DGVT als Sachverständige bei öffentlicher Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 7. Oktober 2026
Die Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD) haben gestern (5. Oktober 2026) ihren Antrag zur Umsetzung der Entschließung des Bundestages vom 10. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7016) vorgelegt. Die extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie sowie der Schutz begonnener Behandlungen bis zu ihrem Abschluss sind wichtige Korrekturen, die wir ausdrücklich anerkennen. Unser Maßstab bleibt die vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen! Psychotherapie ist zeitgebunden, eine angebotsseitige Mengenausweitung, vor der eine Budgetierung schützen soll, ist bei ihr nicht möglich. Die in § 87d Abs. 1 SGB V vorgesehenen Regelungen verstehen wir als Sofortmaßnahmen auf dem Weg dorthin. Innerhalb des mit dem GKV-BStabG gesetzten Sparrahmens sollten die Sofortmaßnahmen dort ansetzen, wo sie die größte Versorgungswirkung haben, aus unserer Sicht beim Zugang zur Behandlung, bei der Gruppenpsychotherapie und bei schwer erkrankten Menschen.