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DGVT-BV-Info: Videosprechstunde - Welche Leistungen können als Video-Gruppenbehandlung abgerechnet werden?

17. März 2020
 

Nach aktuellem Stand (EBM) ist die Gruppenbehandlung in der Regelversorgung (noch) nicht als Videobehandlung zu leisten. Es sind derzeit nur die Einzelbehandlungen in der Regelversorgung als Videosprechstunden möglich, also die 35421, 35422, 35435 = KZT/LZT, 23220 = Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung). Abrechenbar sind auch alle Grundpauschalen im Rahmen von Videobehandlung, ebenso .

Einzige Ausnahme, also die einzige Leistung, die derzeit schon als Gruppen-Videobehandlung möglich ist, sind die Übenden Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Einzel- und Gruppenbehandlung für Erwachsene (EBM-GOP 35111 und 35112) und auch für Kinder und Jugendliche (als Gruppenbehandlung).

Sie finden eine sehr anschauliche Übersicht auf der Seite der KBV: Videosprechstunde – Übersicht zur Vergütung

Download: https://www.kbv.de/media/sp/Videosprechstunde__bersicht_Verg_tung.pdf