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Rosa Beilage 4/2014  • Cannabis

Cannabisanbau zur Eigentherapie für schwer kranke Patienten erlaubt

01. Dezember 2014
 

Großes Aufsehen erregte das Gerichtsurteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom 22. Juli 2014. Das Urteil erlaubte drei der fünf Kläger den Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen. Zwingend war, dass die schwer kranken Patienten sowohl medizinisch austherapiert waren als auch, dass sie sich das zu hohen Preisen in der Apotheke erhältliche Cannabis nicht leisten konnten.

Cannabis gilt in Deutschland als illegale Droge. In seltenen Fällen erhalten Personen auf Grund der schmerzlindernden Wirkung die Erlaubnis, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Deutschlandweit betrifft dies aktuell ca. 270 Personen.

Bereits im Juni gab es einen Beschluss am Oberverwaltungsgericht Münster, der privaten Cannabisanbau zur Eigentherapie im Einzelfall gestattete. Der große Unterschied zwischen diesem und dem Kölner Urteil besteht in dem unterschiedlichen Einfluss, den das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat. Während das Münsterer Urteil dem BfArM noch großen Entscheidungsspielraum einräumte, legte das Kölner Urteil bereits fest, dass der Anbau zu genehmigen sei. Zwar darf das BfArM noch Auflagen zum Beispiel in Bezug auf die Sicherheit machen, diese müssen aber angemessen sein.

Obwohl Revision zu erwarten ist, setzt das Urteil eine Signalwirkung und könnte viele weitere Klagen ähnlicher Art nach sich ziehen. Richter Fleischfresser weist darauf hin, dass es sich bei der Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zur Eigentherapie um eine „Notlösung“ handelt. Ähnlich äußert sich Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz. Er hält die Entscheidung des Gerichts prinzipiell für gut, eine bessere Lösung wären aber „vernünftige“ Preise für Apotheken-Cannabis und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
 

Anna Millek