DGVT-Position zur Frage des Zugangs zur Psychotherapieausbildung nach Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen:
Dazu wurden externe Fachleute als ReferentInnen eingeladen, und es erfolgte auch eine intensive Beratung mit Vertretern der übrigen Psychotherapeutenverbände und der Kammern. Im Anschluss daran haben die DGVT-Gremien, die Landessprecher/innen und die Leiter/innen der Ausbildungsinstitute gemeinsam über eine Positionierung der DGVT zum Thema beraten. Dabei wurden die folgenden Forderungen verabschiedet:
- In der Regel[2] sollte zukünftig der Master-Abschluss Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung sein.
- Dabei muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass Ausbildungsinhalte durch Anrechnung von Vorleistungen anerkannt werden können.
Um diese Position weiterzuentwickeln und umzusetzen muss eine modulare Ausdifferenzierung des Curriculums der Ausbildung und eine nähere Bestimmung der Ausbildungsinhalte erfolgen.
Begründung:
Die veränderte Struktur der Studiengänge bedeutet, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss Bachelor eine verkürzte wissenschaftliche Ausbildung umfassen soll, zugunsten der angestrebten früheren Berufsqualifikation. Gerade für einen späteren Angehörigen eines Heilberufes in einem Fach, das sich derzeit noch rasant weiterentwickelt und bisher wie auch zukünftig den Anspruch von Wissenschaftlichkeit erhebt und erheben soll, ist eine vertiefte wissenschaftliche Qualifikation unumgänglich, wie sie nur das aufbauende Masterstudium ermöglicht.
Angesichts der mit dieser Forderung verbundenen Verlängerung der vorgängigen Studienzeiten erscheint es wiederum unerlässlich, eine Möglichkeit vorzusehen, um bereits absolvierte Bausteine der Psychotherapieausbildung (die derzeit vielfach beklagten Doppelungen einzelner Anteile der Ausbildung) in der PT-Ausbildung anzurechnen und diese damit sachgerecht zu verschlanken.
Mit der zuletzt formulierten Forderung wird auf ein implizites Psychotherapie-Ausbildungscurriculum abgehoben, dass derzeit nur in Umrissen erkennbar ist. Um aber Transparenz und Planbarkeit für Ausbildungsteilnehmer/innen und -institute zu erhöhen und auch, um die tatsächlichen Anrechungsmöglichkeiten näher zu definieren, ist eine ausführliche curriculare Ausarbeitung von Zielen und Inhalten der Psychotherapie-Ausbildung erforderlich.
[1] vgl. hierzu den Bericht auf der Homepage www.dgvt.de
[2] In Ausnahmefällen kann auch durch die Vorlage geeigneter Nachweise der Zugang ohne Masterabschluss (bei vorliegendem Bachelor-Abschluss) ermöglicht werden und die Zulassung zur staatlichen Prüfung nach Vorlage eines Masterabschluss erfolgen.