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Gesundheitspolitik

Bürgerversicherung oder Kopfpauschale

07. Februar 2007

FDP hofft auf Chance nach Neuwahl: weg vom Sachleistungsprinzip

 

FDP hofft auf Chance nach Neuwahl: weg vom Sachleistungsprinzip

Privater Krankenversicherungsschutz mit sozialer Absicherung für alle - Perspektiven für eine Reform des Gesundheitswesens aus Sicht der FDP. Von Dr. Dieter Thomae, MdB, Gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Die Wahl in Nordrhein-Westfalen hat Bewegung in die politische Landschaft gebracht. An vielen Stellen werden neue Kräfte freigesetzt, weil die Hoffnung aufkommt, die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen ließen sich doch verbessern. Die Menschen spüren, dass es mit der Verschuldung, der Arbeitslosigkeit und den steigenden Soziallasten nicht so weitergehen kann. Die FDP hat schon frühzeitig Neuwahlen gefordert. Jetzt bekommt sie möglicherweise die Chance, einige Vorschläge zu verwirklichen. Dazu gehören auch unsere Vorschläge zum Gesundheitswesen. Diese Vorschläge unterscheiden sich deutlich von den Ankündigungen der jetzigen Regierungskoalition, und sie sind nach unserer Auffassung auch systematischer als die Kompromisslösung von CDU und CSU.

Eine kurze Erläuterung,

warum das gegenwärtige System der gesetzlichen Krankenversicherung und Teile der privaten Krankenversicherung verändert werden müssen,

  1. welche Vorschläge nicht verwirklicht werden sollten,
  2. welche Maßnahmen wir für sinnvoll und notwendig halten und
  3. welche Schritte besonders dringlich sind.

1. Die dringendsten Probleme im bestehenden System

Das Gesundheitswesen ist zu rund 90 Prozent Teil des Sozialversicherungssystems. Die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen liegen zusammen genommen bei 42 Prozent. Das heißt: Jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer muss 42 Prozent seines Einkommens an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Das gilt unabhängig davon, wie hoch der so genannte Arbeitgeberanteil ist. Der Arbeitgeber zieht seinen Anteil und den Anteil des Arbeitnehmers vom gleichen Bruttolohn ab. Hinzu kommt, dass bereits ein Drittel der Renten durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Diese Belastung tragen alle Bürger - also auch die Arbeitnehmer - über das Steuersystem.

Wo liegt das Problem? Schon heute sind die Lohnzusatzkosten und Steuern so hoch, dass nicht genug Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Abgabenlast darf nicht weiter erhöht werden. Tatsächlich werden aber für die Rente, Pflege und die Gesundheit steigende Beitragssätze vorausgesagt.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt für die gesetzlichen Krankenversicherung zu folgender Voraussage: Wenn die wirtschaftliche Entwicklung besonders gut läuft und die demografischen Einflüsse sich nicht verstärken, steigt der Beitragssatz von heute gut 14 Prozent auf mindestens 20 Prozent. Verlaufen die wirtschaftliche und die demografische Entwicklung dagegen ungünstig, dann kann der Beitragssatz allein in der gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 30 Prozent steigen.

Eine solche Belastung allein aus der Krankenversicherung ist für die künftigen Erwerbsgenerationen nicht zumutbar und nicht tragbar. Leider ist zu befürchten, dass auch in der Pflegeversicherung und in der Rentenversicherung höhere Beiträge zu zahlen sein werden.
Wer eine solche Entwicklung verhindern will, muss sich die Ursachen genauer ansehen. Die stark steigenden Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung gehen hauptsächlich auf folgende Faktoren zurück:

  1. Die demografische Entwicklung und der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt bedrohen die Finanzlage der GKV. Die Menschen leben länger und nehmen das Gesundheitssystem stärker in Anspruch. Gleichzeitig steigt der Anteil der älteren Menschen im Vergleich zu den Beschäftigten. Die Beschäftigten zahlen aber die höheren Beiträge.
    Nur eine Bemerkung am Rande: Auch daran sieht man wie wichtig es ist, die Arbeitslosigkeit zu überwinden.
  2. Die einkommensbezogene Beitragsbasis führt zu einer starken Konjunkturabhängigkeit und angesichts eines sinkenden Anteils der Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zu sinkenden Einnahmen.
  3. Die Lohnabhängigkeit belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und erschwert damit Wachstum und Beschäftigung. Wer mehr arbeitet, zahlt mehr, ohne zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu erhalten. Das heißt die Beiträge wirken wie eine Steuer auf Arbeit.
  4. Die Umverteilung und die soziale Absicherung in der GKV werden zunehmend willkürlich und ungerecht. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Versicherte mit geringen Löhnen von Versicherten mit hohen Löhnen unterstützt. Ein Teil der Versicherten mit geringen Löhnen hat aber andere Einkünfte oder Vermögen und müsste nicht unterstützt werden.
  5. Im Gesundheitswesen gibt es zu wenig Wettbewerb, der dafür sorgt, dass die Kosten gesenkt werden. Das gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für die Krankenhäuser und die vielfältigen Gesundheitsleistungen.

2. Auseinandersetzung mit Lösungsvorschlägen der anderen Fraktionen

Wer die bestehenden und vor allem die sich abzeichnenden Probleme vermeiden will, sollte auch kennzeichnen, welche Änderungen nicht geeignet sind und welche Wege auf keinen Fall beschritten werden sollten. Die bisherigen Gesundheitsreformen dienten hauptsächlich dazu, den Anstieg der Kosten durch staatliche Reglementierung und Budgetierung zu begrenzen. Sie lösen die angesprochenen Probleme nicht. Sie führen vielmehr in eine Sackgasse mit immer komplizierteren Regelungen wie beispielsweise beim Risikostrukturausgleich, bei der Preis- und Rabattgestaltung für Medikamente und bei Lenkung der Patienten in bestimmte Behandlungsformen. Eine echte Reform des Systems ist nicht in Gang gekommen.

Die Regierungskoalition hat eine Kommission eingesetzt - die so genannte Nahles-Kommission -, die sich für eine "Bürgerversicherung" eingesetzt hat.

Der Begriff klingt schön, ist aber völlig unbestimmt, denn der Bürger kann alles und nichts versichern. Bei Licht besehen wird mit der "Bürgerversicherung" die Zwangsversicherung aller Bürger in einem Einheitssystem angestrebt. Oder vereinfacht ausgedrückt: Alle Bürger müssen in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, also in das System, das schon heute große Probleme aufweist und mit dem sich die bedrohliche künftige Entwicklung nicht bewältigen lässt.

Wo liegen die entscheidenden Mängel der so genannten Bürgerversicherung?

  • Der Beitragssatz soll auf alle Einkünfte bezogen werden. Im Kern bleibt es damit bei der steuerähnlichen Wirkung insgesamt, aber vor allem für die Arbeitsverhältnisse. Durch Vermietung und Verpachtung kann es dazu kommen, dass die gesamten Einkünfte negativ werden und die Krankenversicherung nicht nur keinen Beitrag erhielte, sondern dem Versicherten eine negativen Beitrag zugestehen, also Geld auszahlen müsste.
  • Es gibt keine Antwort auf die demografischen Probleme. Im Gegenteil: Die demografische Belastung wird zunehmen, weil auch die bisher privat Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung hineingezwungen werden - möglicherweise begrenzt auf alle Neuversicherten - und damit keine Altersrückstellungen mehr bilden. Die Zukunftsvorsorge wird vollständig aufgeben. Die Belastungen werden noch stärker auf die nächsten Generationen verschoben.
  •  Die ungerechte und unnötige Umverteilung zugunsten von wirtschaftlich leistungsfähigen Personen wird nur insoweit vermieden, als weitere Einkünfte in die Bemessungsgrundlage hineingenommen werden sollen. Aber die Vermögensverhältnisse und die Leistungsfähigkeit der unmittelbaren Angehörigen sollen nicht geprüft werden. Aber selbst wenn man hier noch einen Schritt weiter ginge, würde nur das Gleiche getan wie in der Sozialhilfe, nämlich die Bedürftigkeit würde ein zweites Mal geprüft. Es ist aber nicht einzusehen, warum zwei identische Bedürftigkeitsprüfungen mit hohen Verwaltungsaufwendungen durchgeführt sollen.
  • In der "Bürgerversicherung" gibt es keinen echten Wettbewerb, weil die Prämien nicht entsprechend der Versicherungsleistung festgesetzt werden und weil auch noch der Vergleich mit den privaten Krankenversicherungen wegfällt. Es handelt sich um einen Weg in ein bürokratisches System, mit schnell steigenden Kosten und einer staatlichen Verwaltung des Mangels.

Die so genannte Bürgerversicherung muss im Interesse der Versicherten und vor allem im Interesse der künftigen Generationen verhindert werden. Sie verschärft die Probleme statt sie zu lösen. Die jüngste politische Entwicklung hat die Chancen für dieses Modell drastisch abgesenkt.

Die ursprüngliche CDU-Gesundheitsprämie geht schon eher in Richtung FDP-Modell. Schade ist, dass sie auf halbem Wege stehen bleibt. Durch die Beibehaltung des Umlageverfahrens und die fehlende Bildung von Kapitalrückstellungen wird die Demographieabhängigkeit nicht beseitigt. Aber auch der Reformansatz Gesundheitsprämie hat den gravierenden Nachteil, dass er nur mit einem Einheitskatalog an Leistungen funktioniert. Wettbewerb und Wahlfreiheit bleiben weitgehend leere Worte.

Mit der ursprünglichen Forderung der CDU nach einer Abkoppelung der GKV-Finanzierung von den Löhnen und Gehältern besteht jedoch eine gemeinsame Basis in einem sehr wichtigen Punkt, der sofort angegangen werden könnte.
Auch ist die von der CDU ursprünglich geforderte Einkommensumverteilung außerhalb der Krankenversicherung sachgemäß und gerecht, da an einem steuerfinanzierten Sozialtransfer alle Steuerzahler entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt werden.

Mit dem inzwischen zwischen CDU und CSU gefundenem Gesundheitskompromiss, dem so genannten "Solidarischen Prämienmodell", wird es schon schwieriger eine gemeinsame Basis zu finden.

Das "Solidarische Prämienmodell" sieht vom Grundsatz her folgendes vor:

  • Es gibt nach wie vor eine gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherer.
  • Jeder erwachsene Versicherte zahlt eine Prämie in Höhe von 109 Euro an seine gesetzliche Krankenkasse. Für Selbständige gilt die Gesamt-Gesundheitsprämie von 169 Euro.
  • Die Arbeitgeber zahlen 6,5% der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Löhne und Gehälter in eine Art Fond.
  • Aus diesem Fond, in den auch die anderen Sozialversicherungsträger einzahlen, soll ein Teil der für Kinder erforderlichen Prämie und der soziale Ausgleich für diejenigen, die mit der Zahlung der Prämie überfordert wäre, bezahlt werden.
  • Für Kinder soll die Mitversicherung über ein Leistungsgesetz gesichert und teilweise neben Fondmitteln über Steuermittel finanziert werden.

Zu diesem Kompromiss lässt sich sagen: Gut, dass sich CDU und CSU geeinigt haben. Das Modell sollte die Gemüter beruhigen. Die Zukunftsprobleme löst es aber nicht und ich gehe davon aus, dass das auch der Union klar ist und wir hier noch Änderungen erwarten können.

Kritisch sind vor allem folgende Punkte:

Keine klare Abkoppelung von Krankenversicherungsbeiträgen und Lohnbezug

Eine klare Abkoppelung von Krankenversicherungsbeiträgen und Lohnbezug findet nicht statt. Die Arbeitgeberbeiträge werden zwar auf einen bestimmten Prozentsatz festgeschrieben. Erhalten bleibt aber die Erosion der lohnbezogenen Beitragsgrundlage. Zudem: je geringer die Löhne und Gehälter und damit je höher der Subventionsbedarf, umso geringer sind die Mittel, die darüber aus dem Arbeitgeberfond zur Verfügung stehen.

Kein klarer sozialer Ausgleich nach einheitlichen Kriterien der Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit in einem einheitlichen Steuer- und Transfersystem

Schade ist auch, dass der soziale Ausgleich nicht mehr in einem einheitlichen System nach den einheitlichen Kriterien Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit, sondern neben dem Steuersystem über einen gesonderten Fond erfolgt, der durch die Arbeitgeberbeiträge gespeist wird. Damit ist keine Transparenz und Zielgenauigkeit herstellbar. Das System ist vielmehr mit immensem bürokratischen Aufwand verbunden, ohne dass dem nennenswerte positive Effekte gegenüberstehen.

Keine Vorsorge für demografische Entwicklung und medizinischen Fortschritt

Ebenso wie die Gesundheitsprämie beinhaltet auch die Pauschalprämie im solidarischen Prämienmodell keinerlei Vorsorge für die demografische Entwicklung und den medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritt. Die Prämie ist deshalb hochgradig dynamisch. Der Sachverständigenrat geht von einer Verdoppelung bis 2020 und einer Verdreifachung bis 2050 aus. Das zeigt, wie wichtig der FDP-Ansatz einer kapital gedeckten Gesundheitsprämie mit Altersrückstellungen auf längere Sicht ist.

Verfälschter Preiswettbewerb

Im Übrigen erhalten die Bürger mit einer Prämie in Höhe von 109 Euro einen völlig verfälschten Preis. Es wird suggeriert, für 109 Euro im Monat gäbe es einen hervorragenden Komplettschutz für den Krankheitsfall. Auch erscheint die Pauschalprämie mit 169 Euro sehr niedrig.

3. FDP-Modell - sozial und marktwirtschaftlich -

Mit dem Parteitagsbeschluss von 5./6. Juni 2004 in Dresden hat die FDP sich auf die Prinzipien eines Systems festgelegt, das sich nahtlos in die Soziale Marktwirtschaft einfügt und somit auch alle Vorteile dieser Wirtschaftsordnung nutzen kann. Vereinfacht ausgedrückt soll eine auf Wettbewerb beruhende private Krankenversicherung für alle eingeführt werden. "Für alle" heißt, dass auch die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft eine angemessene Gesundheitsleistung erhalten. Der soziale Ausgleich soll sich aber nicht mehr am Lohn orientieren, sondern an der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten.

Mit dem FDP-Konzept sollen folgen Ziele erreicht werden:

  1. Die Beschäftigung soll nicht mehr durch die Art der Beitragserhebung behindert werden.
  2. Der Wettbewerb zwischen allen Versicherungen soll nicht nur möglich sein, sondern sich auf alle Versicherten und auf alle Leistungen erstrecken.
  3. Der soziale Ausgleich soll von Zufälligkeiten bereinigt und auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden.
  4. Das Verschieben von finanziellen Lasten auf künftige Generationen wird beendet.

Auf diese Ziele können wir uns vermutlich sehr weitgehend mit der CDU und der CSU, in Teilen auch mit der SPD und den GRÜNEN verständigen. Worauf es ankommt ist aber, wie diese Ziele verfolgt werden sollen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen und wie die einzelnen Maßnahmen zusammengefügt werden.

Das zu lösen, ist kein leichtes Unterfangen, aber es ist die Aufgabe der Politik, tragfähige Konzepte zu entwickeln. Deshalb hier die wichtigsten Maßnahmen, mit denen die FDP angetreten ist.

Im Einzelnen sieht das Gesundheitskonzept der FDP folgende Eckpunkte vor:

Eine Pflicht zur Versicherung für medizinisch notwendige Leistungen

Jeder ist verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsunternehmen seiner Wahl einen Krankenversicherungsschutz abzuschließen, der zumindest die gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen umfasst. Diese Regelleistungen entsprechen in etwa dem heutigen Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, reduziert um Krankengeldansprüche, die über die Existenzsicherung hinausgehen, und einen Großteil der zahnmedizinischen Leistungen und des Zahnersatzes. Für die in Anspruch genommenen Regelleistungen zahlt jeder Versicherte eine sozial verträglich ausgestaltete Eigenbeteiligung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Jeder Versicherte kann oberhalb des Katalogs von Regelleistungen zwischen verschiedenen Paketen von Leistungen wählen, auf die er im Versicherungsfall zusätzlich Anspruch hat. Er zahlt dann eine entsprechende Zusatzprämie. Die Versicherten sind frei darin, die Höhe der Eigenbeteiligung im Rahmen der privaten Tarife selbst zu bestimmen.

Kostenerstattung sorgt für Transparenz und Mitsprache

Die Leistungsabrechnung erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Die Kostenerstattung ermöglicht Arzt und Patient die Vereinbarung eines Behandlungsplanes unabhängig von den Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Systems allein ausgerichtet auf die Therapienotwendigkeit. In der auf dem Sachleistungsprinzip basierenden vertragsärztlichen Versorgung befinden sich viele Ärzte in einem Dilemma. Die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel reichen nicht aus, um jeden Patienten gemäß der neuesten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zu behandeln. Gleichzeitig erklärt der Gesetzgeber, dass alles Notwendige auch bezahlt werde. Haftungsrechtliche Probleme treten hinzu.

Kostenerstattung schafft außerdem Transparenz und erhöht das Kostenbewusstsein. Kostenbewusstsein ist die Grundvoraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit knappen Ressourcen. Ärzte und Patienten müssen lernen, auch über die ökonomische Seite einer Behandlung zu reden.

Das Sachleistungsprinzip, das keine direkte Beziehung zwischen der Leistung und ihrem Preis herstellt, verleitet stattdessen die Patienten und - sollte es keine Budgetierung geben - auch die Ärzte dazu, möglichst viele Leistungen zu erbringen. Der Zusammenhang zwischen erhöhter Leistungsinanspruchnahme und steigenden Krankenkassenbeiträgen ist viel zu indirekt als das hiervon eine Steuerung ausgehen könnte. Wer den Behandlungsaufwand aber zunächst selbst bezahlen muss, wird eher ein Gefühl dafür entwickeln, dass ihn seine eigene Gesundheit auch finanziell etwas angeht.

Eine Liberalisierung der Leistungserbringung im Sinne des FDP-Antrags bedeutet aber auch eine große Verantwortung an Sie meine Damen und Herren, da doch einige Patienten die oft sehr fachspezifischen Abrechnungen nicht überblicken werden können.

Altersrückstellungen verhindern steigende Beiträge wegen der älter werdenden Bevölkerung

Alle Versicherungsanbieter kalkulieren ihre Prämien nach versicherungstechnischen Kriterien:

  • mit Altersrückstellungen, damit die Finanzierung der Gesundheitskosten über den gesamten Lebenszeitraum hinweg gleichmäßig verteilt wird,
  • mit risikogerechten Beiträgen,
  • mit Versicherung von Neugeborenen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ohne Risikozuschlägen entsprechend dem Versicherungsumfang der Regelleistungen und
  • ohne Kündigungsrecht der Versicherungsanbieter, um einen lebenslangen Versicherungsschutz zu garantieren.

Anders als im heutigen PKV-System muss jedoch ein Wechsel des Versicherungsunternehmens jederzeit möglich sein, ohne dass hieraus wegen der Altersrückstellungen unzumutbare Nachteile für den Versicherten entstehen.

Die Regelleistungsprämie für Kinder wird über das Steuersystem finanziert. Ebenso die Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind.

Notwendiger Gesundheitsschutz für jeden Bürger garantiert

Da jeder Bürger in der Lage sein muss, eine Versicherung abzuschließen, die zumindest die Regelleistungsversorgung umfasst, sind darüber hinaus zwei sozialpolitische Maßnahmen erforderlich:

Zum einen wird jedes private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen einheitlichen Basistarif anzubieten, der die Regelleistungen umfasst. Für alle Versicherten eines Unternehmens gilt hierfür eine einheitliche Prämie, die weder Risikozuschläge enthält, noch nach sonstigen Kriterien differenziert. Zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Tarif in der Höhe variieren.
Jeder hat das Recht, in diesen Tarif aufgenommen zu werden. Für die Versicherungsunternehmen besteht somit Kontrahierungszwang.

Damit wird ein komfortables Auffangnetz geschaffen, das jedem die Sicherheit eines guten Gesundheitsschutzes bietet.

Zum anderen muss ein steuerfinanzierter Sozialtransfer geschaffen werden für diejenigen, die nicht in der Lage sind, die Prämien für die Regelleistungen aus eigener Tasche aufzubringen, bis hin zur kompletten Übernahme der Prämie. Das Umverteilungsvolumen wird dabei deutlich geringer ausfallen als im bestehenden Krankenversicherungssystem und damit die Belastung mit Steuern und Abgaben insgesamt verringern, weil die Bedürftigkeit der Bezieher von Ausgleichszahlungen in einem Steuer- und Transfersystem nicht einfach bei geringem Lohn unterstellt, sondern genauer geprüft wird. Dadurch wird vermieden, dass Personen mit geringem Lohneinkommen aber anderen Einkünften und Vermögen von der Allgemeinheit unterstützt werden.

4. Umsetzungsszenario

Eine Umwandlung der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung durch ein kapital gedecktes System mit Kostenerstattung und Wahlfreiheit im Versicherungsschutz ist nicht von heute auf morgen möglich.
Vorbedingung ist eine große Steuerreform, wie die FDP sie mit ihrem Stufentarif von 15 / 25 / und 35% in den Bundestag eingebracht hat, damit den Bürgern mehr Geld für ihre Wahlentscheidungen zur Verfügung steht.
Außerdem müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, sich in private Versicherungsunternehmen umzuwandeln.

Die Bildung von Kapitalrückstellungen, die bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfolgt ist, kann nicht mit einem Schlage nachgeholt werden. Die Summe, die aufgebracht werden müsste, ist zu gewaltig.

Die Privatisierung mit sozialer Verantwortung muss unser langfristiges Ziel sein. Das Modell, wie ich es Ihnen beschrieben habe, ist unser Leuchtturm, auf den wir zielstrebig Schritt für Schritt hinarbeiten müssen.

Jeder, der sich mit Gesundheitspolitik befasst, weiß wie schwierig es ist, auch nur Teile des bestehenden Systems zu ändern, weil jederzeit sichergestellt sein muss, dass die Gesundheitsleistungen ungehindert erbracht werden und dass die soziale Absicherung ständig gewährleistet wird.

Aber fest steht auch, dass wir keine Zeit zu verlieren haben, wenn die Arbeitnehmer und der Arbeitsmarkt nicht von den Kosten erdrückt werden sollen. Die öffentlichen Haushalte können angesichts der bestehenden Verschuldung von 1,6 Billionen Euro nicht mehr stärker belastet werden, und auf die künftigen Generationen wartet bereits eine implizite Verschuldung, also eine Vorbelastung aus den Sozialsystemen in Höhe von mehr als 4 Billionen Euro.

Verantwortung übernehmen heißt in dieser Situation, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens sichern und die Ausgaben unter Kontrolle bringen. Dazu gehört auch, dass die Bürger mehr Autonomie darüber brauchen, wofür sie ihr Einkommen und Vermögen einsetzen.

Um den notwendigen Umstrukturierungsprozess einzuleiten, sind als Sofortmaßnahme die dringendsten Probleme des Gesundheitswesens so zu lösen, dass sie den Weg zu einem privatisierten und liberalisierten Krankenversicherungsmarkt ebnen.

Im Einzelnen bedeutet das:

Auszahlung der Arbeitgeberzuschüsse als Lohnbestandteil

Die Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung werden in Lohnbestandteile umgewandelt und an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
Damit entfällt die Lohnanbindung der Gesundheitskosten. Das schafft Planungssicherheit für die Unternehmen und setzt wirtschaftliche Wachstumsimpulse frei. Zudem schafft diese Maßnahme die Voraussetzung dafür, die Wahlfreiheit der Versicherten zu verbessern. Die Versicherten entscheiden sich freier über ihren Krankenversicherungsschutz und tragen auch die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst.

Der Gesundheitssektor könnte gerade bei einer älter werdenden Bevölkerung in einer hoch entwickelten Gesellschaft ein bedeutender volkswirtschaftlicher Wachstumsmarkt sein. Zurzeit wird er im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch sehr stark durch die Budgetierung beschränkt.

Vom Grundsatz her spricht aber doch nichts gegen einen boomenden Gesundheitssektor, wenn dies den Präferenzen der Bürger entspricht und sie bereit sind, für die notwendigen Kosten aufzukommen. Problematisch ist hauptsächlich die Koppelung zwischen steigenden Gesundheitsausgaben und steigenden Lohnkosten durch den Arbeitgeberbeitrag.

Eigene Versicherungsprämie für Kinder

Die heute über die Krankenkassen laufende Familienförderung ist reformbedürftig. In Zukunft sollen Kinder eine eigene Versicherungsprämie zahlen, die aber de facto über eine entsprechende Aufstockung des Kindergeldes durch die Gemeinschaft der Steuerzahler getragen wird. Auf diese Weise werden alle Bürger gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Krankheitskosten von Kindern herangezogen und nicht nur die gesetzlich Krankenversicherten. Das ist familienpolitisch fairer, erhöht die Verteilungsgerechtigkeit und reduziert den Risikostrukturausgleich.

Reduzierung der Leistungskomplexe, die verpflichtend abgesichert werden müssen, auf das unbedingt notwendige Maß

Die Leistungskomplexe, die verpflichtend abgesichert werden müssen, werden auf das unbedingt notwendige Maß reduziert. Krankengeld, das über einen einheitlichen Basisschutz in Höhe der Sozialhilfe hinausgeht, und der Zahnersatz gehören auf jeden Fall in die private Entscheidung, ob jemand hierfür eine Versicherung abschließen möchte oder nicht.
Gleichzeitig mit der Herausnahme dieser Leistungen aus der Leistungspflicht aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Sonderbeitrag der Versicherten abgeschafft.

Aufbauend auf den bis dahin gemachten Erfahrungen müssen weitere Schritte folgen, mit denen die Einkommensumverteilung aus der Krankenversicherung in das Steuersystem verlagert wird, wohin sie sinnvoller Weise gehört. Gleichzeitig muss durch den Aufbau einer Kapitaldeckung dafür gesorgt werden, dass der Krankenversicherungsschutz demografiesicher wird und damit mehr Generationengerechtigkeit erreicht wird. Es erfolgt eine Umbildung der gesetzlichen Krankenkassen zu privaten Unternehmen, bei der ihre Existenz grundsätzlich gewahrt bleibt.