Skip to main content
 
Aktuell  • Honorarentwicklung  • Rosa Beilage 2/2007

Der Zeitplan für die EBM-Honorarreform steht

15. Juni 2007

Es gilt die Besonderheiten psychotherapeutischer Leistungserbringung - insbesondere die Einzelleistungsabrechnung - in einem sonst durch Pauschalen geprägten EBM unterzubringen.

 

Die Honorarreform auf einen Blick

  • 31.10.2007 Kassen und KBV müssen den Pauschalen-EBM beschließen.
  • 01.01.2008 Der Pauschalen-EBM tritt in Kraft.
  • 31.08.2008 Orientierungspunktwerte, Morbiditätsmessung sowie ein Verfahren zur Berechnung und Anpassung von Regelleistungsvolumen werden festgelegt.
  • 15.11.2008 Die KVen und Landeskassen vereinbaren Punktwerte (danach jährlich zum 31. Oktober).
  • 30.11.2008 Die Ärzte erfahren ihre Regelleistungsvolumen.
  • 01.01.2009 Der Euro-EBM tritt in Kraft.
  • 01.01.2010 Das Niederlassungsverhalten wird ab jetzt mittels Preisanreizen gesteuert.
  • 01.01.2011 Fachärzte erhalten diagnosebezogene Fallpauschalen.
  • 30.06.2012 Das Bundesgesundheitsministerium legt einen Bericht über einen möglichen Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen vor.

Quelle: Homepage der DeutschenPsychotherapeutenVereinigung, entnommen mit freundlicher Genehmigung.