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Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz: Referentenentwürfe veröffentlicht - Sozialpolitischer Anspruch trifft finanzpolitische Wirklichkeit

Das BthG soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regeln und das PSG III soll den Auf- und Ausbau einer regionalen Pflegeinfrastruktur stärken und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes schaffen. Mit den vorliegenden Entwürfen werden jedoch nicht alle Forderungen und Erwartungen der Menschen mit Behinderungen erfüllt. Der zentrale Kritikpunkt ist, dass die Frage, ob und wie sich der Bund an den entstehenden Kosten beteiligen wird, unbeantwortet bleibt. Ohne Klärung dieser Frage werden die Länder den gesetzlichen Änderungen nicht zustimmen können, da sie nach gültigem Recht die Mehrkosten zu tragen haben.

10. Mai 2016