Das BMGS tritt auf der Stelle
Es begann mit der Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002, die im Kapitel VI unter dem Abschnitt "Mehr Qualität und mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen" die folgende vollmundige Ankündigung enthielt: "Der Wettbewerb um die beste Prävention und Versorgung ist ein zentrales Anliegen unserer Gesundheitspolitik. Prävention wird eine eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege. Um Prävention angesichts der Vielzahl der verantwortlichen Entscheidungsträger durchschlagskräftig zu gestalten, wird das "Deutsche Forum für Prävention und Gesundheitsförderung" sukzessive ausgebaut. … Zur Steigerung der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen werden die entsprechenden Vorschriften in einem Präventionsgesetz zusammengefaßt und ergänzt."
Die Vorzeichen für diese hochfliegenden Pläne standen gut: Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hatte sich in seinem Jahresgutachten 2001 "Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit" zur Prävention wie folgt geäußert: "Chronische Krankheiten sind trotz aller medizinischen Fortschritte nicht heilbar. Durch eine langfristig angelegte Prävention ließen sich rd. 25 bis 30 Prozent der heutigen Gesundheitsausgaben vermeiden. Deshalb sind Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken, sie führen zu einem Gewinn an Lebensdauer und Qualität, zusätzlich zu den finanziellen Einsparungen."
In der Arbeitsgruppe 5 "Stärkung der Prävention" des "Runden Tisches", zu dem in den Jahren 2001 und 2002 die Gesundheitsministerin zur Vorbereitung einer Gesundheitsreform zahlreiche Verbände eingeladen hatte, sind im Konsens eine Reihe von Vorschläge für eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland erarbeitet worden. Defizite wurden insbesondere auf den Gebieten Vernetzung, Koordinierung, Transparenz, Zielorientierung, Ausnutzung von Präventionspotentialen, Innovation und Finanzierung ausgemacht. Zum Abbau dieser Defizite hat der Runde Tisch als ersten Schritt die Einrichtung des "Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförderung" empfohlen, das die bisherige Arbeit des Runden Tisches in diesem Bereich verstetigen sollte. Aufgabe des Forums sollte es über die Beseitigung der beschriebenen Defizite hinaus sein, den Aufbau und die Steuerung einer neuen, auf Dauer angelegten Organisationsstruktur "Prävention und Gesundheitsförderung" vorzubereiten. Hierzu sollte auch die Beschaffung notwendiger Finanzmittel innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens gehören, ferner das Setzen von Prioritäten zur Durchführung von Präventionskampagnen. Das Forum hat am 11. Juli 2002 seine Arbeit aufgenommen; es handelt sich um eine Dachorganisation, der heute in rechtlich loser Form mehr als sechzig Verbände und Institutionen angehören.
Von großer politischer Bedeutung war die positive Einschätzung von Prävention und Gesundheitsförderung durch die Fraktionen der Rot-Grünen Koalition und der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, der in zwei fast gleichlautenden Entschließungen Ausdruck verliehen wurde:
- "Prävention umfassend stärken" - CDU/CSU-Fraktion vom 14. Mai 2002, BT-Drs. 14/9085,
- "Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung" - Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juni 2002, BT-Drs. 14/9224.
Bei dieser positiven Ausgangslage hätte man erwarten können - und müssen -, daß im Rahmen der Gesundheitsreform 2003 das Thema Prävention einen herausragenden Stellenwert eingenommen hätte; das insbesondere auch deshalb, weil die Koalition schon in der Gesundheitsreform 2000 unter Andrea Fischer den § 20 SGB V grundlegend novelliert und den Krankenkassen in der Primärprävention, der betrieblichen Gesundheitsförderung und bei der Förderung der Selbsthilfe erweiterte Handlungsspielräume eröffnet hatte.
Aber weit gefehlt - die Stichworte "Prävention" und "Gesundheitsförderung" tauchten in den insgesamt vierzehn Schwerpunkten des Entwurfs eines Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) nicht auf. Das GMG beschränkte die Reformbemühungen in der Prävention auf zwei Punkte, nämlich
- den kleinkarierten Versuch an die in § 20 Abs. 3 SGB V vorgesehenen Fördermittel - 2,50 Euro pro Versicherten und Jahr - heranzukommen und sie zumindest teilweise für eigene Zwecke nutzbar zu machen,
- und zum anderen auf die Einführung eines Versicherten-Bonus für gesundheitsbewußtes Verhalten in § 65a SGB V; den Krankenkassen sollte erlaubt sein, in ihren Satzungen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf einen Bonus haben, wenn sie regelmäßig Leistungen zur Früherkennungen von Krankheiten oder Leistungen zur primären Prävention in Anspruch nehmen. Dabei sollten die Krankenkassen auch vorsehen können, daß die Versicherten über die gesetzlich geregelten Befreiungen hinaus von Zuzahlungen befreit werden können.
Das besondere Interesse des BMGS galt allein den Finanzmitteln der Krankenkassen, weil man offenbar keine Chance sah, eigene Haushaltsmittel zur Finanzierung der hochfliegenden Präventionspläne einsetzen zu können. Deshalb sollte beim BMGS als zweckgebundenes Sondervermögen ein Gemeinschaftsfond errichtet werden, der vom Bundesversicherungs¬amt verwaltet werden sollte. Das BMGS sollte in einer Rechtsverordnung - ohne Zustimmung des Bundesrates - die näheren Einzelheiten zur Bewirtschaftung der Mittel des Sondervermögens und deren Verwendung regeln, ferner die Vergaberichtlinien, den Gegenstand und das Verfahren sowie die Voraussetzungen der Förderung; das Deutsche Forum Prävention sollte dabei mitwirken.
Die Krankenkassen wurden verpflichtet, mindestens 25 Prozent der ihnen nach § 20 Abs. 3 zur Verfügung stehenden Mittel in Gemeinschaftsprojekte einzubringen oder als Einlagen in den Gemeinschaftsfond des BMGS einzuzahlen.
Kein Wort enthielt das GMG zur inhaltlichen Ausgestaltung der Primärprävention, kein Wort über den Ausbau von Sekundär- und Tertiärprävention, kein Wort über die Festlegung von Prioritäten und zur Koordinierung, zur notwendigen Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das ist bis heute so geblieben.
Die Finanzierungspläne des BMGS und der beabsichtigte Griff in die Taschen der Krankenkassen wurden in den Konsensgesprächen zum GMG mit der CDU/CSU-Fraktion vom Tisch genommen. Es verblieb bei den geplanten Bonus-Regelungen in § 65a SGB V und einer Absichtserklärung zur Prävention. In Ziffer 6 der "Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform" heißt es insoweit:
"Präventionsmaßnahmen und Fördermaßnahmen für die Selbsthilfe sollen stärker zwischen den Krankenkassen und mit anderen Beteiligten koordiniert werden. Hierfür soll ein Gemeinschaftsfond auf Bundes- und Landesebene aus einem Teil der Mittel für diese Maßnahmen gespeist werden. Näheres auch zur Finanzverantwortung regelt ein Präventionsgesetz, das Prävention definieren, eine Vernetzung von Initiativen bewirken, das Bewußtsein für die Notwendigkeit der Prävention schärfen und für eine Intensivierung der Forschung sorgen soll. Bei der Ausgestaltung ist sozialen, regionalen und zielgruppenspezifischen Erfordernissen Rechnung zu tragen."
Die Bereitschaft von Koalition und Opposition zur gemeinsamen Schaffung eines Präventionsgesetzes wurde am 26. September 2003 bei der 3. Lesung des GMG in einer Entschließung des Bundestages bekräftigt, und zwar mit der Aufforderung an die Bundesregierung, binnen eines Jahres den Entwurf eines Präventionsgesetzes vorzulegen.
In dieselbe Richtung ging auch eine Entschließung des Bundesrates, die er auf Antrag des Landes Baden-Württemberg am 28. November 2003 beschlossen hat:
- Aufforderung an die Bundesregierung - im Nachgang zum GMG - schnellstmöglich den Entwurf eines Präventionsgesetzes zu erarbeiten
- Verstärkung des Engagements der Sozialversicherungsträger in der Prävention
- Länderkompetenzen zur Prävention und Gesundheitsförderung müssen unberührt bleiben, keine Stärkung des Zentralismus in der Prävention
- • Einsetzen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Präventionsgesetz zu erarbeiten, vor allem aber ein Konzept zur Finanzierung.
Das Fazit der langen Reihe von Sympathiebekundungen für die Prävention lautet: Es gab in der jüngeren Geschichte kaum ein gesundheitspolitisches Thema, das sich in dieser Weise einer durchweg gemeinsamen und einheitlichen positiven Einschätzung erfreuen konnte. So beeindruckend diese vielfältigen Zeugnisse vom hohen Wert und der großen Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung auch sein mögen, sie dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß man in der praktischen Umsetzung bisher keinen Schritt weitergekommen ist, im Gegenteil. Es entsteht der Eindruck, daß der allseitige und gemeinsame Konsens, vor allem in der Politik, sich eher als ein Ruhekissen denn als ein Ansporn ausgewirkt hat. Eine mehr kontroverse Einschätzung des Themas Prävention hätte die praktische Entwicklung vielleicht eher gefördert und beschleunigt. Wir haben bisher
- kein gemeinsames Gesamtkonzept zur Prävention
- keinen spürbaren oder erkennbaren "Ruck in der Gesellschaft" zur gemeinsamen Umsetzung einer neuen Präventionskultur, eines Paradigmenwechsels in der Gesundheitspolitik, und die Einlösung der "gesamtgesellschaftlichen Verantwortung" für die Prävention ist nicht in Sicht.
Zwar spüren die Beteiligten die Komplexität des Themas, die vielfältigen Zuständigkeiten, die fachlich höchst unterschiedlichen Ansätze und die daraus folgende Notwendigkeit zur Koordinierung und Kooperation - aber es gibt bisher keine gemeinsamen Vorstellungen
- zu den Zielen
- zu den Prioritäten
- zu Programmen oder konkreten Aktionen
- und es gibt keine gemeinsamen Vorstellungen über die notwendigen organisatorischen Ansätze, um das große Thema einer neuen Ära der Prävention erfolgreich in Angriff nehmen zu können. Es gibt erst recht keine gemeinsamen Vorstellungen über die Beschaffung der dazu notwendigen Finanzmittel.
Wir haben zwar die erwähnten Entschließungen von Bundestag und Bundesrat sowie die Absichtserklärung der Koalitionsvereinbarung, aber was ist im letzten Jahr konkret geschehen?
- Wo ist ein gemeinsames Aktionsprogramm?
- Wo ist ein nationaler Präventionsplan?
- Wo ist der Entwurf des Präventionsgesetzes?
- Wo ist die politische Führungsrolle, um die notwendige Koordinierung und Kooperation einzuleiten und zu gewährleisten?
- Wo ist die politische Kraft und wo sind die Fähigkeiten, die vielfältigen Zuständigkeiten und Aktivitäten wirksam zusammenzufassen und die angestrebten Lösungen zielgerichtet anzugehen?
- Wo bleibt die große Vision für eine neue Ära der Prävention?
- Wo bleibt die Mobilisierung der öffentlichen Meinung, der Politik auf allen Ebenen, in den Medien und in der Gesellschaft?
Das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung oder eine Bundesstiftung Prävention können diese Aufgaben nicht leisten. Deshalb haben wir auch bisher nur
- höchst unterschiedliche und teilweise utopische Finanzierungsvorstellungen
- keine Bereitschaft der öffentlichen Hand in Bund, Ländern und Gemeinden, sich in notwendigem Umfang finanziell zu engagieren
- eigensüchtige Länderinteressen, die sich in der Bundesratsentschließung niedergeschlagen haben, insbesondere mit der - ganz offensichtlich falschen - Behauptung einer allgemeinen und alleinigen Zuständigkeit der Länder für die Prävention
- die Aussicht auf höchst unterschiedliche Bonus-Regelungen der Krankenkassen auf der Grundlage des GMG mit der Gefahr einer ungeordneten Vielfalt von Anreizen und einer völlig unkontrollierten Geldverschwendung, vor allem durch eine höchst unsachgemäße Vermischung des Belohnungsprinzips der Prävention mit dem Steuerungsprinzip der Selbstbeteiligung
- und wir haben schließlich die Gefahr einer Verengung des Problems der Prävention auf Randgruppen, beispielsweise auf Obdachlose, Asylanten, Immigranten und sonstige Benachteiligte, die durch die höchst unglückliche Fassung des § 20 Abs. 1 SGB V angelegt ist - statt die große Mehrheit der Bevölkerung ins Auge zu fassen, bei der sich die Mängel in der Prävention ebenfalls verheerend auswirken.
Besonders deutlich wird die Unzulänglichkeit der bisherigen Diskussion und ihrer Ergebnisse am Beispiel der Auseinandersetzung um das angeblich notwendige "umfassende Präventionsgesetz", sei es als SGB II oder SGB XII.
Sicher ist eine gesetzliche Regelung in der Prävention notwendig, und zwar als Grundlage für einen Ordnungsrahmen, für Leistungen, Zuständigkeiten, Definitionen und ähnliche Grundsatzregelungen, ohne die vieles unverbindlich und disponibel bleibt. Aber die realen Möglichkeiten für eine gesetzliche Regelung werden offenbar weit überschätzt; zum Teil verengt sich die Diskussion derzeit sogar allein und ausschließlich auf ein "umfassendes Präventionsgesetz" als den Heilsbringer, ohne daß die vielfältigen Probleme eines solchen Gesetzes zu Ende gedacht worden sind.
Ein Blick in das Grundgesetz führt sehr schnell zu der nüchternen Erkenntnis, daß die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nur sehr eingeschränkt vorhanden ist und allenfalls ausreicht, um einzelne Materien der Prävention und Gesundheitsförderung bundesgesetzlich zu regeln: Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Artikel 73 scheidet offensichtlich aus. Bei der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 kommen nur wenige Ziffern in Betracht, nämlich
- Ziffer 7 - Recht der Fürsorge
- Ziffer 11 - Recht der Wirtschaft
- Ziffer 12 - Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Recht der sozialen Sicherung
- Ziffer 19 - Maßnahmen gegen gemeingefährliche Erkrankungen und übertragbare Krankheiten.
Demgegenüber fallen wesentliche Bereiche der Prävention, insbesondere die wichtigen Setting-Ansätze, in die Zuständigkeit der Länder, beispielsweise die Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen, kommunale Ansätze sowie der öffentliche Gesundheitsdienst. Da führt auch die irrige Vorstellung von einer Rahmengesetzgebung, die von einigen Beteiligten in die Diskussion eingeführt worden ist, letztlich nicht weiter; ein Blick in den Artikel 75 GG - der sich mit der Rahmengesetzgebung des Bundes befaßt - zeigt, daß hier keinerlei Ansätze für Präventionsregelungen vorhanden sind. Somit sind die Erwartungen an ein "umfassendes" Präventionsgesetz weitgehend Illusion.
Die eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz des Bundes bedeutet allerdings nicht, auf eine gesetzliche Regelung in der Prävention vollständig zu verzichten, im Gegenteil. Gesetzliche Regelungen sind zwingend notwendig. Aber man muß sich der eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten durch ein Bundesgesetz voll bewußt sein und deshalb den Stellenwert eines Präventionsgesetzes entsprechend zurücknehmen und andere Maßnahmen - die ohne Geld machbar sind - in den Vordergrund stellen.
Wie könnte es weitergehen? Jedenfalls nicht so, wie es in den letzten zwei Jahren gelaufen ist. Die notwendigen Schritte auf dem Weg zu einer neuen Ära der Prävention in der Gesundheitspolitik wären etwa folgende:
1. Das BMGS muß von seinen gegenwärtigen Versuchen ablassen, sich notwendige Finanzmittel durch einen Griff in die Kassen der Sozialversicherungsträger zu beschaffen; nach diesen Plänen sollen die Träger der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen jährlich pro Versicherten einen Betrag von 3 Euro bereitstellen, der teilweise in eine Bundesstiftung zur Verfügung des Ministeriums einfließen soll.
Hierzu ist festzuhalten, daß Renten- und Pflegeversicherung nach derzeitiger Rechtslage Präventionsleistungen nicht kennen und deshalb für derartige Zwecke auch nicht zur Kasse gebeten werden können. Daß man beide Versicherungsträger in Anbetracht ihrer prekären allgemeinen Finanzlage jetzt plötzlich zu Präventionsträgern erklärt, ist eher unwahrscheinlich. Somit blieben als alleinige Geldquelle die Fördermittel der Krankenkassen, die nach § 20 Abs. 3 SGB V für Zwecke der Primärprävention zur Verfügung stehen. Aber hier stellt sich mit aller Schärfe die Frage nach der Zulässigkeit des Einsatzes von Beitragsmitteln für allgemeinpolitische Aufgaben. Die sachgerechte Verwendung von Beitragsmitteln setzt einen individuellen Mitglieder- und Versichertenbezug voraus. Das gilt in erster Linie für die Förderung sogenannter Setting-Ansätze, aber erst Recht auch für Präventionskampagnen, für Maßnahmen der Öffentlichkeit und sonstige politische Aktionen. Wenn das BMGS finanzielle Mittel für die Prävention einsetzen will, so muß es sich diese Gelder beim Finanzminister beschaffen.
2. Wir brauchen eine Bestandsaufnahme in der Prävention zur Bestimmung der Ausgangssituation, nämlich
- Erfassen möglichst aller in Deutschland vorhandenen Aktivitäten im Bereich der Prävention
- Auswertung ausländischer Beispiele und Erfahrungen, etwa aus der Schweiz, Finnland, England und Australien
- Analyse der vielfältigen Präventionsaktivitäten auf ihre Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und ihren Erfolg.
3. Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme ist ein Prioritätenkatalog festzulegen. Dazu gehören ein nationaler Präventionsplan und ein gemeinsames Aktionsprogramm Prävention mit folgenden Inhalten:
- Abstimmen von Strategien, Verteilung der Einzelaufgaben auf die verschiedenen Beteiligten
- Abstimmen von Einzelaktionen des Programms
- Beschaffen der notwendigen Finanzierungsmittel
- Steuerung und Koordinierung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Aktionsprogramms.
4. Politische Führung: Der Fortschritt in der Prävention ist in erster Linie deshalb ausgeblieben, weil es bisher an der notwendigen politischen Führung gefehlt hat. Das "Deutsche Forum für Prävention und Gesundheitsförderung" oder auch eine "Bundesstiftung Prävention" konnten und können die notwendige Koordinierung und Kooperation angesichts der vielfältigen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Interessen nicht leisten. Das gilt vor allem mit Blick auf die notwendige Einbeziehung von Ländern und Gemeinden in einen Nationalen Präventionsplan und in ein gemeinsames Aktionsprogramm Prävention. Die dazu erforderliche Führungskraft muß und kann nur von der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien ausgehen. Den Beweis dafür hat das Deutsche Forum in negativer Weise dadurch geliefert, daß es - entgegen den Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2002 - nicht zu einer "durchschlagskräftigen Institution" ausgebaut worden ist; dort sind auch bisher keine Entscheidungen konzentriert und keine Kampagnen entwickelt worden. Diesen Aufgaben kann das Zentrum auch künftig nicht gerecht werden, weil
- ihm dazu die notwendigen Organisationsstrukturen fehlen
- und zum anderen wegen des ungeklärten Verhältnisses zur Politik und zum BMGS.
Die Politik, d.h. konkret die Bundesregierung, muß die für die Weiterentwicklung der Prävention unabdingbar erforderliche "gemeinsame Kooperationsplattform" schaffen und mit Leben erfüllen. Das Deutsche Forum kann das nicht. Und ebensowenig kann das von der in die Diskussion eingeführte "Bundesstiftung Prävention" erwartet werden. Eine solche Bundesstiftung, an der Länder und Gemeinden nicht organisatorisch beteiligt wären, würde lediglich eine zusätzliche Organisationseinheit mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bedeuten, ohne die erforderliche Koordinierung und Mobilisierung der Gesellschaft, der öffentlichen Meinung, der Medien und der Politik auf allen Ebenen gewährleisten zu können.
5. Präventionsgesetz: Eine umfassende Prävention, insbesondere im Sinne einer Primärprävention, geht zwar eindeutig über die klassischen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus, gleichwohl steht aber die GKV mit ihrem zentralen Auftrag zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und den ausdrücklichen Aufträgen zur Prävention, zur medizinischen Vorsorge und zur Früherkennung im Vordergrund einer Neuorientierung und Neuordnung der Prävention, sozusagen als Kernbereich der medizinischen Prävention insgesamt. Daraus folgt die Notwendigkeit einer beispielhaften, modellartigen Ausgestaltung der einzelnen präventiven Aufgaben für den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung. Das bedeutet eine Neuabgrenzung und Neubestimmung
- von Primärprävention im Sinne des § 20 SGB V
- der Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen im Sinne der Gruppen- und Individualprophylaxe (§§ 21 und 22 SGB V)
- der Leistungen zur medizinischen Vorsorge in den §§ 23 und 24 SGB V
- der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten in den §§ 25 und 26 SGB V
- der Leistungen zur Rehabilitation in § 40 SGB V (mit Blick auf die sogenannte Tertiärprävention)
- und schließlich eine sinnvolle Ausgestaltung der Bonus-Regelungen als Anreiz für gesundheitsbewußtes Verhalten.
Ausgehend von einer beispielhaften Ausgestaltung der Prävention in der GKV - die bereits im Rahmen des GMG hätte geleistet werden können und müssen - sollten dann in einem zweiten Schritt die übrigen Zweige der Sozialversicherung, nämlich
- Unfallversicherung,
- Rentenversicherung,
- Pflegeversicherung
in die Präventionsgesetzgebung einbezogen werden, ferner die im Sozialgesetzbuch geregelten Materien der Sozialhilfe und der Jugendhilfe. Zu denken ist auch an die Einbeziehung des Rechts der sozialen Entschädigung und des Versorgungsrechts.
Der dritte Teil der gesetzgeberischen Aktivitäten müßte sich mit denjenigen Materien befassen, die zwar der Bundeskompetenz unterliegen, aber außerhalb des Sozialgesetzbuches geregelt sind, weil sie nicht als primäre Sozial- oder Gesundheitsgesetze gelten und einen allenfalls nur mittelbaren Bezug zur Prävention haben, beispielsweise das Recht der Landwirtschaft, des Verkehrs, des Städtebaus, der Umwelt und der Arbeitssicherheit.
Der vierte Schritt schließlich betrifft die Materien in der Gesetzgebungskompetenz der Länder, beispielsweise
- die Gesetze über den öffentlichen Gesundheitsdienst,
- die Schulgesetze,
- die Kindergartengesetze,
- und die Kommunalgesetzgebung.
Auf diesen Feldern, denen für den Erfolg einer umfassenden Präventionsidee große Bedeutung zukommt, kann der Bund letztlich nur im Wege der Anregung, der Koordinierung und Kooperation tätig werden. Deshalb ist es notwendig, die Länder von Anfang an in die "politische Plattform Prävention" und in das Aktionsprogramm mit einzubeziehen. Die aufgezeigten "vier Schritte" auf dem Weg zur Entstehung eines Präventionsgesetzes bedeuten lediglich eine systematisch-inhaltliche Gliederung, gehen aber keineswegs von einer zeitlich hintereinandergeschalteten Inangriffnahme aus, sie können selbstverständlich auch parallel auf den Weg gebracht werden.
Sollte es allerdings bei dem bislang vom BMGS vorgelegten Tempo bleiben, bedürfte es wahrscheinlich nicht einmal einer kurzfristigen Kabinettsumbildung, damit die Einführung der "vierten Säule" Prävention in die Geschichte der bundesdeutschen Sozialgesetzgebung doch nicht mit dem Namen Ulla Schmidt verknüpft sein wird.
© gid 2004
[1] Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift „gid“ (Gesundheitspolitischer Informationsdienst). Erstveröffentlichung des Artikels in Heft 11/2004 vom 19. April, Seite 5ff der Zeitschrift.