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Gesundheitspolitik  • Rosa Beilage 1/2017  • Cannabis

Bundestag: Freigabe von Cannabis auf Rezept

27. Februar 2017
 

(wd). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln für Schwerkranke ist am 19.01.2017 im Bundestag einstimmig beschlossen worden (genauer Titel: Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften). Die Linksfraktion stellte zusätzlich einen eigenen Antrag "Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten" zur Abstimmung. Dieser wurde jedoch abgelehnt.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte dem Cannabis-Gesetzentwurf bereits in seiner Sitzung am 18.01.17 einstimmig zugestimmt. Regierungs- und OppositionsvertreterInnen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, wie z.B. Multiple Sklerose, Krebserkrankung, chronische Schmerzen; sie sollen künftig auf Rezept mit Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Um die Versorgung sicherzustellen, soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht werden. Dazu ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur geplant, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe soll dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übertragen werden. Zudem ist vorgesehen, die medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel wissenschaftlich zu begleiten. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden. Die generelle Freigabe von Cannabis wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten. Den Gesetzentwurf, den Antrag der Linksfraktion sowie die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses finden Sie auf der Homepage des Bundestages: www.bundestag.de