: Internettherapie – Rechtliche und berufsrechtliche Aspekte
Das Referat zu den rechtlichen Aspekten von Internettherapie bzw. technisch gesprochen „Fernbehandlungen“ (ein Begriff der eingeführt wurde, um die verschiedenen Angebote internetgestützter, neuer Therapieformen zu bezeichnen) ist auf der Homepage der DGVT veröffentlicht: www.dgvt.de/aktuell.
Ein erstes Fazit, das die Verbände im Rahmen der Diskussion formulierten: Es gibt aktuell keine Rechtsgrundlage für eine internetbasierte oder durch elektronische Medien gestützte psychotherapeutische Fernbehandlung. Das Recht muss sich zunächst entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel verändern und der Berufsstand sollte sich an die Spitze dieser Bewegung setzen. Hierfür bedarf es noch weiterer fachlicher Diskussionen innerhalb des Berufsstands, an der sich die DGVT intensiv beteiligen wird.
Kerstin Burgdorf, Heiner Vogel