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VPP 1/2024

Bericht von der Jahrestagung der Aktion Psychisch Kranke e.V.

12. Januar 2024

Die APK-Jahrestagung stand unter der Überschrift „Perspektiven der psychiatrischen Krankenhäuser – mit und ohne Bett“ und fand am 25./26.09.2023 in Berlin statt, am 27.09.2023 folgte der Selbsthilfefachtag.

 

 

Es wurden, neben dem immer vorausgesetzt angenommenen trialogischen Ansatz, Perspektiven der verschiedenen politischen Ebenen und Gremien aufgezeigt und Perspektiven der unterschiedlichen Berufsgruppen. Einigkeit herrschte in der Einschätzung des Hintergrundes, vor dem alles zu betrachten sei: Gesundheit sei nur im Kontext von Gesellschaft und Umwelt zu sehen, so auch Kirsten Kappert-Gonther (MdB für Bündnis 90/die Grünen, Vorsitzende der APK) in ihrer Einführung. Aufgrund der vielen aktuellen Krisen (Pandemie, Krieg, Klimakrise) und des Fachkräftemangels seien auch die Helfenden in besonderem Maße betroffen, gingen zur Aufrechterhaltung der Versorgung oft über Grenzen auf Kosten der eigenen Gesundheit. Dies wiederum habe letztlich auch ungünstige Auswirkungen auf die Patient*innen und Angehörigen. Ziel sei weiterhin deren Partizipation und die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte in seiner Rede, wie wichtig es sei psychische Erkrankungen als „echte“ Erkrankungen anzuerkennen; es sei ein Fehler, dass die Forschung in diesem Bereich unterfinanziert sei. Durch das Gesundheits-datennutzungsgesetz solle ermöglicht werden, Personen mit Risikofaktoren zu identifizieren und ihnen ein Behandlungsangebot zu machen. Beispielhaft benannte er, dass Personen mit einer Depression in der Lebensmitte ein erhöhtes Demenzrisiko im Alter hätten. Die Krankenhausreform beziehe sich erst einmal auf somatische Erkrankungen, bedenke aber die psychischen Erkrankungen mit. Dies sei gedacht in einem Dreieck von Entökonomisierung, Entbürokratisierung, Qualitätssicherung. Um die Kliniken nicht noch zusätzlich unter Druck zu bringen, solle die angedachte Bestrafung der Kliniken, bei Nichterfüllung der in der PPP-RL (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie; die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen wurde hier vom G-BA festgelegt: https://www.g-ba.de/richtlinien/113/)
festgelegten Personaluntergrenze nicht wie ursprünglich geplant im Januar 2024 scharf gestellt werden. Es sei kein Verschulden der Kliniken selbst, wenn sie aufgrund des Fachkräftemangels die Stellen nicht besetzen könnten. Großes Ziel über allem sei die Verbesserung der Versorgungsstrukturen: Hier benannte er als mögliche Mittel die Sonderbedarfe um die Versorgungslücke der KJP zu schließen, sog. Drehtür-Patient*innen schneller versorgen zu können oder Menschen mit Suchterkrankungen oder mit kognitiven Einschränkungen. Psychotherapeutische Bedarfe sollten angepasst werden – unklar blieb hier, wie dies aussehen könnte.

Es folgte die Darstellung der Perspektiven der psychiatrischen Kranken(haus)behandlung durch Dieter Grupp (Vorstand APK, Psychologe und Psychiater, Geschäftsführer des Zentrum für Psychotherapie in Reichenau seit 2013) und Peter Brieger (stellv. Vorsitzender APK, Psychiater ärztlicher Direktor kbo-Isar-Amper-Klinikum), in der Fragen aufgezeigt wurden, deren Beantwortung dazu beitragen solle, dass Patient*innen mit komplexen Bedarfen nicht durchs Raster fielen: muss eine Krankenbehandlung zwingend im Krankenhaus stattfinden? Warum schaffen wir es nicht (wie viele andere Länder) die psychisch Kranken v. a. im vertrauten häuslichen Umfeld zu behandeln? Also die Frage: Geht Krankenhaus auch ohne Bett? Und können dabei Fachkräfte effizienter eingesetzt werden? Es wurde in diesem Beitrag neben dem Aufzeigen der großen Probleme und Hürden aber auch Hoffnung gemacht: darauf, dass die aktuelle Situation dazu zwinge, neue Wege zu denken und zu gehen. Es gebe aktuell einen gewissen Optimismus, weil viele (Verbände, Ministerien, Krankenkassen) ähnliche Ideen hätten. Forderungen seien: Es müsse eine volle Flexibilität geben, hinsichtlich der Wahl der Versorgungsstruktur, orientiert am aktuellen Bedarf; also bspw. zwei Tage Tagesklinik, ein Tag ambulant, ein Tag vollstätionär usw. Dies solle je nach Bedarf flexibel möglich sein, ohne jeweils neue Fälle aufmachen zu müssen. Es solle immer auch außerhalb des SGB V gedacht werden; es solle flächendeckend ein auch aufsuchender Krisendienst zur Verfügung stehen.

Es folgten über die beiden ersten Tage zahlreiche Redebeiträge und Diskussionen, die hier nicht ausführlich dargestellt werden können. Die Tagung ist aber als Live-Stream auf der APK-Seite dokumentiert (https://www.apk-ev.de/veranstaltungen/jahrestagung/tagung-2023).

Es scheint eine große Einigkeit zu geben in der Einschätzung, dass nur eine grundsätzliche Veränderung die Krise in der Versorgung der hier im Fokus stehenden Patient*innengruppe beheben bzw. die Versorgung relevant verändern kann.

Die Forderung nach flexibler einsetzbaren, individuell angepassten Angeboten wird von vielen geteilt; auch gab es eine große Einigkeit die Sanktionen bei Unterschreitung des in der PPP-RL geforderten Personalschlüssels auszusetzen, was inzwischen bereits im G-BA bestätigt wurde.

Mit StäB (Stationsäquivalenter Behandlung) gebe es bereits eine Versorgung, die in die richtige Richtung gehe, so Andreas Bechthold in seinem Vortrag für die ackpa, die jedoch nur für akute Versorgung gelte, es fehlten adäquate Angebote für die mittel- und langfristige Behandlung.

Fragen warf der Vortrag von Elvira Lang (Bundesvereinigung leitender Krankenpflege) auf: was bedeutet eine Verlagerung der Versorgung mehr ins häusliche Umfeld der Betroffenen und Angehörigen für die Pflegekräfte? Können sie noch auf das Schwarmwissen ihrer Kolleg*innen zurückgreifen? Haben sie noch ein Team? Wie kommt die Person an den Einsatzort, wo parkt sie? Was ist bei Aktenführung und Datenschutz zu bedenken? Was bedeutet es für die Sicherheit der Fachkräfte? Und was bedeutet es für die Arbeit in den Krankenhäusern: werden dann dort nur noch die Schwerstkranken versorgt?

Die Perspektive der Betroffenen vertrat Elke Prestin (NetzG) in einem Video-Vortrag: Es solle ein Unterstützungskontinuum geben, mit flexiblen Übergängen der verschiedenen Angebote, einen flächendeckend aufsuchenden Krisendienst. Ziel solle sein, dass eine Beziehungskontinuität über die verschiedenen Versorgungsangebote hinweg bestehe. Hier nennt sie auch die sog. Genesungsbegleiter*innen (Bsp: https://www.pinel-netzwerk.de/angebote/weiterbildung/ex-in/).

 Im Dschungel der Maßnahmen könne die ganze Zeit die gleiche Person an der Seite der Einzelnen bleiben. Diese müsse nicht jedes Mal von vorne erzählen, Schamerleben und Trigger würden so reduziert, Vertrauen könne wachsen und die Gefahr von Enttäuschungen und Verletzungen würden reduziert. Ein Vorteil in der ambulanten Versorgung sie zudem, dass Zwangsmaßnahmen nicht erlaubt seien. Eine grundsätzliche Forderung sei weiterhin: Zwangsvermeidung und Partizipation.

Im Laufe der zwei Tage werden viele Probleme aufgezeigt und immer wieder gibt es auch positive Beispiele. Für mich entsteht der Eindruck, dass diese (immer?) zurückzuführen sind auf Einfallsreichtum, Hartnäckigkeit und Mut einzelner oder kleinerer Gruppen. In der Benennung von Beispielen steckt auch die Gefahr, anderen nicht gerecht zu werden. Insofern verzichte ich hier auf die konkrete Benennung und verwiese auf den Livestream und die Seite der APK (s. o.).

Am dritten Tag, dem Selbsthilfefachtag, ist das Auditorium weniger dicht besetzt. Hier stellt sich mir, und in den Pausen auch hörbar einigen anderen, die Frage: Könnte dieser Tag künftig eingebettet werden in die Jahrestagung? Wäre das vielleicht dem ja immer wieder deutlich benannten trialogischen Ansatz vielleicht entsprechender? Auch an diesem Tag gibt es interessante Vorträge von Betroffenen, Angehörigen sowie verschiedenen Berufsgruppen. So zur Frage, ob Schizophrenie-Früherkennung eine gute Sache sei (Brigitte Richter, NetzG). Auch hier lohnt es, den Vortrag im Ganzen nachzuhören – sie weist hin auf die Belastung, die es für junge Betroffene und die Familien machen könne, wenn Hinweise auf eine mögliche Entwicklung einer Schizophrenie früher als (für eine effektive Behandlung) notwendig im Raum stünden. Was bedeutet dies für Pubertät, Adoleszenz? Was für die Betroffenen selbst und das Umfeld, die eventuell ständig darauf warten? In der sich anschließenden Diskussion werden erwartbar auch andere Perspektiven deutlich – für unseren Berufsstand scheint mir die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Blickwinkeln lohnenswert!

Als interessantes Projekt sei noch benannt die Initiative „Die Pfalz macht sich stark“ (https://www.resilienz-pfalz.de/ueber-uns), in dem explizit die Zivilgesellschaft angesprochen wird, während die Krankenkassen nicht eingebunden werden sollen, um flexibel zu bleiben.

Abschließend wird der Film „Bipolar Hautnah“ (https://filmhaus-koeln.de/film/bipolar-hautnah)
von der Filmemacherin Andra Rothenburg (Psychiatrie-Film) gezeigt mit anschließender Diskussion. In dem Film kommen drei Betroffene und einige Angehörige sowie Behandler*innen zu Wort, wodurch sehr eindrücklich die verschiedenen Perspektiven sichtbar werden. Auch dieser Hinweis als explizite Empfehlung gemeint!

Ein Bild, das Menschliches Gesicht, Person, Kleidung, Im Haus enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Ein Bericht von Antje Neumann

Psychologische Psychotherapeutin, DGVT-Landessprecherin Berlin, Mitglied in der DGVT-Fachgruppe Psychosoziale Versorgung