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DGVT-BV fordert Einkommensverbesserungen für Psychotherapeuten und Strukturveränderungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung

14. September 2012

Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss am 30.8.12 beschlossene Erhöhung des Orientierungswerts um nur 0,9 % ist auch für die Psychotherapeuten nicht annehmbar. Dieses Ergebnis stellt nicht einmal einen Inflationsausgleich der vergangenen Jahre dar und vermag Kostensteigerungen beim Praxisbetrieb und beim Personal nicht zu kompensieren. Es droht für Ärzte und Psychotherapeuten de facto eine Minusrunde.

 

Psychotherapeuten werden bereits jetzt innerhalb der Arztgruppen am schlechtesten honoriert. Bei ihnen kommt als Besonderheit noch hinzu, dass sie durchweg rein zeitgebundene Leistungen erbringen, die sie zudem (und anders als andere Arztgruppen) ausschließlich persönlich zu erbringen haben. Die Gesprächsleistungen dürfen eine vorgeschriebene Dauer nicht unterschreiten, zusätzlich sind psychotherapeutische Gesprächsleistungen im Gesamtumfang gedeckelt. So kommen Psychotherapeuten nach den Angaben der KBV bei fast gleicher Arbeitszeit nur auf die Hälfte des durchschnittlichen Netto-Einkommens der anderen Arztgruppen.

Facharztgruppen, die Patienten mit einem hohen Beratungsbedarf und viel Gesprächszeit behandeln, schneiden im Vergleich zur hoch bezahlten Apparatemedizin durchweg deutlich schlechter ab auf der Honorarskala. Diese Einsicht ist nicht neu und sie wird bei der aktuellen Eskalation der Honorargespräche auch in der Presse diskutiert, wie Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der ZEIT sowie anderen maßgeblichen Organen zeigen.

Diese Schlechterstellung der Psychotherapie, aber auch der Beratungsleistungen in der Medizin insgesamt, ist Ausdruck einer entsprechenden ungerechten Verteilung von Honoraren innerhalb der Ärzteschaft. Als vergleichsweise kleine Gruppe, die zudem erst seit 1999 in das System der Kassenärztlichen Vereinigungen aufgenommen wurde, haben die Psychotherapeuten bislang kaum eine Chance gehabt, ihre Interessen innerhalb der Fachärztegruppen durchzusetzen. Immer wieder müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Hilfe von Sozialgerichtsurteilen gezwungen werden, ein Mindestniveau der Honorare von Psychotherapeuten anzuerkennen. Laut der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss es mit einer maximal ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis möglich sein, ein durchschnittliches fachärztliches Einkommen zu erzielen.

Beteiligt an dieser Honorarmisere der niedergelassenen Psychotherapeuten sind aber auch die Gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben 1999 beim Eintritt der Psychotherapeuten in das Kassenärztliche Versorgungssystem mit falschen Berechnungsgrundlagen ungenügende Finanzmittel für die psychotherapeutische Versorgung in das KV-System gegeben, was die übrige Ärzteschaft zwang, auch die Psychotherapie aus dem Gesamthonorartopf mitzuversorgen. Entsprechend hat sich verständlicherweise innerhalb der Fachärzteschaft von Beginn an Widerstand gegen die Gruppe der Psychotherapeuten gebildet, der bis heute das Klima in den Beziehungen prägt.

Und bis heute weigern sich die Krankenkassen, angemessene Finanzmittel speziell für die psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung zu stellen, obwohl der Bedarf an diesen Leistungen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen ist und die Kassen selber berichten, dass psychische Störungen für einen substantiellen und weiter steigenden Anteil vor allem von langen Arbeitsunfähigkeitszeiten, von Frühberentungen und fehlender Produktivität verantwortlich sind. Ihren Versicherten und der Öffentlichkeit gegenüber betonen die Krankenkassen die Notwendigkeit einer raschen und angemessenen psychotherapeutischen Versorgung und drücken sich aber gleichzeitig davor, die notwendigen Finanzmittel speziell für die psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung zu stellen.

Eine flächendeckende Erhöhung des Orientierungswertes würde an dieser Situation der unangemessen vergüteten Beratungsleistungen innerhalb der Medizin und speziell der Psychotherapeuten wenig ändern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen würden diese zusätzlichen Finanzmittel nach den gleichen Verteilungsschlüsseln zugunsten der hoch vergüteten Apparatemedizin verteilen wie bislang.

Ob die Verteilung der Finanzmittel innerhalb der Ärzteschaft immer den Bedürfnissen der Patienten entspricht, sei dahingestellt. Die in den letzten Jahren stark wachsende Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen ist sicher auch als Hinweis zu werten, dass Patienten diese Art der Versorgung benötigen und zu schätzen wissen.

In der aktuellen Honorardebatte sind deshalb aus der Perspektive der Psychotherapeuten die Krankenkassen gefordert, eine angemessene Vergütung speziell für den steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig sind die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert, Fehlsteuerungen innerhalb des Verteilungssystems zu korrigieren, indem gravierende interne Ungleichverteilungen abgemildert werden und wichtige Versorgungsbereiche und auch Beratungsleistungen angemessen vergütet werden.

Für die Psychotherapeuten wurde vor dem Hintergrund dieser Verteilungskämpfe bereits gefordert, einen gesonderten Anteil der Finanzleistungen der Krankenkassen speziell für die Psychotherapeuten zu reservieren, um den Umfang dieser Mittel bedarfsgerecht zu berechnen und die Psychotherapeuten vor den Benachteiligungen bei den Verteilungskämpfen innerhalb der KVen zu schützen. Hier wäre auch der Gesetzgeber gefragt.

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe
(DGVT-BV)
12.9.2012