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Suizidprävention

DGVT und DGVT-BV unterstützen Mahnwache

03. Juli 2024

Die DGVT und der DGVT-BV haben am 01. Juli 2024 eine Mahnwache zur Suizidprävention unterstützt und ein Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages mitgezeichnet. Gemeinsam mit Vertreter*innen anderer Institutionen und Vertreter*innen von Betroffenengruppen wurde so an den Auftrag des Bundesgesundheitsministers erinnert, bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorzulegen und damit auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieses Themas nochmals deutlich zu machen. Bis zum 01. Juli lag der Gesetzentwurf nicht vor.

 

Um darzustellen, wie viele Menschen pro Jahr in Deutschland durch eine Selbsttötung sterben, wurden bei der Mahnwache 52 Flugzeuge gezeigt. Ute Lewitzka, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention erklärte, dass quasi wöchentlich ein Flugzeug mit jeweils 200 Passagieren unbemerkt verschwindet.

Edgar Franke (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), nahm die entsprechenden Forderungen entgegen und erklärte, der Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes befände sich in Arbeit und solle noch in diesem Sommer vorgelegt werden.

Hintergrund war der am 06. Juli 2023 vom Deutschen Bundestag mit überwältigender Mehrheit verabschiedete fraktionsübergreifende Entschließungsantrag zur Förderung der Suizidprävention. Darin war vorgesehen, dass bis Januar 2024 ein Konzept zur Suizidprävention und bis Juni 2024 ein Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorliegen sollte.

Dem folgend wurde zunächst am 02. Mai 2024 – mit mehrmonatiger Verspätung – durch das Bundesministerium für Gesundheit die Nationale Suizidpräventionsstrategie als Konzept zur Suizidprävention veröffentlicht.

Zur Stellungnahme der DGVT und des DGVT-BV

Die DGVT und der DGVT-BV setzen sich für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention ein. Auf der Themenseite sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Die Nationale Suizidpräventionsstrategie beinhaltet zwar wichtige Aspekte zur Verbesserung der Suizidprävention in Deutschland. Sie lässt aber insbesondere die Frage der Finanzierung offen und bietet keine verbindliche Gesetzesgrundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Der vom Bundestag bis Ende Juni 2024 zu Recht geforderte Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz ist daher zeitnah umzusetzen, da ansonsten das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in dieser Legislaturperiode realisierbar ist.