DGVT-BV-Info: Fortbildungsnachweise für PP/KJP im Krankenhaus - Einreichfrist um 9 Monate verschoben
Die Frist-Verlängerung wird ab In-Kraft-Treten des Beschlusses rückwirkend ab dem 1. April 2020 gelten, d.h. von diesem Datum an werden alle nachfolgenden Fortbildungszeiträume jeweils um neun Monate verspätet beginnen und enden. Der G-BA nennt folgendes Beispiel: Wer zum 1. September 2020 seiner Klinikleitung ein Fortbildungszertifikat vorlegen müsste, hat dafür nun noch bis zum 1. Juni 2021 Zeit; wer zum 1. April 2020 mit dem Erwerb von Fortbildungspunkten hätte beginnen müssen, muss dies nun erst ab dem 1. Januar 2021 tun.
Die Regelung gilt auch für Leistungserbringer*innen mit verlängerter Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit.
Welche Nachweispflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, legt für den stationären Bereich der G-BA in seinen Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus fest. Für den ambulanten Bereich regelt dies die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Weitere Infos: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/876/