BVerfG zum Beratungshilfeanspruch
Sie hatte zuvor beim Amtsgericht erfolglos Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) beantragt, um sich bezüglich eines Änderungsbescheids der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II anwaltlich unterstützen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte:
„Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der Beschwerdeführerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann."
Mit seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Erwerbslosen bei Rechtsstreitigkeiten entscheidend gestärkt. Bereits im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren steht Betroffenen eine kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt zu.
(Bundesverfassungsgericht, 11.5.2009, Az: 1 BvR 1517/08).
Kerstin Burgdorf