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Kinderschutz

DGVT und DGVT-BV begrüßen Zustimmung des Bundesrats zum UBSKM-Gesetz

27. März 2025

Der Bundesrat hat am 21. März dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: „UBSKM-Gesetz“) zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Zudem war lange ungewiss, ob das Gesetz durch den Ampel-Bruch in dieser Legislatur überhaupt noch durchgesetzt werden kann. Der geschäftsführende Vorstand der DGVT, Monika Bormann und Alfred Luttermann, wenden sich direkt mit einer Reaktion an Kerstin Claus (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

 

Mit großer Freude nimmt die DGVT zur Kenntnis, dass das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: „UBSKM-Gesetz“) vom Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden ist. Vor allem die im Gesetz vorgesehene Berichtspflicht der UBSKM gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung wird die Aufmerksamkeit für das wichtige Thema schärfen und helfen, die weiteren notwendigen politischen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt durchzusetzen. 

Der Vorstand der DGVT gratuliert Kerstin Claus zu diesem Erfolg und wünscht ihr gutes Gelingen für die weitere Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.
 

Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs