DGVT und DGVT-BV begrüßen besseren Jugendschutz – Verbot von Lachgas und "begleitetem Trinken“
05. August 2024
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat eine Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorgeschlagen, um den Verkauf von Lachgas an Jugendliche zu verbieten. Lachgas wird unter Jugendlichen häufig als Partydroge verwendet und ist bislang legal erhältlich. Die gesundheitlichen Risiken für Kinder und Jugendliche werden häufig unterschätzt. Deshalb unterstützen die DGVT und der DGVT-BV den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums.
Lauterbach fordert auch ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen. Bislang dürfen Jugendliche bereits mit 14 Jahren Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken, wenn eine sorgeberechtigte Person anwesend ist. Die Begleitung durch die Eltern ändert aber an der Schädlichkeit von Alkohol nichts.
Geplant ist, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nach der Sommerpause voraussichtlich im Kontext des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes abgestimmt werden.