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Aktuell

Bundestag beschließt umfassende Reform zum Verfahren in Familiensachen

14. August 2008
 

Der Bundestag hat am 27.6.2008 das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) beschlossen (BT-Drs.16/9733). Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen. Das Gesetz ist insbesondere für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe relevant und für alle, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Familiengericht und den Auswirkungen familiengerichtlicher Beschlüsse befasst sind.

Das Gesetz tritt zum 1.9.2009 in Kraft, damit die Länder vorweg die entsprechenden organisatorisch notwendigen Vorbereitungen treffen können. Die beschlossene Verfahrensbeschleunigung insbesondere bei Kindeswohlgefährdung ist bereits im Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls enthalten und wird schon früher in Kraft treten.
Die elektronische Vorabfassung des Gesetzes finden Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609733.pdf.