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Steffen Fliegel, Wolfgang Rechtien, Günter Ruggaber

Bundesweit einheitlicher Gegenstandskatalog für die schriftliche Approbationsprüfung verabschiedet

09. Februar 2007

In den vergangenen Ausgaben der VPP (vgl. Rosa Beilagen VPP 01/2002 S. 29f., VPP 02/2002 S. 51 und VPP 02/2002 S.425f.) ist mehrmals darüber berichtet worden:

 

Im Auftrag der Landesprüfungsämter hat das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz, bisher für die Medizin- und Pharmazieprüfungen zuständig, einen Gegenstandskatalog für die schriftliche Prüfung im Staatsexamen für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entwickelt. Mit den Erfahrungen aus einem Pretest in ausgewählten Ausbildungszentren sind mehrere Entwürfe entstanden, zu denen von Seiten der Ausbildungszentren und der Fachverbände Stellungnahmen erbeten worden waren.
Für den Ausbildungsverbund DGVT/FernUniversität Hagen haben wir uns von Beginn an darum bemüht, praxisbezogene, psychotherapierelevante und damit sinnvolle Inhalte in den Gegenstandskatalog aufnehmen zu lassen. Entsprechende Stellungnahmen bzw. Vorstöße an das IMPP sind vom DGVT-Vorstand, von der Qualitätssicherungskommission der DGVT, der DGVT-Fachgruppe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Ausbildungsleitung unternommen worden.
Seit Juni liegt nun eine vorläufige Endfassung des Gegenstandskatalogs vor (zu finden unter www.impp.de). Nach Rückmeldung aus verschiedenen Bundesländern, wird dieser Katalog bereits Grundlage für den kommenden Prüfungstermin am 27.August 2002 sein. Auf der Grundlage des Gegenstandskatalogs wird das IMPP Klausuren entwickeln (Beispielfragen ebenfalls unter www.impp.de), welche dann bundeseinheitlich den Prüflingen in den Ländern vorgelegt werden. Zugesagt wurde uns, dass auf Grund der kurzen Vorbereitungszeit "Augenmerk" gewahrt werden wird.

Inhalte des Gegenstandskatalogs

Die Durchsicht des Katalogs und der Vergleich mit der letzten Entwurfsfassung zeigt schnell, dass kaum Veränderungsvorschläge der Verbände und Institute (die ja über die praktische Erfahrung verfügen und ihre Curricula kennen) umgesetzt worden sind. Nach wie vor haben wir große Bedenken zu folgenden Punkten:

      • Der Gegenstandskatalog ist in wesentlichen Punkten vage und unklar gehalten - insbesondere fehlen Literaturangaben völlig
      • Fragen aus dem Bereich der Tiefenpsychologie/Psychoanalyse haben im Vergleich zum Bereich Verhaltenstherapie einen viel zu hohen Stellenwert
      • Der Themenkomplex Dokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlungsabläufe ist unverhältnismäßig überrepräsentiert und mit Details überfrachtet
      • Medizinische Fragestellungen gehen in ihrer Überrepräsentanz an der Praxis vorbei
      • Relevante pädagogische Aspekte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie finden praktisch keine Berücksichtigung

Für rechtlich bedenklich halten wir schließlich den Umstand, dass AusbildungsteilnehmerInnen aus laufenden Lehrgängen nun nach einem Prüfungskanon geprüft werden sollen, der während großer Teile Ihrer Ausbildung nicht bekannt war.
Der Gegenstandskatalog darf sich laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nur auf die Inhalte der 200h theoretische Grundausbildung beziehen. Schon mehrfach ist kritisiert worden, dass diese Grundausbildung verfahrensunabhängig (sowohl in tiefenpsychologischer, psychoanalytischer, verhaltenstherapeutischer Ausbildung als auch in Kinder- und Jugendlichentherapieausbildung muss dieselbe Grundausbildung angeboten werden) definiert ist. Bei der Formulierung des gemeinsamen Gegenstandskatalogs für die schriftliche Prüfung wird nun deutlich, welche Probleme hiermit entstehen. Das IMPP gibt im Vorwort zum Prüfungskatalog an, dass Prüfungen für den Kinder- und Jugendlichenbereich andere "Schwerpunkte" bei den Fragestellungen im Rahmen der Prüfung erwarten dürfen - unabhängig davon soll aber zukünftig der gesamte Gegenstandskatalog vorausgesetzt werden. Dieser im Prinzip widersprüchliche Zustand ist eine Ursache für Überlegungen, schon bald eine Revision des Gegenstandskatalogs mit getrennten Inhalten anzustreben. Was allerdings zu weiterer Verunsicherung für die AusbildungsteilnehmerInnen führen wird.

Konsequenzen

Wir werden uns als Ausbildungsleitung in den einzelnen Ländern dafür einsetzen, dass derzeit laufende Lehrgänge mit gesonderten Anforderungen geprüft werden. Hier gilt es insbesondere zu berücksichtigen, dass das IMPP zwar Tests entwickeln und die Ergebnisse auch auswerten kann - eine rechtliche Verbindlichkeit dieser Bewertungen gibt es allerdings nicht. Die abschliessende Bewertung aller Prüfungsleistungen ist den regional gebildeten Prüfungskommissionen (insbesondere dem Prüfungsvorsitzenden) vorbehalten. Bis auf weiteres werden wir allen unseren Kommissionsmitgliedern empfehlen, die Bewertung einzelner Prüfungsfragen hinsichtlich der Bedeutung für die psychotherapeutische Arbeit und der regional absolvierten Ausbildungsinhalte vorzunehmen und in begründeten Fällen ggf. von den Vorschlägen des IMPP abweichende Bewertungen vorzunehmen.
Weiterhin werden wir prüfen, ob mit anderen Ausbildungsträgern gemeinsam Initiativen gegen den vorgelegten Gegenstandskatalog möglich sind. Ziel einer solchen Initiative muss dann ein ausbildungsbezogener und praxisrelevanter neuer Gegenstandskatalog sein und sie sollte auf breiter Front erfolgen.
Bis dahin werden wir insbesondere darauf drängen, dass Literaturangaben zum vorliegenden Gegenstandskatalog zur Verfügung gestellt werden; die ReferentInnen in unseren Ausbildungslehrgängen werden wir bitten, die Angaben des Gegenstandskatalogs zu ihrem Seminarthema im Unterricht zu berücksichtigen. Natürlich werden wir auch gesondert an einem Literaturkatalog arbeiten.