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VPP 4/2017  • Suizidassistenz

BMG will Forschungsprojekte zur Suizidprävention fördern[1]

04. Dezember 2017
 

Von Ulrich Krüger

Jährlich sterben in Deutschland ca. 10.000 Menschen durch Suizid, mehr Menschen als durch illegale Drogen, Aids und Verkehrsunfälle zusammen. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der Suizidversuche etwa zehnmal so hoch. Rechnerisch kommt es demnach in Deutschland alle 5 Minuten zu einem Suizidversuch. »Jeder Suizidversuch und erst recht jeder Suizid ist einer zu viel«, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen unter dem Titel »Suizidprävention weiter stärken – Menschen in Lebenskrisen«, der am 23.06.2017 im Bundestag beschlossen wurde. Ein solcher Entschließungsantrag führt noch nicht zwangsläufig zu einer gesetzlichen Neuregelung. Er stellt die inhaltliche Positionierung des Parlaments dar und verbindet diese mit Forderungen an die Bundesregierung. Das ist noch nicht verbindlich, aber doch oft wirksam. Wenn kurz vor Ende der Legislatur ein solch programmatischer Beschluss gefasst wird, kann man erwarten, dass das nach der Neuwahl ins Regierungshandeln einfließt. Falls dies vergessen werden sollte, kann man die Abgeordneten und die Ministerien daran erinnern.

Im Beschluss wird zunächst auf die Bedeutung des Themas hingewiesen: Es gibt beunruhigend viele Suizide und es bedarf daher weiterer Anstrengungen zur Vermeidung von Suiziden und Suizidversuchen. Der Wunsch, sich selbst zu töten, basiert zumeist auf einer psychischen Belastung bzw. ist Ausdruck einer psychischen Krise oder einer psychischen Erkrankung. Daraus wird gefolgert: »Um Suizidalität entgegenzuwirken, benötigen Menschen in psychischen Krisen eine niedrigschwellige und schnelle Hilfe.« Diese wird jedoch nicht ausreichend geleistet. Laut Beschluss litten über 90 % der durch Suizid Verstorbenen an einer psychischen Erkrankung, doch nur unter 20 % sind behandelt worden.

Voraussetzung für das Annehmen geeigneter Hilfen sei ein suizidpräventives gesellschaftliches Klima, das psychische Belastungen und suizidale Tendenzen enttabuisiert, in welchem einerseits die Betroffenen frühzeitig Hilfe suchen, andererseits das Umfeld von gefährdeten Zielgruppen für Krisen sensibilisiert wird. Dadurch könne eine mögliche suizidale Gefährdung frühzeitig erkannt und helfend auf die Betroffenen zugegangen werden. Es hänge ganz wesentlich von dem Bewusstsein und dem Verständnis in der Bevölkerung und dem vorurteilsfreien Umgang der Gesellschaft mit psychischen Erkrankungen ab, ob Suizidgedanken angesprochen und dadurch Hilfen angeboten werden können. Dabei geht es nicht allein darum, gefährdete Menschen so schnell wie möglich in psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung zu bringen. Suizidprävention sei eine gesamtgesellschaftliche und politikbereichsübergreifende Querschnittaufgabe, zu der die unterschiedlichsten staatlichen und nicht staatlichen Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabe mit unterschiedlichen Maßnahmen beitragen sollten, also nicht nur das Gesundheitswesen. Gesundheit und Resilienz hängen auch mit Sozialisation, Bildung, der Umwelt und der wirtschaftlichen Situation zusammen und können in Familie, Freizeit, Ausbildung und Beruf und durch geglückte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gestärkt werden. Die Bedeutung der Selbsthilfe wird ausdrücklich betont.

Dann würdigt der Beschluss bisherige Maßnahmen zur Suizidprävention. Von der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention DGS e.V. wurde ein Nationales Suizidpräventionsprogramm initiiert, durch E-Mental-Health-Programme wurde leichtgradig depressiv erkrankten Menschen der niedrigschwellige Zugang zu Hilfen geboten und durch personenzentrierte Hilfen für psychisch kranke alte Menschen wurde in einer Modellregion erprobt, wie ambulante Hilfeleistungen vernetzt und speziell auf die Bedürfnisse alter Menschen abgestimmt werden können, sodass trotz komplexen Hilfebedarfs Heimunterbringungen vermieden und auf diese Weise Ängste vor Autonomieverlust gelindert werden können.

Schließlich werden 19 Forderungen an die Bundesregierung erhoben. Allgemeine Stichworte sind Inklusion, Prävention, Resilienzförderung, Aufklärungskampagnen. Konkret wird auf die Bedeutung niedrigschwelliger Krisendienste (persönliches Erscheinen, Telefonkontakte, E-Mail, Hausbesuche und Krisenbett) und lokaler Hilfsangebote hingewiesen. Es sei darauf hinzuwirken, dass die Angebote zur Beratung barrierefrei und niedrigschwellig zugänglich sind und dass Angebote für spezielle Zielgruppen wie Schülerinnen und Schüler, junge Erwachsene, Kinder psychisch erkrankter Eltern, ältere Menschen, Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Forschungsvorhaben finanziell und strukturell zu fördern, die Bedingungen zur Entstehung und zum Andauern von psychischen Krankheiten und Suizidalität , Barrieren der Inanspruchnahme psychosozialer Hilfsangebote sowie Suizidpräventionsmaßnahmen untersuchen und dabei besonders alters-, sozial- und geschlechtsspezifische Besonderheiten in den Blick nehmen. Diesbezüglich gibt es bereits erkennbare Konsequenzen. Suizidprävention wird ein Forschungsschwerpunkt des BMG.

3,5 Mio. € für Projekte zur Suizidprävention

Bereits im Vorfeld des Entschließungsantrags haben dieselben Fraktionen durch einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Haushaltsplan für das Jahr 2017 erreicht, dass finanzielle Mittel zur Verbesserung der Suizidprävention bereitgestellt werden. Im Jahr 2017 stehen 500.000 Euro, in den drei Folgejahren jeweils 1 Millionen Euro für Projekte zur Suizidprävention zur Verfügung. Damit ist die Forderungen des Entschließungsantrags auf Intensivierung der Forschung und Durchführung von Projekten zur Suizidprävention bereits gesetzlich umgesetzt. Wenn die Finanzmittel im Haushalt stehen, ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, dass Projekte gestartet werden können.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der Umsetzung bereits begonnen. In einer öffentlichen Ausschreibung hat das BMG Akteure der Suizidprävention eingeladen, anwendungsorientierte Vorhabensbeschreibungen einzureichen. Dabei soll es um neue oder bereits bestehende Ansätze und Konzepte zur Vermeidung von Suizidversuchen oder Suiziden, zur Aufklärung und Sensibilisierung des sozialen Umfeldes von Risikogruppen sowie um die Stärkung der Vernetzung der in der Suizidprävention tätigen Akteure gehen. »Von besonderer Bedeutung ist es, auf Menschen in psychischen Krisensituationen zuzugehen, Hilfe anzubieten und sie nicht zu stigmatisieren«, heißt es in der Ausschreibung. Ziel der Förderung sei es, vernetzte Hilfs- und Beratungsangebote zu konzipieren, niederschwellig zu gestalten und schnelle Hilfen anzubieten, die den Betroffenen neue Perspektiven aufzeigen und Hoffnung geben. Hierzu sei es notwendig, dass das jeweilige Umfeld für Krisen sensibilisiert wird, eine Suizidgefahr erkennt und Betroffene ermutigt, frühzeitig Hilfe zu suchen und diese auch anzunehmen. Bei den Hilfen ist keineswegs ausschließlich an psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung gedacht. Die Ausschreibung betont, dass Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sei, zu der die unterschiedlichsten staatlichen und nicht staatlichen Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben beitragen. »So vielfältig die Krisensituationen von Menschen sein können, so vielfältig sind die Anforderungen an Präventionsmaßnahmen«, heißt es. Dabei werden Menschen, die bereits einen Suizidversuch unternommen haben, ältere Menschen und Suchtkranke wegen ihres erhöhten Suizidrisikos hervorgehoben. Hinsichtlich der zielgruppenspezifischen Gestaltung des barrierefreien Zugangs zu Hilfen werden auch Kinder und Jugendliche sowie Angehörige als wichtige Zielgruppen genannt.

Als wesentliche Fragestellungen werden zum Beispiel Entstigmatisierung und Qualifizierung hervorgehoben: Mit welchen Maßnahmen kann ein gesellschaftliches Klima gefördert werden, in dem Betroffene sowie deren Umfeld offen über Suizidgedanken, suizidale Absichten oder Hinweise darauf sprechen und Betroffene nicht ausgegrenzt werden? Wie kann die gesellschaftliche Akzeptanz der Inanspruchnahme von Hilfen in Krisensituationen gefördert werden? Bei der Qualifizierung werden neben den professionellen Helfern im Gesundheitswesen auch andere Professionen (Lehrkräfte, Erzieherinnen, Polizisten) und nicht professionelle Akteure (z.B. Nachbarn, Freunde, Mitschüler, Passanten) erwähnt. Sie alle können als ›gate keeper‹ oder Mediatoren von Bedeutung sein, wenn sie Suizidgefahren erkennen und geeignete Hilfen empfehlen.

Am Tag der Bundestagsdebatte zum Entschließungsantrag zur Suizidprävention endete die Bewerbungsfrist für die Projektförderung. Jetzt wird der neue Projektträger aller Bundesministerien, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, gemeinsam mit dem BMG und einem dazu berufenen Gutachterkreis die Entscheidung treffen, wer von den zahlreichen Anbietern den Zuschlag erhält. Wahrscheinlich werden mehrere Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten gefördert.

Zusammenarbeit erforderlich

Sowohl im Entschließungsantrag zur Suizidprävention als auch in der Projektausschreibung werden die bereichsübergreifende Kooperation und die Vernetzung der Akteure betont. Dazu gehört ein ausreichendes Maß an Transparenz und Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Es steht zu hoffen, dass auch regionale Kooperationsprojekte entstehen. Niedrigschwellige Beratungsangebote und Krisenhilfe müssen auch ohne Versichertenkarte und ohne psychiatrische Diagnose genutzt werden können.

Hilfen zur Bewältigung von psychischen Krisen sind Hilfen zur Vermeidung von Suizid. Der Auf- und Ausbau solcher Hilfsangebote kann über die Suizidprävention hinaus eine wertvolle Ergänzung des Unterstützungsangebots für psychisch belastete Menschen darstellen.

Ulrich Krüger ist Geschäftsführer der Aktion Psychisch Kranke.

 


[1]Quelle: PSYCHOSOZIALE umschau; Heft 3/2017, 32. Jg.; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und des Autors.