DGVT beteiligt sich an Kampagne #HilfenachVergewaltigung
Zwischen dem 26.06.2023 und dem 01.07.2023 machten wir gemeinsam über verschiedene Kanäle auf die Kampagne #HilfenachVergewaltigung aufmerksam.
Artikel 25 der Istanbul-Konvention, die in Deutschland geltendes Recht ist, fordert eine schnelle, unkomplizierte und umfassende medizinische, psychosoziale und rechtsmedizinische Versorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt. Leider ist dies nicht die Realität. Vergewaltigung wird bisher nicht als medizinischer Notfall behandelt. Lange Wartezeiten und eine Kostenbeteiligung an notwendigen Untersuchungen sind keine Seltenheit. Im schlimmsten Fall bleiben Betroffene unversorgt.
Gemeinsam mit den Unterstützer*innen rief deshalb der bff die Politik dazu auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt zu garantieren.