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Aktuell

DGVT: Fragen an die Gesundheitspolitiker/innen anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl [1]

14. Juli 2009
 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens in Deutschland sind seit der letzten Bundestagswahl in vielen Bereichen verändert worden. Für Versicherte, PatientInnen, Pflegebedürftige, Krankenkassen, Leistungserbringer und Beitragszahler haben Reformen wie das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz oder die GKV-Organisationsform (GKV-OrgWG) zahlreiche Neurungen gebracht. Gründe waren die Grenzen der Fi­nanzierbarkeit, aber auch die gestiegene Erkenntnis zur „Unter-, Über- und Fehlversorgung“ im Gesundheitswesen, die u. a. mit Steuerungsdefiziten, z.B. durch falsche Anreizstrukturen, erklärt werden.

Weiterhin weisen zahlreiche Indikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Ge­sundheitsversorgung auf massive Defizite, speziell im Bereich der Versorgung psychischer Störungen, hin. Bei auf breiter Front zurück gehenden Arbeitsunfähigkeitszeiten steigt bei­spielsweise die Häufigkeit der Krankschreibungen wegen psychischer Störungen. Bei den Gründen für Frühberentung nehmen psychische Störungen nach den jährlichen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung seit vielen Jahren den ersten Rang ein. Schließlich weisen alle Versorgungsindikatoren auf eine dramatische Unterversorgung im Bereich der Psychotherapie, speziell bei Kindern und Jugendlichen, hin.

Die anstehende Bundestagswahl und die Politik der dann neu gebildeten Bundesregierung wird insbesondere auch im Sozial- und Gesundheitsbereich mit den skizzierten He­rausforde­run­gen umgehen müssen. Aus Sicht der DGVT ergeben sich vor diesem Hinter­grund eine Reihe von Fragen an die Politik zur geplanten weiteren Ausgestaltung des Ge­sundheits- und Sozialbereiches. Wir richten diese Fragen an die Gesundheits- und Sozialpoliti­ker/innen der wichtigen Parteien und bitten sie um eine klare und verständliche Beantwortung, damit unsere Mitglieder und weitere an diesen Themen interessierte Personen Orientierung über die zu er­wartende zukünftige Politikgestaltung in diesem Bereich haben.

Thema A)   Weiterentwicklung der Gesetzlichen Sozialversicherung als
                     Sozialleistungsträger

Struktur und Grundprinzipien der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung werden schon seit über 100 Jahren weltweit als vorbildlich dargestellt (Versicherungs- und Umlageprinzip, gegliedertes System, Selbstverwaltung …..) und wurden in der westlichen Welt auch ver­schiedentlich nachgeahmt. In den letzten Jahren zeigen sich aber einige grundsätzliche Pro­bleme dieses Systems, die sich – nach übereinstimmender Einschätzung vieler Expert/inn/en – aus Finanzierungsproblemen (insbesondere auf der Einnahmeseite) und aus einzelnen Struk­turproblemen zusammensetzen.

Frage a1)   Welche Maßnahmen sehen Sie zur finanziellen Stabilisierung der
                    Sozialversiche­rungssysteme vor? (Krankenversicherung,
                    Rentenversicherung, Arbeits­losenversicherung, Pflegeversicherung)

Frage a2)   Welche weitergehenden Maßnahmen planen Sie zur
                    Weiterentwicklung der Struk­tur der Sozialversicherungen, die ihre
                    Aufgabenerfüllung im Bereich der Sozial­leistungen betreffen?

Thema B)   Stärkung des Solidaritätsprinzips in der Gesetzlichen
                     Krankenversicherung

Gesundheitschancen und Krankheitsrisiken sind in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ungleich verteilt. Gesundheitsreformen sind deshalb danach zu bemessen, inwie­fern sie das sozialstaatlich gebotene Solidaritäts­prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärken und die soziale Un­gleich­verteilung von Gesundheitschancen und Krankheitsri­siken minimieren: Tragende Prinzipien dabei sind bislang die paritäti­sche Finanzie­rung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der finanzielle Ausgleich zwischen wirt­schaftlich besser und wirtschaftlich schlechter gestellten, zwischen Ge­sunden und Kran­ken und zwischen jungen und alten Menschen.

Frage b1)    Welche Perspektive sehen Sie für das Solidaritätsprinzip in den
                     vorgesehenen Ver­än­derungen der gesetzlichen
                     Krankenversicherung?

Thema C)    Prävention

In der letzten Legislaturperiode zeigte sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens – auch über alle politi­schen Parteien hinweg – dass eine Stärkung von Prävention und Gesund­heitsförderung durch eine umfassende gesetzliche Verankerung dieses Auftrags erfolgen sollte. Dennoch ist das geplante Präventionsgesetz gescheitert. Manche Kommen­tatoren sehen darin auch eine Chance, in einem „neuen Anlauf“ eine sachgerechtere Lösung erreichen zu können.

Frage c1)    Welche Maßnahmen planen Sie hinsichtlich eines
                     Präventionsgesetzes?

Frage c2)    Welche Vorgaben des Gesetzentwurfes aus der letzten
                     Legislaturperiode würden/werden Sie anders gestalten?

Frage c3)    Werden die Finanzmittel ausgeweitet? Werden diesmal alle
                     Sozialleistungsträger (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Arbeitsagentur)
                     beteiligt? Auch Pflegekassen und die privaten
                     Krankenversicherungen sowie die Beihilfe?

Frage c4)    Obwohl Prävention und Gesundheitsförderung ein Gebiet ist,
                     welches bislang von den psychosozialen Wissenschaften und den
                     Fachkräften maßgeblich gestaltet wurde und wird, waren in der
                     Verantwortung für die Umsetzung im letzten Entwurf weder
                     psychoso­ziale Fachberufe noch die Psychotherapeutenkammern
                     verantwortlich eingebun­den. Wird sich dies in einem neuen Anlauf
                     ändern?

Thema D)   Die gesellschaftliche Bedeutung von psychischen Störungen
                     und von Psychotherapie

Die Prävalenz psychischer Störungen nimmt insgesamt zu. Die damit ein­herge­henden Beein­trächtigungen der Arbeitsproduktivität und der Lebensgestaltung sind gra­vierend und un­terstreichen die gesundheitsökonomischen Dimensionen dieser krank­heitswertigen Störun­gen. Die Komorbidität psychischer Störungen bei körperlichen Krankheiten und der Anteil psy­chisch (mit)bedingter somatischer Krankheiten wächst beträchtlich (in der inneren Medi­zin vielfach übereinstimmend auf 1/3 geschätzt). Dennoch ist der Einsatz von Psychotherapie und von multidisziplinären Behandlungsformen im somatischen Krankenhaus – speziell be­gün­stigt durch die DRG-Einführung – nicht vorhanden bzw. geht noch zurück (wo er mal zu fin­den war).

Frage d1)    Welche Möglichkeiten sehen Sie, Multidisziplinarität und speziell den
                     Einsatz psy­chosozialer und psychotherapeutischer Ansätze in der
                     somatischen Medizin und speziell auch unter den „neuen
                     Versorgungsformen“ nach Wegfall der Anschubfinanzierung zu
                     fördern?

Frage d2)    Welche anderen Konsequenzen sehen Sie für die Ausgestaltung
                     des Versor­gungs­sy­stems?

Thema E)    Psychotherapie als Beruf

Mit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 wurde die psychotherapeutische Ausbildung grundlegend neu geregelt. In der Folge konnten umfangreiche Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Ausbildungsvorgaben gesammelt werden. Insbesondere erwiesen sich die Ausbildungsanforderungen vielfach als belastend, ökonomisch überfordernd und teilweise unnötig zeitintensiv. 10 Jahre nach der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetztes gibt das im Auftrag des Bundesministeriums erstellte Forschungsgutachten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation der Ausbildung zum Psychologischen Psychothera­peuten (PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).

Frage e1)    Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um eine Novellierung
                     des Psychotherapeutengesetzes im Sinne des
                     Forschungsgutachtens anzugehen?

Frage e2)    Wie stehen Sie zur Vergütung der PsychotherapeutInnen in
                     Ausbildung (PiA) während der Praktischen Tätigkeit und was
                     wollen Sie dafür tun?

Thema F)    Psychotherapeutische Versorgung - ambulant

Trotz steigender Prävalenz (s.o.) besteht im Rahmen der angebotsgesteuerten Zulassungsplanung der GKV eine dramatische Unterversorgung. Die traditionellen Vorgaben der Zulassungs­verordnung für Ärzte/Psychotherapeuten, und speziell die Regelungen zur Niederlassung Psychologischer, und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben sich in der Praxis vielfach als kontraproduktiv erwiesen.

Die Einführung einer Regelung für die Verbesserung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, mit dem GKV-OrgWG Anfang 2008 sollte eine Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie bringen, so dass zukünftig ein Versorgungsanteil („Mindestquote“) von 20% der PsychotherapeutInnen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, erreicht werden könnte. Der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der GKV-OrgWG-Vorgaben verhindert jedoch eine bundesweite und flächendeckende Verbesserung der Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche in absehbarer Zeit, indem er eine im Gesetz nicht vorgesehene zeitlich gestaffelte Vorgehensweise vorsieht. Dies lässt auf eine gewollte Verzögerungstaktik bei der Umsetzung der Gesetzesvorgabe zur KJP-Quote schließen, welche geeignet sein könnte die Vorschrift, die ohnehin nur fünf Jahre in Kraft sein soll, auf kalten Wege auszuhebeln.

Frage f1)    Welche Konzepte haben Sie, um eine bedarfsgerechte
                     psychotherapeutische Versor­gung der Bevölkerung
                     sicherzustellen?

Frage f2)    Speziell im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
                     zeigen sich in epi­demiologischen Studien gravierende
                     Versorgungsdefizite, die auch durch die Zulassungszahlen
                     bestätigt werden. Wie stehen Sie zu KJP-Quote und was halten
                     Sie von den Umsetzungsregelungen des G-BA?

Thema G)    Psychosoziale Versorgung, speziell Kinder- und Jugendhilfe

Die in den letzten Jahren gestiegenen Ausgaben für die Jugendhilfe sind ein Zeichen für den zunehmenden Unterstützungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, bedingt durch vielfältige gesellschaftliche Entwicklungen. Die finanzielle Misere der Gemeinden ist be­gründet in strukturellen Problemen des Sozialstaats, die hier nicht näher ausgeführt werden sollen. Diese Finanznot darf nicht zu Benachteiligungen hilfebedürftiger Kinder, Jugendlicher und Familien führen. Parallel dazu, gibt es eine intensive öffentliche Debatte um das Thema "Förderung und Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit". Der 13. Kinder- und Jugendbericht gibt zum Thema "Gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche" wegweisende Antworten. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

Frage g1)    Wie kann nach Ihrer Auffassung die Förderung des Kindeswohls
                     gestärkt werden? Wie können die frühe Förderung und frühe Hilfen
                     besser vor Ort verankert werden?

Frage g2)    Welche Regelungslücken zwischen SGB V und SGB VIII sind nach
                     Ihrer Auffassung zu schließen, um die frühe Förderung und die
                     frühen Hilfen besser zu implementieren?

Frage g3)    Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um das gesunde
                     Aufwachsen von Kindern in prekären Lebenslagen zu verbessern?

Frage g4)    Wie kann Jugendhilfe in ihrer schwierigen Aufgabe, das Kindeswohl
                     zu fördern und zu schützen, gestärkt werden?

Thema H)    Rehabilitation

Behinderte und chronisch kranke Menschen sollten nach den Forderungen des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) soweit wie möglich ein selbst bestimmtes Leben führen. Die Verabschiedung des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im Jahr 2001 brachte für viele Menschen endlich einen gesicherten Rechtsanspruch auf übersichtlich beschriebene Leistungen des Sozialstaats. Die Umsetzung des SGB IX steht dabei in vielen Bereichen eigentlich noch aus.

Frage h1)    Welche Perspektiven sehen Sie, um die häufig noch schleppende
                     Umsetzung des SGB IX zu fördern und Integrationshemmnisse, die
                     von vielen Betroffenen be­klagt werden, zu reduzieren?

Thema I)     Arbeitslosigkeit/Arbeitsförderung

Das Sozialgesetzbuch II „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurde geschaffen, um Schnittstellenprobleme zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu überwinden und ein einheitliches Hilfesystem für Langzeitarbeitslose einzurichten.

Hartz IV hat zudem eine Entwicklung verstärkt, die auf Dauer den sozialen Frieden gefährdet. Die Kluft zwischen arm und reich wird größer, die Zahl der Kinder, die in Armut aufwachsen, steigt. Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet und Sozialbeiträge bezahlt haben, werden seit 2006 nach 12 bzw. ältere ArbeitnehmerInnen nach der Reform 2008 spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit Hartz-IV-Empfänger.

Frage i1)    Welche Maßnahmen scheinen Ihnen geeignet, die Arbeitslosigkeit
                     insgesamt, vor allem aber die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und
                     älteren Menschen zu be­kämpfen?

Frage i2)    Sehen Sie die Notwendigkeit von weiteren Korrekturen im
                     Zusammenhang mit Hartz IV? Wenn ja, in welchen Bereichen
                     werden Sie Veränderungen vornehmen?

Thema K)    Bildung/Chancengleichheit

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist die Chance, auf ein Gymnasium zu wechseln, für ein Kind aus einer oberen sozialen Schicht dreimal größer als die eines Arbeiterkindes. Rund 70.000 Jugendliche verlassen nach Angaben des Bildungsberichts jährlich die Hauptschule ohne Abschluss. Innerhalb der entsprechenden OECD-Statistiken steht Deutschland in dieser Hinsicht regelmäßig auf einem schlechten Platz.

Alleinerziehende sind nach dem 3. Armutsbericht der Bundesregierung mit einer Quote von 36 % gemessen am Anteil der Haushalte, die weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zur Verfügung haben, die am stärksten von Armut bedrohte Gruppe in Deutschland.

Frage k1)    Welche Maßnahmen planen Sie im Bildungsbereich, um gleiche
                     Chancen für alle zu schaffen, so dass die schulischen
                     Aufstiegschancen nicht mehr vorrangig von der Herkunft
                     abhängen?

Frage k2)    Welche Maßnahmen planen Sie, um soziale Ungleichheiten
                     abzubauen und eine weitere soziale Spaltung der Gesellschaft zu
                     verhindern.

Thema L)    Migration

Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Hierzulande leben etwa 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, davon ca. 6,75 Mio ausländische Bürger. Die Integration von MigrantInnen in Deutschland hatte sich die Bundesregierung zu einem Schwerpunktthema ihrer Arbeit gemacht. Der nationale Integrationsplan enthielt eine Vielzahl von Maßnahmen. Doch der erste Indikatorenbericht zeigt, dass sich die Lebenssituation bisher nicht wesentlich gebessert hat.

MigrantInnen in Deutschland sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen und haben weniger Schulerfolg als die Gesamtbevölkerung. Sie sind von Krankheit stärker betroffen als die Gesamtbevölkerung, nutzen aber Versorgungs- und Vorsorgeangebote seltener.

Frage l1)    Welche Schwerpunkte setzen Sie, um die Integration von
                     MigrantInnen im Bildungssektor und im Arbeitsmarkt zu fördern?

Frage l2)    Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, den Zugang von
                     Migranten zu Gesundheitsvorsorge und -versorgung zu
                     verbessern?

Frage l3)    Wie stehen Sie zu einer stärkeren interkulturellen Öffnung von
                     Verwaltung, aber auch von Schul- und Polizeidienst und in der
                     Gesundheitsversorgung, wie bewerten Sie bisherige Maßnahmen
                     und welche halten Sie für geeignet?

[1] Die Fragen wurden im Juli an die GesundheitspolitikerInnen der im Bundestag vertretenen Par­teien verschickt. Antworten, die wir erhalten, werden Sie umgehend über die Homepage der DGVT einsehen können!