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Berichtspflicht gilt weiterhin!

11. August 2007

Die geforderte EBM-Änderung, dass der Arztbrief abgerechnet werden kann, hat – wie bekannt – zur Berichtspflicht an den Hausarzt geführt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wollte zwar den Beschluss zurückziehen, aber die Krankenkassen waren dagegen, da sie die Berichtspflicht beibehalten wollten. In der Umsetzung ändert sich in den nächsten Quartalen – also vorläufig – nichts.

 

Allerdings hängt die Berichtspflicht des Therapeuten immer von der Einwilligung des Patienten in die Übermittlung der Daten ab. Manche Patienten möchten nicht, dass ihr Hausarzt informiert wird bzw. sie haben u. U. gar keinen Hausarzt. Berichte kommen also nach wie vor nicht in Frage, wenn der Patient es ausdrücklich nicht will. Sie sollten allerdings vorsorglich zu Quartalsbeginn mit ihren PatientInnen klären, wie Sie es mit dem obligatorischen Bericht an den Hausarzt halten sollen.

Dies ist unbedingt schriftlich festzuhalten. Ein entsprechendes Formular könnte z. B. nachfolgenden Text beinhalten:

Seit dem 01.01.2007 gilt, dass Psychotherapeuten bei Patienten bestimmte Leistungen nur noch abrechnen können, wenn sie gegenüber dem Hausarzt bzw. dem überweisenden Facharzt regelmäßig jedes Quartal über die Psychotherapie Bericht erstatten. Wenn kein Hausarzt angegeben wird oder Sie als Patient sich gegen einen Bericht an den Hausarzt aussprechen, entfällt dieser Bericht. Bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift die von Ihnen gewünschte Regelung.
o Ich habe keinen Hausarzt
o Ich bin nicht damit einverstanden, dass meinem Hausarzt in jedem Quartal über die Psychotherapie berichtet wird.
o Ich bin damit einverstanden, dass mein Hausarzt regelmäßig jedes Quartal einen Bericht erhält.
Datum: ___________________
Unterschrift: __________________