DGVT und DGVT-BV teilen Kritik des Bundesrats am GVSG
Darüber hinaus kritisieren die DGVT und der DGVT-BV auch weitere Regelungsvorschläge im Entwurf des GVSG als unzureichend: Die separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie Ermächtigungen für besonders vulnerable Gruppen sind wichtige Verbesserungen der psychotherapeutischen Versorgung – sie lösen jedoch nicht die grundsätzlichen Probleme der psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen. Denn anders als im Gesetzentwurf impliziert, herrscht in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen keine Fehlverteilung (leicht psychisch Kranke werden gut versorgt, nur vulnerable Gruppen finden keine Therapieplätze), die sich durch Sonder-Ermächtigungen allein lösen ließe. Vielmehr bedarf es hier einer Reform der Bedarfsplanung insgesamt, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Darüber hinaus sollte das Instrument der Ermächtigung auch für besonders vulnerable Kinder und Jugendliche gelten.
Zur Verbesserung einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung sind weiterhin die ursprünglich im Entwurf des GVSG vorgesehenen neuen Versorgungsstrukturen (Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen) zentral, mit deren Streichung der Kern des Gesetz-Entwurfs in seiner ersten Fassung verloren ging. DGVT und DGVT-BV begrüßen daher die aktuelle Empfehlung des Bundesrates, in den Entwurf eines GVSG die neuen Versorgungsstrukturen wieder aufzunehmen und dabei auch psychotherapeutische Expertise z.B. in den Primärversorgungszentren vorzusehen.
Für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung schließen sich DGVT und DGVT-BV den Vorschlägen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) an.
Zu den Stellungnahmen von DGVT und DGVT-BV zum GVSG:
Stellungnahme zum Arbeitsentwurf vom 21.03.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 08.04.2024