DGVT-BV-Info: BPtK erwirkt höhere Honorare für die Behandlung von Soldat*innen in Privatpraxen
Ab dem 1. August 2020 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Soldat*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).
Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung. Insgesamt erhalten Psychotherapeut*innen damit für eine Verhaltenstherapie zukünftig 100,55 Euro und für eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie 97,50 Euro pro Sitzung. Die unterschiedliche Vergütung der Psychotherapieverfahren ergibt sich aus einer historisch ungleichen Bewertung der Leistungen in der GOÄ. Forderungen der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung wurden vom Bundesverteidigungsministerium abgelehnt.
Darüber hinaus kann, so die BPtK-Info weiter, rückwirkend vom 9. April 2020, zunächst befristet bis zum 30. September 2020, einmal pro Sitzung der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,7-fachen Satz abgerechnet werden. Sollte dieser Hygienezuschlag durch eine Vereinbarung von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung verlängert werden, gilt dies automatisch auch für die Vereinbarung der BPtK mit der Bundeswehr.
Wir werden Ihnen hierzu hoffentlich schon in den nächsten Tagen berichten können – das 4. Quartal beginnt in Kürze…