Berichte/Briefe an den Arzt für PP und KJP ab 01.01.2007 abrechenbar
Nachdem die KollegInnen es jahrelang gefordert hatten, dass sie – wie ihre ärztlichen KollegInnen – die Ziffer 1601 für individuelle Arztbriefeabrechnen können, wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen im Bewertungsausschuss entschieden, dass Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PP und KJP) wie ihre ärztlichen KollegInnen ab 01.01.2007
- den Bericht über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung (Nr. 01600 – 100 Punkte)
- den „individuellen ärztlichen Brief mit abschließender Beurteilung des Krankheitsfalles“ (Nr. 01601 – 200 Punkte) und
- die an den Hausarzt gehende Kopie eines Berichtes an einen anderen Facharzt (Nr. 01602 – 35 Punkte)
abrechnen können. Die Freude über das Erreichte währte allerdings nicht lange, da diese vergütungsmäßige Gleichstellung einhergeht mit einer gleichzeitigen Einführung einer grundsätzlichen Berichtspflicht. Dies gilt im Übrigen auch für ärztliche Psychotherapeuten. D.h.: man kann in der Regel die Leistungen nur abrechnen, wenn man den Hausarzt des Patienten mindestens einmal im Quartal informiert. Falls der Patient von einem Facharzt überwiesen wurde, muss dieser entsprechend informiert werden und zusätzlich muss an den Hausarzt eine Kopie des Berichtes bzw. des Briefes gehen.
Allerdings hängt die Berichtspflicht des Therapeuten immer von der Einwilligung des Patienten in die Übermittlung der Daten ab. Manche Patienten möchten nicht, dass ihr Hausarzt informiert wird bzw. sie haben u. U. gar keinen Hausarzt. Berichte kommen also nach wie vor nicht in Frage, wenn der Patient es ausdrücklich nicht will. Sie sollten allerdings vorsorglich zu Quartalsbeginn mit ihren PatientInnen klären, wie sie es mit dem obligatorischen Bericht an den Hausarzt halten sollen.
Dies ist unbedingt schriftlich festzuhalten. Ein entsprechendes Formular könnte z. B.
nachfolgenden Text beinhalten:
Seit dem 01.01.2007 gilt, dass Psychotherapeuten bei Patienten bestimmte Leistungen nur noch abrechnen können, wenn sie gegenüber dem Hausarzt bzw. dem überweisenden Facharzt regelmäßig jedes Quartal über die Psychotherapie Bericht erstatten. Wenn kein Hausarzt angegeben wird oder sie als Patient sich gegen einen Bericht an den Hausarzt aussprechen, entfällt dieser Bericht. Bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift die von Ihnen gewünschte Regelung.
o Ich habe keinen Hausarzt
o Ich bin nicht damit einverstanden, dass meinem Hausarzt in jedem Quartal über die Psychotherapie berichtet wird.
o Ich bin damit einverstanden, dass mein Hausarzt regelmäßig jedes Quartal einen Bericht erhält.
Datum: ___________________
Unterschrift: __________________