Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013: Bürgerrechte kennen – mehr Demokratie verwirklichen[1]
Seit 20 Jahren besitzen auch wir Deutsche eine doppelte Staatsbürgerschaft. Bewusst ist das den meisten vermutlich nicht, denn mit dem Vertrag von Maastricht sind wir seit 1993 zugleich Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union - wenn auch ohne eigenen Pass oder Personalausweis. Vielleicht ist das ein Grund, warum so wenige EU-Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen, die sie seitdem überall in der auf 27 Mitglieder angewachsenen Staatenfamilie genießen können. Allerdings ist für uns inzwischen vieles so selbstverständlich, dass es kaum noch mit der Europäischen Union in Verbindung gebracht wird. Wesentlich leichter wahrgenommen und besser für Schlagzeilen geeignet ist dagegen, was nicht so gut funktioniert in der Union. Dabei kann sich die Bilanz nach zwei Jahrzehnten wirklich sehen lassen.
Wer käme heute noch auf die Idee, bei einer Fahrt von Oldenburg nach Groningen an der Grenze seinen Ausweis vorzeigen zu müssen? Das Bürgerrecht auf Freizügigkeit bedeutet aber nicht nur, ungehindert in der Europäischen Union zu reisen, sondern ebenso, seinen Wohnort frei zu wählen, überall zu studieren oder zu arbeiten. Das beinhaltet zugleich, nur dort Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen oder Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das zusammenwachsende und grenzenlose Europa fördert und begünstigt die Mobilität seiner Bürgerinnen und Bürger. Mit gleichen Rahmenbedingungen für Arbeit, Studienaufenthalte oder einen neuen Wohnsitz wurden die wichtigsten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nach den trennenden Grenzen auch unterschiedliche Arbeitsmärkte, Bildungssysteme oder Fragen wie Gesundheitsversorgung, Rente und Arbeitnehmerrechte immer weniger eine Rolle spielen.
Immer mehr angeglichen werden ebenso rechtliche Rahmenbedingungen, die das alltägliche Leben betreffen, aber auch besondere Problemsituationen. So kann sich jeder mit einer Petition an das Europäische Parlament wenden oder sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten über Missstände bei EU-Institutionen beschwerden. Nicht auf einhellige Begeisterung dürfte dagegen eine neue Regelung stoßen, nach der ein „Knöllchen“ auch bezahlt werden muss, wenn man es beispielsweise in Holland oder Frankreich beim Falschparken oder Rasen bekommen hat. Grenzenlos sind ebenso Rechte als Verbraucher oder als Reisende. Das EU-Recht schützt vor Fallen im Kleingedruckten bei Online-Einkäufen oder Geschäften an der Haustür, bei extremen Verspätungen oder Ausfällen von Flügen oder Zugverbindungen hat die Europäische Union Regelungen für Rückerstattungen und Entschädigungen getroffen.
Seine Rechte kennen und wahrnehmen, das soll gerade im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger mehr sein als Verbraucherschutz und Freizügigkeit. Kommission und Parlament laden zu aktiver Beteiligung ein. Ganz selbstverständlich kann sich ein EU-Staatsbürger schon an seinem Wohnort in die Politik und das demokratische Leben einmischen. Das aktive und passive Wahlrecht gilt sowohl für die Wahlen zum Europäischen Parlament als auch für Kommunalwahlen. Darüber hinaus wurden schon im letzten Herbst in den Mitgliedsländern Bürgerforen organisiert, bei denen Vertreter der Kommission und des Parlaments mit Bürgerinnen und Bürgern debattierten, wie die Zukunft Europas aussehen soll. Mitreden über Europa, dazu soll es in diesem Jahr bei vielen Veranstaltungen immer wieder Gelegenheit auf unterschiedlichen Ebenen geben, natürlich auch über die neuen Kommunikationsmöglichkeiten im Internet und den sozialen Medien wie Facebook. Das gilt auch für das EIZ Niedersachsen und die weiteren fünf Europe-Direct Informationsstellen in Lüneburg, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück und Leer mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und Aktivitäten zu Europathemen von Agrarpolitik bis Verbraucherschutz. Aktuelle Informationen gibt es unter www.eiz-niedersachsen.de
Ein besonders wichtiger Weg zu mehr Demokratie in der EU und basisdemokratischer Beteiligung ist zum April nach langer Vorbereitung gestartet: die Europäische Bürgerinitiative. Dahinter verbirgt sich allerdings nicht, wie die etwas unglückliche Übersetzung vermuten lässt, eine BI, wie wir sie etwa für oder gegen eine Ortsumgehungsstrasse oder das Atommüllager Asse kennen. Es geht um Volksbegehren auf europäischer Ebene. Kommen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten mindestens eine Million Unterschriften zusammen, so muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen befassen und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreiten.
Einige dieser Begehren sind schon erfolgreich auf den Weg gebracht worden, andere allerdings auch aus formalen Gründen abgelehnt worden. Auch auf europäischer Ebene gilt, dass man dafür die Entscheidungsbefugnis haben muss. Das ging nicht bei dem Ansinnen, überall in Europa aus der Atomkraft auszusteigen. Darüber entscheiden die nationalen Regierungen. Abgelehnt wurde ebenso die Forderung, die Europa-Hymne auf Esperanto singen zu lassen, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, es wäre auch sehr schwierig umzusetzen.
Wesentlich mehr Erfolg könnte die Initiative „Wasser ist Menschenrecht“ haben, die bereits mehr als 980.000 Unterschriften zusammen hat. Danach darf die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Das Recht auf Wasser ist in der EU-Gesetzgebung zu verankern. Sind die Bedingungen für das Begehren komplett erfüllt, dann muss die EU-Kommission eine entsprechende gesetzliche Regelung dem Rat und dem Parlament zur Entscheidung vorlegen. Bereits jetzt hat die Initiative erreicht, dass das Thema in der Öffentlichkeit und im Europaparlament intensiv diskutiert wird. Auch unter den Abgeordneten, insbesondere den 99 deutschen Europaparlamentariern wächst die Überzeugung, dass die Wasserversorgung in den Händen der kommunalen Versorger bleiben sollte und nicht als profitables Geschäftsfeld für Großkonzerne taugt.
Die Initiative „Wasser ist Menschenrecht“ könnte also ein gutes Beispiel dafür sein, warum dieses plebiszitäre Element schon bei der Diskussion um den Verfassungsvertrag als wichtiges Element für mehr Demokratie in Europa aufgenommen wurde. Je größer die Europäische Union geworden ist mit ihren demnächst 28 Mitgliedsstaaten und 505 Millionen Menschen, desto wichtiger ist es, die Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und „denen da in Brüssel“ nicht zu groß werden zu lassen. Schließlich ist die Europäische Union mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft, uns verbinden gemeinsame Werte und Ziele, wie sie sich in den Grundrechten und den Bürgerrechten ausdrücken: Alle Menschen in der Europäischen Union sind gleich, vor allem überall gleich.
Im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger soll das an vielen Beispielen deutlich werden, sei es die Freizügigkeit, die wir alle innerhalb der EU genießen, sei es die gleiche medizinische Versorgung bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsland oder die Tatsache, dass dort mobil telefonieren nicht mehr beliebig teuer sein darf und auch Verbraucherschutz überall gilt. Und genau sind natürlich alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich einzumischen und mitzureden, wenn es um unser gemeinsames Europa geht.
[1]Quelle: impu!se“, 78, 1. Quartal März 2013; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.