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Gesundheitspolitik  • Schwangerschaftsabbruch

Der Entwurf des Koalitionsvertrages vom 11.11.2005 liegt vor.

24. April 2007

Dieser Entwurf wird in dieser Woche von den Koalitionsparteien ihren Gliederungen vorgestellt und zur Abstimmung gegeben.

 

Behinderten- und Sozialpolitische Kernaussagen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:

A. Präambel

Wohlstand sichern - Arbeit schaffen (Seite 10, Zeile 492)

Arbeit bedeutet nicht nur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern ermöglicht Teilhabe und Teilnahme am sozialen Leben.

Vertrauen stärken - soziale Sicherheit gewährleisten (Seite 11, Zeile 552)

Die elementaren Lebensrisiken Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit bleiben solidarisch abgesichert.

Deutschland stärken - Föderalismus reformieren (Seite 12, Zeile 600)

Wir wollen die föderalen Strukturen unseres Landes erneuern: Wir werden die Kompetenzen von Bund und Ländern entflechten, klarere Verantwortlichkeiten festlegen und das Prinzip der Subsidiarität stärken. Der Bund gewinnt mehr
Handlungs- und Reaktionsfähigkeit, die Länder gewinnen mehr politische Gestaltungsmöglichkeiten. Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir dieFinanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage stellen.
IV. Soziale Sicherheit verlässlich und gerecht gestalten

B. Handlungsfelder

I. Mehr Chancen für Innovation und Arbeit, Wohlstand und Teilhabe 1. Wirtschaft und Technologie

1.2 Wiederbelebung der Investionstätigkeit (Seite 15, Zeile 710)

Vordringlich sind die Beseitigung der Diskriminierung von Public Private Partnerships (PPP; zum Beispiel im Krankenhausfinanzierungs- und Sozialhilfegesetz, im Investmentgesetz und im
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) und neue gesetzliche Bestimmungen die sicherstellen, dass insbesondere auch der Mittelstand von PPP profitieren kann.

1.7 Clusterbildung und hochinnovative Leuchtturmprojekte (Seite 18, Zeile
850)

die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte,

1.10 Wettbewerbsfähiges Europa, fairer Wettbewerb in Europa (Seite 22, Zeile 976)

Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit bewahren, im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrages auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen (zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit) durchzusetzen. Das Herkunftslandprinzip in der bisherigen Ausgestaltung führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel. Deshalb muss die Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet werden. Wir werden ihr auf europäischer Ebene nur zustimmen, wenn sie sozial ausgewogen ist, jedem Bürger den Zugang zu öffentlichen Gütern hoher Qualität zu angemessenen Preisen sichert und Verstöße gegen die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt nicht zulässt.

2. Arbeitsmarkt

2.2. Vorfahrt für junge Menschen (Seite 23, Zeile 1055)

Wir werden den Beitrag der Arbeitsmarktpolitik fortsetzen und so wirksam wie möglich ausgestalten. Die Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen, die eine Arbeit oder Lehrstelle suchen, wird auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darstellen. Hierzu zählen vor allem die Förderung junger Menschen beim Einstieg in die Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, die Finanzierung der Berufsausbildung Benachteiligter sowie spezifische Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen. Daneben stellen wir ein breites Spektrum vermittlungsunterstützender Leistungen für arbeitslose junge Menschen zur Verfügung.

2.4 Mehr Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen - Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüfen (Seite 24, Zeile 1186)

Fast 2 Millionen oder 39% der Arbeitslosen in unserem Land sind gering qualifiziert oder haben keinen Berufsabschluss. Die Chancen dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger auf dem Arbeitsmarkt sind zu gering. Dieser Personenkreis braucht einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, der neben Qualifizierungsangeboten oft nur über niedrig entlohnte Tätigkeiten möglich ist. Diese Tätigkeiten werden über unterschiedliche Formen der Lohnergänzung vom ergänzenden Arbeitslosengeld II über das Einstiegsgeld bis hin zum Kinderzuschlag gefördert. Diese einzelnen Regelungen greifen oft nicht ineinander und erzielen so keine umfassende Wirkung.

2.6 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) (Seite 27/28, Zeile 1347 und 1399)

Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen. Wir werden prüfen, ob und wie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden können, dass auch für diese Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die eine sinnvolle und den individuellen Möglichkeiten entsprechende Entfaltung zulassen.

Gegenwärtig beziehen zahlreiche Personen Arbeitslosengeld II, obwohl sie nicht erwerbsfähig sind. Die Folge sind Mehrausgaben für den Bund und die Krankenkassen. Wir werden daher den Krankenkassen ein Beantragungsrecht bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit einräumen.

3. Bildung und Ausbildung

3.3 Die duale Berufsausbildung stärken - Ausbildungschancen für jeden jungen Menschen (Seite 34, Zeile 1699)

Bewährte Maßnahmen zur Einstiegsqualifizierung und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und -reife werden wir fortsetzen. Für Jugendliche mit schlechteren Startchancen werden wir die Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung, zur Verbesserung ihrer Ausbildungsfähigkeit und -reife und die ausbildungsbegleitenden Hilfen fortsetzen. Die strukturelle Neuausrichtung der Berufsvorbereitung wird den individuellen Förderbedarf Jugendlicher zum entscheidenden Kriterium machen.

4. Forschung und Hochschule

4.3. Schwerpunkte bei den Spitzentechnologien und der Projektförderung (Seite 38, Zeile 1904)

Wir wollen sicherstellen, dass wir auch in Deutschland die Chancen nutzen, die neue wissenschaftliche Durchbrüche bieten, etwa die Erkenntnisse der Lebenswissenschaften über die Ursachen und Bekämpfungsmöglichkeiten von Volkskrankheiten oder neuartigen Infektionserkrankungen. Wir werden deshalb die Klinische Forschung in Deutschland stärken. Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Jüngeren wie auch Älteren zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Zur Entwicklung des Potentials der regenerativen Medizin bei gleichzeitiger Beachtung ethischer Grenzen werden wir der Förderung adulter Stammzellforschung weiterhin eine besondere Bedeutung beimessen.

6. Infrastruktur - Verkehr, Bau, Wohnen

6.7 Stadtentwicklung als Zukunftsaufgabe (Seite 51, Zeile 2557)

Zur Bewältigung des demographischen Wandels und der Migration wollen wir mit Modellvorhaben Städte dabei unterstützen, Wohnquartiere kinder- und familienfreundlich zu gestalten und die Infrastruktur barrierefrei und altengerecht umzubauen.

II. Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren - Steuersystem zukunftsorientiert reformieren 1.4. Konsolidierungsmaßnahmen (Seite 67 und 68; Zeilen 3299 und 3342)

Der private Haushalt wird zunehmend zu einem wichtigen Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Deshalb werden wir bereits im nächsten Jahr haushaltnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten in einem Gesamtvolumen von 5 Mrd. Euro stärker als bislang steuerlich fördern. Damit werden die Anreize zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse erhöht. Von diesen beiden Maßnahmen werden nicht nur Familien, sondern auch Handwerk und Dienstleister in besonderer Weise profitieren.

Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Krankenversicherung werden schrittweise auf Null zurückgeführt. Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit sind nicht vorgesehen. Die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Rentenversicherung wird gestoppt.

2. Zukunftorientierte Reformen im Steuerrecht 2.3. Reform der Einkommenssteuer - Priorität Steuervereinfachung (Seite 70; Zeilen 3464 und 3473)

Vor dem Hintergrund zunehmender Eigenverantwortung der Bürger streben wir an, dass Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler zu gestalten.

Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung streben wir an, haushaltsnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten stärker als bislang steuerlich zu fördern. Wir werden den Abzug auf Arbeitskosten beschränken und damit erreichen, dass die Regelung noch zielgenauer der Förderung arbeitsintensiver Dienstleistungen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient.

IV. Soziale Sicherheit verlässlich und gerecht gestalten 1. Rente (Seite 83; Zeile 4063)

Die zusätzliche Altersvorsorge muss künftig einen noch höheren Stellenwert erhalten um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Hierfür steht ein umfangreiches Instrumentarium mit steuerlichen Elementen und Zulagen zur Verfügung. ...... Im Jahr 2007 wird geprüft, welchen Verbreitungsgrad die betriebliche und private Altersvorsorge erreicht hat und wie die weitere Entwicklung des Ausbaus einzuschätzen ist. Wenn sich zeigt, dass durch die Förderung mit den bisherigen Instrumenten eine ausreichende Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge nicht erreicht werden kann, ist über geeignete weitere Maßnahmen zu entscheiden.

4. Verlässliche Sozialhilfe (Seite 84, Zeile 4108)

Die Sozialhilfe bildet mit ihren Leistungen, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das unterste soziale Netz. Ferner ist sie in ihrer Funktion als Referenzsystem für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende unverzichtbare Säule des Sozialstaates in Deutschland. Diese beiden Funktionen der Sozialhilfe gilt es dauerhaft zu erhalten, um auch künftig bei Notfällen und bei Hilfebedürftigkeit die erforderliche Absicherung weiterhin sicherzustellen.

5. Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Seite 84, Zeile 4120)

Wir werden den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortsetzen. Die Unterstützung von Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen werden wir die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe so weiterentwickeln, dass auch künftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht. Dabei haben der Grundsatz "ambulant vor stationär", die Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste, Leistungserbringung "aus einer Hand" sowie die Umsetzung der Einführung des Persönlichen Budgets einen zentralen Stellenwert. Wir wollen, dass die Leistungen zur Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsleben zeitnah und umfassend erbracht werden. Hierzu bedarf es der effektiven Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger.

Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber ausgestaltet werden, um die Planungssicherheit für die dauerhafte Integration von behinderten Arbeitnehmern in neue Beschäftigung zu verbessern. Zur Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden wir die mit den Tarifvertragsparteien und Verbänden entwickelte, erfolgreiche Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" fortsetzen.

6. Armuts- und Reichtumsberichterstattung (Seite 84/85, Zeile 4156)

Das in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Monitoring mit den Wohlfahrtsorganisationen zu den Sozialreformen setzen wir fort.

7. Gesundheit (Seite 85, Zeile 4162)

Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und Selbständigen Arbeitsplätze bietet.
Das Gesundheitswesen ist eine dynamische Wirtschaftsbranche mit Innovationskraft und erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland. Angesichts großer Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels und des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts, muss das Gesundheitswesen jedoch ständig weiterentwickelt werden. Dabei ist unser Leitbild die Sicherung eines leistungsfähigen und demografiefesten Gesundheitswesens mit einer qualitativ hoch stehenden Versorgung für die Patientinnen und Patienten sowie die Gewährleistung einer solidarischen und bedarfsgerechten Finanzierung.

7.1 Allgemeine Fragen der Gesundheitspolitik (Seite 85; Zeile 4194) Prävention, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation

Die Prävention wird zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut. Mit einem Präventionsgesetz soll die Kooperation und Koordination der Prävention sowie die Qualität der Maßnahmen der Sozialversicherungsträger und -zweige übergreifend und unbürokratisch verbessert werden. Hierzu sind die Aktionen -- an Präventionszielen auszurichten. Bund und Länder müssen ergänzend zu den Sozialversicherungsträgern weiterhin ihrer Verantwortung gerecht werden.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein Gesamtkonzept der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen notwendig. Leistungen müssen darauf ausgerichtet sein, Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit entgegen zu wirken. Der medizinischen Rehabilitation kommt hier eine besondere Bedeutung zu.
Deshalb muss insbesondere der Grundsatz "Prävention und Rehabilitation vor Pflege" gestärkt werden. Pflegebedürftigkeit darf nicht dazu führen, dass erforderliche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe nicht erbracht werden.

Wir wollen die großen Volkskrankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen zurückdrängen. Hierfür werden wir die vorhandenen Erfassungssysteme optimieren, vernetzen und im Bedarfsfall ergänzen, um bundesweit valide Datenerhebungen zu gewährleisten.

Die Risikoerkennung und -bewertung von Arzneimitteln nach deren Markteinführung wird durch den Aufbau eines Netzes nationaler Pharmakovigilanzzentren verbessert.

Patientenrechte (Seite 86; Zeile 4222)

Den begonnenen Weg zu einer stärkeren Patientenpartizipation setzen wir mit dem Ziel fort, die Informations- und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten auszubauen und die Transparenz zu erhöhen. Die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen wird gestärkt.

Biomedizin (Seite 86, Zeile 4229)

Genetische Untersuchungen bei Menschen werden in den Bereichen gesetzlich geregelt, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch diese gesetzliche Regelung soll zugleich die Qualität der genetischen Diagnostik gewährleistet werden.

Infektionsschutz (Seite 86; Zeile 4235)

Angesichts des weltweit dramatischen Anstiegs der HIV-Neuinfektionen und AIDS-Erkrankungen sowie der auch in Deutschland deutlichen Zunahme an HIV-Infektionen müssen die Bekämpfungsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen effektiv auf Veränderungen im Schutzverhalten der Bevölkerung und internationale Entwicklungen reagieren. Die im Juli 2005 beschlossene
HIV/AIDS- Bekämpfungsstrategie wird in einem gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Verbänden zu entwickelnden Aktionsplan umgesetzt.

Besondere Versorgungsformen (Seite 90; Zeile 4403)

In der integrierten Versorgung soll die Anschubfinanzierung über das Jahr
2006 hinaus bis zum 1. Januar 2008 verlängert werden. Ziel der integrierten Versorgung muss es sein, Fach- oder Sektorengrenzen zu überwinden, Versorgungsqualität zu erhöhen, Transparenz bei Angebot und Wirkung herzustellen sowie bevölkerungsbezogene Flächendeckung zu erreichen.

Um den Verwaltungsaufwand bei Disease-Management-Programmen (DMP) zu reduzieren und Multimorbidität zu berücksichtigen, ist die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für alle Programme erforderlich. Dabei soll die Möglichkeit geprüft werden, alle gesetzlichen Krankenkassen zur Durchführung der DMP nach einem einheitlichen Qualitätsstandard zu verpflichten und somit auf Einzelzertifizierung zu verzichten. Die Verknüpfung mit dem Risikostrukturausgleich ist mit der Entscheidung über einen weiterentwickelten Ausgleich neu zu gestalten.

Speziell im letzten Lebensabschnitt ist die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Viele Menschen wünschen sich, auch bei schweren Erkrankungen bis zuletzt zu Hause versorgt zu werden. Unsere heutigen Angebote tragen diesen Bedürfnissen nur unzureichend Rechnung. Daher müssen im Leistungs-, Vertrags- und Finanzierungsrecht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Regelungen zur besseren palliativmedizinischen Versorgung verankert werden.

Um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen, müssen Versorgungsstrukturen und -prozesse entsprechend den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst werden (Reha vor Pflege, ambulant vor stationär).

Den alters- und geschlechtsspezifischen Besonderheiten muss die Gesundheitsversorgung stärker Rechnung tragen.

Arzneimittelversorgung (Seite 90; Zeile 4434)

Fehlentwicklungen bei der Arzneimittelversorgung müssen korrigiert werden.
Die Gewährung von Naturalrabatten an Apotheker wird ausgeschlossen. Die dadurch frei werdenden Rationalisierungsreserven werden durch eine Preissenkung bei Generika in Höhe von 5% zu Gunsten der GKV erschlossen. Um Preiserhöhungen zu vermeiden, dürfen die Preise für alle Arzneimittel für 2 Jahre nicht erhöht werden. Um den Pharmastandort Deutschland zu stärken, sind echte Innovationen mit therapeutischem Zusatznutzen erwünscht. Deshalb sind diese klar zu definieren, von Scheininnovationen eindeutig abzugrenzen und unterliegen nicht den Festbetragsregelungen. Unter dieser Voraussetzung wird das Festbetragssystem entsprechend nachjustiert, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. In den Festbetragsgruppen werden vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen. Die individuelle Verantwortung des Arztes für seine Verordnungspraxis wird gestärkt.

Es ist zu prüfen, wie eine Verwendung von nicht verabreichten Opiaten und anderen Medikamenten nach dem Tod eines Patienten in Hospizen und Heimen möglich wird.

8. Pflegeversicherung (Seite 91; Zeile 4469)

Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme. Die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Pflegeversicherung muss jedoch - wie auch die anderen sozialen Sicherungssysteme - den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden. Dies gilt insbesondere für die demographische Entwicklung.
Auch für die soziale Pflegeversicherung gilt der Maßstab, dass die erwerbstätige Generation nicht überfordert werden darf. Eigenverantwortung und Eigeninitiative müssen gestärkt werden und Solidarität ist nicht nur innerhalb der einzelnen Generationen, sondern auch zwischen den Generationen gefordert. Dabei kommt der Bereitschaft zur Selbsthilfe und zum ehrenamtlichen Engagement besondere Bedeutung zu.

8.1 Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung (Seite 91/92; Zeilen 4491 und 4504)

An der Nahtstelle von Kranken- und Pflegeversicherung müssen Präventions- und Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit deutlich verbessert werden. Im Gegenzug verbleibt die Finanzierung der Behandlungspflege als Daueraufgabe bei der Pflegeversicherung.

Das Gesetz zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung wird bis zum Sommer 2006 vorgelegt.

8.2 Verbesserungen auf der Leistungsseite (Seite 92; Zeile 4509)

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit 1995 unverändert geblieben und unterliegen daher einem schleichenden Wertverfall. Zunehmend müssen deshalb Pflegebedürftige von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die Pflegeleistungen sollen daher dynamisiert werden.

Die gegenwärtige Spreizung zwischen den einzelnen Pflegestufen ist im Hinblick auf die Anreizwirkung und die bedarfsgerechte Versorgung zu überarbeiten. Dazu bedarf es einer Nachjustierung der Pflegeleistungen mit dem Ziel der Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär".

Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf zum Beispiel der Demenzkranken soll künftig durch die Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden.
Dazu bedarf es mittelfristig auch der Überarbeitung des Pflegebegriffs, der die aktuellen Erkenntnisse der Pflegewissenschaften berücksichtigt.

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste werden durch eine Vielzahl von Regelungen, Verwaltungsvorschriften, Dokumentationspflichten und anderen bürokratischen Auflagen beschwert. Einen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen professionelle Pflegekräfte mit entbehrlichem Verwaltunsaufwand. Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen primär am Ergebnis orientiert sein. Die derzeit geltenden Bestimmungen werden deshalb in diesem Sinne vereinfacht und harmonisiert und der Verwaltungsaufwand wird reduziert. Dabei werden die Vorschläge des "Runden Tisches Pflege" einbezogen.

Die vielfachen Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen der
Kranken- und Pflegeversicherung, die von der Definition der jeweiligen Bedarfstatbestände bis hin zu Finanzierungs- und Leistungserbringungsfragen reichen, müssen überwunden werden. Insbesondere ist zu prüfen, wie der bisher nicht ausreichend praktizierte Grundsatz "Reha vor und bei Pflege" - einschließlich der geriatrischen und gerontopsychatrischen Reha - durch sachgerechte Zuordnung von Leistungen und deren Finanzierung besser zur Geltung gelangt.

Der Pflegeurlaub im Rahmen der Familienpflege sollte ausgeweitet werden.

Es müssen geeignete Maßnahmen (zum Beispiel integrierte Pflegeausbildung) getroffen werden, um in der Zukunft genügend professionelle Pflegekräfte für die Pflege zu gewinnen und die Qualität der Pflege zu sichern.

Alternative Wohn- und Betreuungsangebote sind ebenso zu fördern wie niedrigschwellige Angebote (beispielsweise zur Unterstützung der häuslichen Pflege).

VI. Familienfreundliche Gesellschaft (Seiten 95/96; Zeile 4642 und 4675)

Wir wollen dafür sorgen, dass kein Kind verloren geht und die Kinder best- und frühestmöglich gemeinsam mit ihren Familien gefördert werden. Wir wollen nicht, dass die Herkunft eines Kindes über seine Bildungs- und Lebenschancen entscheidet.

Der Staat muss seine Politik daran ausrichten, den Wert jedes Menschen zu stärken und zu schützen. Der Staat steht daher in der Verpflichtung, sich insbesondere um diejenigen zu kümmern, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen.

5.4 Spätabtreibungen (Seite 103; Zeile 5059)

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen und wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann.

7. Senioren

7.2 Hilfe für Ältere gewährleisten (Seite 108; Zeile 5310)

Es wird ein Zielkatalog der Rechte und Pflichten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gemeinsam mit allen, die in der Pflege Verantwortung tragen, festgelegt. Träger von Pflegeeinrichtungen und -angeboten sowie Verbände sind eingeladen, diesen Zielkatalog auf freiwilliger Basis als Qualitätsmerkmal ihrer Arbeit zugrunde zu legen.

CDU, CSU und SPD sprechen sich für eine Novellierung des Heimgesetzes aus.
Wesentliche Eckpunkte für eine Novellierung sind:

· Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, die Entbürokratisierungspotentiale im Heimrecht zu nutzen und den Abbau verzichtbarere Vorschriften und Vorgaben voran zu bringen, · die Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst, der Krankenversicherung (MDK) und der Heimaufsicht wird inhaltlich und terminlich so gestaltet, dass Doppel- und Mehrfachprüfungen vermieden werden, · die Anzeigepflichten der Heimträger werden auf sinnvoll notwendige und Praxistaugliche Maßnahmen begrenzt, · die Förderung alternativer, innovativer Wohn- und Betreuungsformen zu verbessern, · zu prüfen, ob und inwiefern das derzeitig gültige Heimgesetz neue Wohn- und Betreuungskonzepte, zum Beispiel für ambulante Wohngemeinschaften, ermöglicht und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen, · dafür Sorge zu tragen, dass bei der Durchführung von Kontrollen die Überprüfung der Ergebnisqualität gegenüber der Prozess- und Strukturqualität im Vordergrund steht, · dafür Sorge tragen, dass die Qualität durch eine sinnvolle Pflegedokumentation gesichert wird, · die an Heime der Tages- und Nachtpflege zu stellenden rechtlichen Anforderungen sind in personeller und baulicher Hinsicht sinnvoll zu konkretisieren, · die zahlreichen widersprüchlichen Regelungen zwischen Heimgesetz und Elftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu harmonisieren.

8.1 Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements (Seite 110; Zeile 5366)

Der Staat sollte das bürgerschaftliche Engagement durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Beachtung der Auswirkungen auf bürgerschaftliches Engagement bei jeder Gesetzgebung und eine gezielte Weiterentwicklung der Anerkennungskultur fördern. Dazu gehört eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts genauso wie die Entbürokratisierung und Gewährung von Freiräumen für Kreativität und Innovation in anderen Rechtskreisen.

Mit der Weiterentwicklung des Stiftungsrechts und Steuerrechts sollten Anreize geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen.

Neben dem traditionellen bürgerschaftlichen Engagement bekennt sich der Staat auch ausdrücklich zu neuen Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Gemeinwohl orientierter Arbeit und wird auch diese befördern.

VII. Lebenswertes Deutschland (Seite 111; Zeile 5420)

Um die Fortschritte im Verbraucherschutz zu dokumentieren, wird von der Bundesregierung regelmäßig ein verbraucherpolitischer Bericht vorgelegt.

1.1 Die Position der Verbraucher stärken (Seite 111; Zeile 5433)

Wir wollen die unabhängige Verbraucherberatung sicherstellen, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher und Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen. Die Verbraucherzentralen der Länder und des Bundesverbandes sowie die Stiftung Warentest sind von zentraler Bedeutung für die Beratung und Information der Verbraucher. Die jährliche Finanzierung durch den Bundeshaushalt soll auf angemessenem Niveau sichergestellt werden. Daneben werden wir für die Verbraucherzentrale das Modell einer Stiftungsfinanzierung prüfen, um so ihre finanzielle Unabhängigkeit dauerhaft zu sichern.

Neben dem klassischen Kernbereich der Verbraucherpolitik, dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, gewinnen Fragen des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zunehmend an Bedeutung, die aber nicht in Federführung des Verbraucherministeriums liegen. Dies betrifft insbesondere die anstehende Reform des Versicherungsvertragsrechtes, die notwendige Stärkung von Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr, die Telekommunikation, den digitalen Verbraucherschutz, den Anlegerschutz und das Bauvertragsrecht.

VIII. Sicherheit für die Bürger

2. Rechtspolitik

2.1 Die Menschen haben ein Recht auf Freiheit und Sicherheit (Seite 122; Zeile 5948)

Für den sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, bei dem es vor allem um die Behandlung von kranken Straftätern geht, soll mehr Flexibilität bei höherem Sicherheitsniveau erreicht werden. Wir wollen, dass vorhandene Kapazitäten besser genutzt, therapeutische Erfolge gefördert und der Schutz vor gefährlichen Straftätern verbessert wird.

Werden Täter nach Verbüßung der Haft oder aus dem Maßregelvollzug entlassen, so müssen sie gegebenenfalls in besonderem Maße kontrolliert, begleitet und unterstützt werden. Die Führungsaufsicht soll konsequenter und effizienter gestaltet werden.

IX. Deutschland als verantwortungsbewußter Partner in Europa und der Welt 3. Die Bundeswehr als Intrument nationaler und internationaler Sicherheit (Seite 133; Zeile 6506)

Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen. Ausgehend von der großen sozial-politischen Bedeutung des Zivildienstes (unter anderem im Bereich der Behindertenarbeit) und aus jugendpolitischer Sicht ist der Zivildienst nicht zuletzt wegen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für die jungen Männer unbedingt erhaltenswert.

Eine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird abgelehnt.
Durchführung und Dauer des Zivildienstes richten sich auch in Zukunft nach den für die Wehrpflicht geltenden Regelungen. Es soll geprüft werden, ob eine weitere Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit und der Planungssicherheit für alle Beteiligten des Zivildienstes ermöglicht werden kann.

Wir prüfen, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Einführung für Zivildienstleistende in den Zivildienst wird weiterentwickelt. Wir werden zugleich prüfen, ob es bei der jetzigen Anzahl von zwanzig Zivildienstschulen bleiben kann.

Ferner sind zu beachten:

Verlagerung des Heimrechts auf die Ländern (vgl. hierzu Ergebnisse der Koalitions-AG Förderalismusreform Nr. 4. Kompetenzkataloge, Seite 10)

Verlagerung der Versorgung und Fürsorge von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen in die Kompetenz des Bundes (vgl. hierzu Ergebnisse der Koalitions-AG Förderalismusreform, Seite 11)

Die Zuständigkeit des Bundes u. a. für das SGB XII bleibt bestehen (vgl.
hierzu Ergebnisse der Koalitions-AG Förderalismusreform, Artikel 74 GG neu, Seite 14)