Skip to main content
 
Aktuell  • Gesundheitsreformen

Der Deutsche Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen

17. Oktober 2008

Für das Gesetz stimmten 386 Abgeordnete. 164 waren dagegen, zwei Parlamentarier enthielten sich.

Mindestquote von 20 % für PsychotherapeutInnen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Bei Verzicht auf halbe Zulassung sind halbe Praxissitze auszuschreiben. Künftig können alle gesetzlichen Krankenkassen Pleite gehen. Außerdem fällt die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte/-psychotherapeuten weg. Die Kassen müssen bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge nach §73b mit Gemeinschaften schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte vertreten.

 

Quote der Psychotherapeuten
Die neu vorgesehene bedarfsplanungsrechtliche Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Die Quote wird damit dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung angeglichen. Die Mindestquote für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte wurde von 40 auf 25 Prozent reduziert. Die ärztliche Quote war umstritten, weil psychotherapeutisch tätige Ärzte in den vergangenen Jahren nicht mehr in der Lage waren, freie Praxissitze zu besetzen. Weil aber nicht besetzte, reservierte Praxissitze in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung als besetzt gelten, war es in manchen Regionen zu einer Unterversorgung mit Psychotherapeuten gekommen. Beide Quoten sind bis zum 31. Dezember 2013 befristet.

Ausschreibung eines halben Vertragsarztsitzes möglich
Mit Verabschiedung des GKV-OrgWG hat der Gesetzgeber in § 103 Abs. 4 SGB V (Ausschreibung von Vertragsarztsitzen) folgender Satz 2 eingefügt: "Satz 1 gilt auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der Zulassung".
Damit ist die "Verkehrsrechtsfähigkeit" halber Sitz geklärt, so dass der halbe Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der Zulassung ausgeschrieben werden muss.

Kasseninsolvenzen
Bislang seien nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig gewesen. Zum 1. Januar 2010 seien nun auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen, erklärte das BMG. Diese Ungleichbehandlung sei damit aufgehoben. Alle Kassen müssten ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind. Das erhöhe die Transparenz. Die Krankenkassen seien außerdem verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes Deckungskapital im Zeitraum von längstens 40 Jahren zu bilden. Um eine Insolvenz oder Schließung der Kassen im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten zu vermeiden, seien Vorkehrungen getroffen. Dazu gehörten freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch den Spitzenverband.

Altersgrenze
Die Altersgrenze für Vertragsärzte wird aufgehoben. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres ärztlich tätig sein. „Damit wird nicht nur dem Wunsch vieler Betroffener entsprochen, sondern auch der Tatsache Rechnung getragen, dass einige Praxen in ländlichen Regionen nicht nachbesetzt werden können. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 1.10.2008 in Kraft.“ KollegInnen, die nach dem 1.1.2008 und vor dem 30.9.2008 das 68. Lebensjahr vollendet und das Nachbesetzungsverfahren ihrer Praxis noch nicht abgeschlossen haben, unterliegen einer Übergansregelung, nach der die Zulassung zum 31.3.2009 endet, wenn keine Erklärung über die Wiederaufnahme der Tätigkeit an den Zulassungsausschuss gestellt wird.

Hausarztverträge
Die hausarztzentrierte Versorgung solle mit dem Gesetz neuen Schwung bekommen. Den Krankenkassen sei eine Frist bis zum 30. Juni 2009 gesetzt, um Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte vertreten. „Damit wird das eigenständige Verhandlungsmandat von Hausärzten bei der hausarztzentrierten Versorgung gestärkt“, erklärte das BMG. Beitragseinnahmen und Ausgaben in einer Übergangsphase zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Diese Mittel sollen aus der Liquiditätsreserve des Fonds finanziert werden. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Strukturen in den betroffenen Ländern schrittweise an die neuen Finanzierungswege angepasst werden.

Das Gesetz bedürfe nicht der Zustimmung des Bundesrates, erklärte das BMG. Die Regelungen, die zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen, sollen bereits am 1. Januar 2009 in Kraft treten.