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Bernd Kielmann und Andreas Horn

Bürgerschaft hat Kammergesetz verabschiedet!

03. März 2007

Am 12. Juli 2001 wurde das Kammergesetz für die Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-/Jugendlichenpschotherapeuten endgültig verabschiedet.

 

Neben dem langen Namen wird sie sich auch Psychotherapeutenkammer Hamburg nennen dürfen. Dies konnte in letzter Minute gegenüber den bekannten Einzelinteressen der ärztlichen Psychotherapeuten durchgesetzt werden.
Von daher kann jetzt mit einer zügigen Umsetzung gerechnet werden. Wäre das Gesetz jetzt nicht verabschiedet worden, hätte es aufgrund der Hamburger Bügerschaftswahlen im September eine deutliche zeitliche Verzögerung gegeben.
Es gab in letzter Minute noch einige weitere Ergänzungen, die Wesentlichste: Die Kammeraufgaben nach § 5 Absatz 2 werden ergänzt um: "Dazu gehört es ebenfalls, die Forschung und Innovation in der Psychotherapie zu unterstützen."
Zur Zeit werden Vorschläge für den Errichtungsausschuss mit 20 Teilnehmern von einer gemeinsamen Konferenz aller Verbände erarbeitet. Derzeit sieht es so aus, als ob alle Verbände eine gemeinsame Liste zuwege bringen. Endgültig wird darüber am 18. Juli entschieden. Dabei spielt der Proporz der Verbände eine große Rolle. Es könnte klappen, wenn alle Beteiligten sich ein wenig zurücknehmen können.
Wir werden in der Hamburger Landesgruppe versuchen, die Kammerarbeit zu intensivieren. Außerdem wollen wir für den Herbst mehr Landesgruppenarbeit leisten. Im Anschluss an den Aufruf in der letzten Rosa Beilage haben erfreulicherweise schon einige Kolleginnen und Kollegen angerufen und ihr Interesse bekundet, an einer entsprechenden Landesgruppenarbeit mitzuwirken. Dabei wird es sinnvoll sein, zunächst in einer kleineren Gruppe Grundlagenarbeit zu leisten, um dann in einer größeren Runde ein breiteres Spektrum zu schaffen. Weitere Interessenten sind zur Mitwirkung eingeladen!