Bund startet Fonds Sexueller Missbrauch
(ab). Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kind oder Jugendlicher im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.
Anträge für Hilfeleistungen aus dem Fonds können jetzt gestellt werden. Antragsformulare sind in den Anlauf- und Beratungsstellen verfügbar und können auf der Internetseite des Fonds heruntergeladen werden. Die Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen kostenlos.
Auf www.fonds-missbrauch.de sind alle Anlauf- und Beratungsstellen aufgelistet. Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon kann man Auskunft zum Fonds und zur Antragstellung erhalten: 0800 / 400 10 50.