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Niedergelassene DGVT  • Berufsbild KJP / PP

Das Neueste zum neuen EBM: Jetzt liegt der Krankenkassen-Gegenentwurf vor!

13. Januar 2007

Wie im Bericht über die Sitzung des Gesprächskreises II am19. 10. in Freiburg angesprochen, war seit längerem davon auszugehen, dass der EBM-Entwurf der KBV zunächst nur eine Diskussionsvorlage darstellen dürfte, dem im paritätisch besetzten gemeinsamen Bewertungsausschuss ein Entwurf der Krankenkassen entgegengestellt wird.

 

Wie im Bericht über die Sitzung des Gesprächskreises II am19. 10. in Freiburg angesprochen, war seit längerem davon auszugehen, dass der EBM-Entwurf der KBV zunächst nur eine Diskussionsvorlage darstellen dürfte, dem im paritätisch besetzten gemeinsamen Bewertungsausschuss ein Entwurf der Krankenkassen entgegengestellt wird. Dieser ist nun nach längeren Ankündigungen (siehe Bericht "Finanzierung ambulanter Psychotherapie durch die GKV - Dokumentation eines Podiumsgespräches" in der Rosa Beilage 3/02) vorgelegt und auf den Internetseiten der AOK veröffentlicht worden.
Es handelt sich dabei strukturell im wesentlichen um den alten KBV-Entwurf von 2001 – mit allen Benachteiligungen für die Psychotherapeuten: niedrige Ordinationsgebühr, keine Gruppenbehandlung, keine Tests. Die Richtlinienpsychotherapie ist mit 1050 Punkten bewertet, kaum höher wie die geplanten antragsfreien Gesprächsleistungen (1000 Punkte je 50 Min.). Müssen die PsychotherapeutInnen damit rechnen, dass in den Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Kompromiss ein EBM zustande kommt, der die Bewertung der Psychotherapie noch herabsetzt? Der Protest wird nicht lange auf sich warten lassen!