Die Belastungsgrenzen der Psychotherapeuten - Viele Sitzungen, schlechte Ergebnisse?
1. Pressionen durch berufsgruppenfremde Systemvorgaben
Gibt es eine Belastungsgrenze für Psychotherapeuten - ausgedrückt in der wöchentlichen Sitzungszahl - oder braucht sich der Berufsstand der Psychotherapeuten nicht um diese Frage zu scheren? Mindert eine hohe wöchentliche Sitzungszahl die Erfolgsquote eines Psychotherapeuten bzw. bewirkt diese eine Verschlechterung der Befindlichkeit seiner Patienten?
So sehr die Beantwortung dieser Fragen schon allein unter dem Gesichtspunkt der Plausibilität leicht fallen würde, so wenig haben sich die Psychotherapeuten, ihre Berufs- und Fachverbände und ihre Kammern bisher mit diesen Themen auseinandergesetzt.
Für den Raum der Bundesrepublik Deutschland sind diese Fragen jedoch für Niedergelassene und GKV-Zugelassene nicht so einfach zu beantworten. Seit den BSG-Urteilen, die unter dem Blickwinkel der jetzt endlich stattfindenden Nachzahlungen zu einer Erleichterung der angespannten Finanzlage der Kollegen geführt hat, zeigt sich aber besonders die Kehrseite dieser Rechtsprechung und seine Folgen. Fortan müssen sich die niedergelassenen Kollegen an dem Begriff einer "vollausgelasteten Praxis" messen lassen, die fiktive 36 Sitzungen pro Woche betragen soll.1 Man beachte die Terminologie: War es bisher üblich im Rahmen der Erhebungen der Einkommens- und Kostenlage der Ärzte von den Honorarklassen niedrig, mittel und hoch auszugehen, wird bei den Psychotherapeuten der Term "vollausgelastete Praxis" bzw. "optimal ausgelastete Praxis" neu eingeführt, der in der Konsequenz auch nahe legt, dass Kollegen, die unter diesem Level bleiben, eine mehr oder weniger nicht voll ausgelastete Praxis betreiben.
Dass es sich bei den 36 Stunden pro Woche, um rein fiktive Annahmen (deren Begründungszusammenhang im Dunkeln bleibt) und nicht um empirische Daten handelt, hat das BSG schon im Jahre 1999 zum Ausdruck gebracht, wenn u. a. angeführt wird:
"Die oben angestellte fiktive Umsatzberechnung für die Psychotherapeuten beruht aber auf der Annahme, dass in 43 Wochen im Jahr durchschnittlich 36 einstündige zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen gegenüber Versicherten der Krankenkassen erbracht werden, so dass rein zeitlich die Behandlung von Privatpatienten nur möglich ist, wenn der einzelne Psychotherapeut den Umfang seiner Tätigkeit noch darüber hinaus ausweiten kann."2
Das BSG sagt deutlich, dass es sich darauf beschränkt hat, von fiktiven Annahmen auszugehen, obwohl auch damals (1999) schon empirische Daten der Psychotherapeuten, von denen unsere Fachgruppe in unseren Beiträgen ausgeht, vorlagen.3 Die tatsächlich von niedergelassenen Psychotherapeuten durchgeführte wöchentliche Sitzungszahl stellt sich auf der Basis empirisch ermittelter Daten völlig anders dar. Durchschnittlich halten die Psychotherapeuten 18 bis 20 GKV-Sitzungen pro Woche ab.4 Bei weiterer Analyse der Kurve wöchentlicher Arbeitszeiten von Psychotherapeuten wird deutlich, dass nur noch wenige Praxen mehr als 28/29 Sitzungen pro Woche abhalten. Der Prozentsatz dieser Praxen liegt im einstelligen Bereich. W. Palm spricht davon, dass ca. 10% der Kollegen mehr als 27 Wochensitzungen abrechnen.5 Die Analyse der Daten aus Württemberg zeigt weiterhin, dass nach der 25ten Wochensitzung ein rapider Abfall von 23,5% (Kategorie 21 - 25 Sitzungen) auf ca. 7% (Kategorie 26 - 30 Sitzungen) zu verzeichnen ist. Man kann also schlussfolgern: Bei Niedergelassenen werden 25 - 28 Sitzungen als "hoch" wahrgenommen. Die niedergelassenen Praktiker folgen offenbar einer Erfahrungstradition, wonach 25 - 28 Sitzungen pro Woche eine "Vollauslastung" bedeuten, gemessen an ihren seit Jahrzehnten subjektiv erfahrenen Leistungsgrenzen.6 Diese Erfahrungen des Berufsstandes der Niedergelassenen sind weit entfernt von den Fiktionen eines Gerichts, das die Berufspraxis nicht kennt.
Obwohl das BSG immerhin selbstkritisch den Mangel der Berechnungsgrundlagen bei den Psychotherapeuten im Hinblick auf fiktive Daten und den für die Psychotherapeuten "ungünstig" ausfallenden Vergleichsmaßstab anführte7, übernahm der Bewertungsausschuss auf Vorschlag der KBV die 36-Stundenformel bereitwillig. An diesem Maß, das wie eine fortwährende Pression auf den niedergelassenen Psychotherapeuten lastet, werden die Psychotherapeuten im Rahmen des GKV-System immer wieder gemessen und als Wenigleister von interessierter Seite verketzert.
Dieser Sichtweise folgend hat auch erstmals der KVWL-Vorsitzende Thamer die weniger als die durchschnittliche Sitzungszahl leistenden Psychotherapeuten aufgefordert, diesen Sachverhalt zu erklären.8 Herr Thamer versichert in diesem Zusammenhang, dass sein Vorgehen sowohl mit der Psychotherapeutenkammer NRW als auch mit dem zuständigen Fachausschuss abgestimmt sei. Offenbar teilen diese Vertretungen der Psychotherapeuten die oben angeführte Sichtweise.
2. Lebensqualität, Belastungsgrenzen und Burnout im Spiegel qualifizierter Betrachtung
Seit Freudenberger im Jahre 19749 das Burnout-Syndrom beschrieb, reißt die öffentliche Beschäftigung mit diesem Thema nicht ab. Im Rahmen der Fachdiskussion unter Psychotherapeuten entsteht der Eindruck, dass nur die Patienten der Psychotherapeuten davon betroffen sind. Dass der eigene Berufsstand möglicherweise ungleich stärker anfällig gegen Burnout sein könnte, müsste aber seit W. Schmidbauer10 bekannt sein. Auch E. Jaeggi11 hat dieses Thema für die Psychotherapeuten aufgegriffen.
Einer der wenigen Protagonisten der Betrachtung der Lebensqualität, Belastungsgrenzen und Burnouts vornehmlich bei Ärzten im deutschen Sprachraum ist C. Reimer et al. Dieser schreibt zum Eigeninteresse der (psychologischen) Psychotherapeuten:
"Generell fällt übrigens bei Sichtung der themenbezogenen Literatur auf, dass bei psychologischen Psychotherapeuten kaum Tendenzen bestehen, Aspekte ihrer eigenen Lebensqualität wissenschaftlich zu untersuchen."12
So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass weder öffentlich finanzierte Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen, weder die Fach- und Berufsverbände der Psychotherapeuten, noch die in Deutschland bereits seit einigen Jahren bestehenden Psychotherapeutenkammern einen Anlass fanden, dieses wichtige Problem der Auswirkungen von Psychotherapeuten-Burnout bzw. der Belastungen und Belastungsgrenzen zu untersuchen, geschweige denn zumindest einen Hinweis oder Anstoß für Forschungsaktivitäten zu geben.
Doch ist es m. E. durchaus nachvollziehbar aber nicht akzeptabel, wenn den Repräsentanten des Berufsstandes diese Problematik unangenehm ist, büßt doch der Berufsstand möglicherweise seine immerhin noch vorhandene Reputation ein. Der Schein des umfassend Wissenden über die menschliche Problematik, der im Image seiner Patienten seine eigenen psychosozialen Verhältnisse vorbildhaft geregelt hat, könnte angetastet werden.
Leider führt diese Enthaltsamkeit zu einer erheblichen Argumentationsschwäche in Bezug auf die Besonderheit unserer Arbeit gegenüber den Pressionen der Systemträger, die lediglich ihr Systemdenken kennen. Wie sollten diese auch anders denken, wenn die Psychotherapeuten die Besonderheit ihrer Arbeit nicht erkennen, nicht erklären, nicht belegen können und auch keine Anstrengungen in diese Richtung unternehmen?
Über die Bedeutung des Themas Lebensqualität bei Psychiatern und Psychotherapeuten schreiben C. Reimer et al. (2001):
"In keinem anderen Fach innerhalb der medizinischen Disziplinen werden an die Persönlichkeit des Therapeuten und insbesondere an seine Integrität so hohe Anforderungen gestellt wie im Bereich der Psychotherapie. Zwar müssen unsere organmedizinisch tätigen Kollegen auch ihre therapeutische Kunst beherrschen und durch Aktualisierung ihres Wissens immer wieder adaptieren. Aber sie sind bei weitem nicht in dem Maß persönlich, emotional gefordert wie Psychotherapeuten.
".Psychiater und Psychotherapeuten sind anhaltend allen Qualitäten seelischen Leidens ihrer Patienten ausgesetzt, müssen diese wahrnehmen, annehmen, aushalten und mit Geduld einer Bearbeitung zugänglich machen. Das setzt auf Seiten des Therapeuten voraus, dass er professionell souverän und selbst in einer psychischen und physischen Verfassung ist, die eine relative Ausgewogenheit, ein sicheres Ruhen in sich selbst gewährleistet. Ein so gesunder und stabiler Psychotherapeut könnte seine therapeutische Kunst «nach bestem Wissen und Gewissen» ausüben und seinem Patienten Gewähr dafür leisten, dass er seine Macht und die Abhängigkeit von ihm und seinen Hilfsangeboten nicht missbraucht.
Eine so anhaltend positive psychische Balance ist aber u.U. auch für Psychotherapeuten bestenfalls ein Idealzustand, insbesondere dann, wenn man sich einige der Problembereiche vergegenwärtigt, die in ihrem Arbeitsbereich, einem Dickicht komplizierter Subjektivität, auftreten können.
Was macht das Spezifische der psychotherapeutischen Arbeit im Vergleich mit der in anderen Fachdisziplinen aus? Die ständige Konfrontation mit Krankheit, Leid und unterschiedlichen Normen von Schmerz ist gleich. Anders ist, dass wir uns fast ausschließlich mit persönlichen, privaten, emotionalen Qualitäten von Störungen unserer Patienten befassen, wie z.B. der Neigung zur Negativität, Verleugnung, Entwertung, Sucht, Suizidalität, Unsicherheit, Wut und Hass, Perversion, Depression u.v.a.m. Was macht all das mit uns, die wir von unserer Professionalität her verpflichtet sind, geduldig zuzuhören, aufzunehmen, anzunehmen, zu verstehen, zu akzeptieren, standzuhalten, konstruktiv zu bleiben, zu containen und so fort?"13
C. Reimer et al. beschreiben auf sehr nachvollziehbare Weise, welche Beanspruchungen der Beruf Psychotherapeut in Abgrenzung zu anderen Berufen mit sich bringt. Der Beruf Psychotherapeut ist eben kein Beruf wie viele andere auch, sondern bedeutet eine besondere Belastung und ein besonderes Risiko. Demzufolge muss ein solcher Berufsangehöriger sich in besonderer Weise vor den möglichen Auswirkungen seines Berufes schützen. Da er nicht "ideal" sein kann, muss er sich seiner jeweiligen Befindlichkeit im Hinblick auf seinen Abnutzungsgrad bewusst sein, so dass er vorsorgende psychohygienische Maßnahmen treffen kann.
Neben diversen anderen Maßnahmen ist die immer wieder zu überdenkende Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit gemessen an der wöchentlichen Sitzungszahl ebenso wie die Beschränkung der täglichen Sitzungszahl eine wesentliche psychohygienische Maßnahme, die die Befindlichkeit des Psychotherapeuten pflegt und damit die Leistungskraft erhält.
Die Vorgaben der Rechtsprechung kommen den notwendigen und besonders noch auf empirischer Grundlage herauszuarbeitenden Präventionsmaßnahmen keineswegs entgegen. Als kontraproduktiv kann man beispielsweise Passagen im BSG-Urteil bezeichnen, wenn angeführt wird:
"Den Psychotherapeuten muss es jedenfalls im typischen Fall möglich sein, bei größtmöglichem persönlichen Einsatz des Praxisinhabers und optimaler Praxisauslastung zumindest den Durchschnittsüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zu erreichen..."14
Der "größtmögliche persönliche Einsatz" wird vom BSG als Möglichkeit angeführt. Für sich genommen scheint dieser Text wenig auffällig zu sein, lässt er doch die Deutung offen, dass jeder Kollege soviel arbeiten kann, wie er gerne möchte. Es scheint nahe zu liegen, zu sagen, niemand muss seine Praxis optimal auslasten, wenn nicht die "optimale Auslastung" als 36-Stunden-Soll-Formel in die Berechnungsgrundlage unserer Honorare einfließen würde.
3. Mögliche Auswirkungen von viel arbeitenden Psychotherapeuten auf Patienten
Doch nicht nur die Psychotherapeuten werden berührt bzw. verändert von einem die Grenzen der Belastbarkeit überschreitenden Psychotherapeuten, der sich möglicherweise schon in einem Burnout-Stadium befindet. Es stellt sich in besonderem Maße die Frage, inwieweit Patienten von dieser Psychotherapeutenproblematik betroffen werden können. Kann es sein, dass Patienten von der Problematik ihres Psychotherapeuten in negativer Weise beeinflusst werden? Kann es sein, dass sich die Befindlichkeit bzw. die Störung der Patienten verschlechtert statt verbessert? Die Antworten auf diese Fragen werden sicherlich in eine plausible Richtung gehen, doch wie gewinnt man Evidenz?
In der sich mit dem Thema befassenden Literatur wird berichtet, dass die fortlaufende Konfrontation mit Patienten von Psychiatern und Psychotherapeuten Anspannungen, Verspannungen, Kopfschmerzen, Erschöpfung, ständige Müdigkeit, Schlafstörungen etc. nach sich ziehen können. Es wird zwar immer auch einmal angeführt, dass dies besonders die weniger psychisch stabilen Kollegen betrifft, doch wer ist schon so richtig psychisch stabil, dass er jede nur erdenkliche Lebenssituation "psychisch stabil" meistert? Eine Lebenskrise, z.B. durch Trennung, Tod des Partners etc. hervorgerufen, kann auch dem (Ultra-)Stabilsten erheblich zusetzen und die Qualität seiner Arbeit herabsetzen oder sogar über Dauer hinweg eine negative Bilanz bewirken.
Nach C. Reimer et al. können sich psychische Folgen gegenüber Patienten unterschiedlich manifestieren. Aggressive Effekte, Feindseligkeit, Wut, Desinteresse aber auch "hilflos-depressiv-ohnmächtig-resignative" Stimmungen können den therapeutischen Prozess negativ beeinflussen.
Wörtlich unterstreichen C. Reimer et al. den negativen Prozess auf folgende Weise:
"Solche Affekte lassen sich häufig gegenüber solchen Patienten beobachten, die sich den Wirkmöglichkeiten des Therapeuten zu entziehen scheinen und die dadurch bei ihm Gefühle von Frustration, Angst, Ablehnung u.a.m. provozieren. Beispielhaft dafür seien nur Sucht- und Suizidpatienten genannt, aber auch die sogenannten Vorwurfspatienten, deren nicht enden wollenden Anklagen, Beschuldigungen und Entwertungen heftige Gegenübertragungsgefühle auslösen können, da Therapeuten häufig große Mühe damit haben, die sadistische Projektion dieser Patienten anzunehmen und zu bearbeiten."15
Strupp berichtet, dass auch Profis von ungünstigem Therapeutenverhalten betroffen sein können:
"Professionelle Therapeuten reagierten häufig negativ und antitherapeutisch auf Feindseligkeiten der Patienten, obwohl sie eigentlich vertraut sein sollten mit den Konzepten der Übertragung und Gegenübertragung"16
In einer Studie von Vocisano et al. wird von einer deutlich signifikanten negativen Korrelation der Arbeitszeit mit dem Therapieergebnis berichtet. So heißt es im Resümee der Studie:
"Symptom change was negatively correlated with the total number of hours therapists spent conducting across all settings, but it was not related to therapists sex, age, experience or caseload within the study".17
Es handelt sich offenbar um ein überraschendes Nebenergebnis einer ansonsten thematisch anders angesetzten Studie, die einer Methodenkritik nicht standhalten kann. Zwar zeigten sich die Autoren überrascht, sehen sich aber auch veranlasst, ihren Befund einzuschränken:
"... we were surprised to find no previous research on the relationship between overall psychotherapy caseload and patient outcome. More research on this issue is needed ...."18
Der Befund von Vocisano et al. scheint durchaus plausibel zu sein, weil er den im Berufsstand vorherrschenden Erwartungen entspricht. Bei Vocisano et al. klingt an, dass sich bereits 20 Sitzungen pro Woche negativ auf das Therapieergebnis auswirken. Ließen sich durch weitere Forschungsbefunde der mit Vorsicht anzunehmende Befund von Vocisano et. al. weiter erhärten, würde man eindeutiger als bisher eine Argumentationsbasis für die Besonderheiten der Anforderungen und Belastungen in unserem Beruf bilden können.
4. Schlussbemerkung
Zusammenfassend kann zunächst einmal zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Psychotherapeuten in der Bundesrepublik Deutschland - sicherlich auch anderswo - nicht mit ihrer beruflichen Befindlichkeit in all ihren Aspekten befassen. Die empirische und allen zugängliche Datenlage ist als mangelhaft zu bezeichnen. Die Fachgruppe hatte alle Mühe, einige empirische Daten zusammenzustellen. Forschungsansätze zu diesem Thema sind selten und kommen nicht aus dem Berufsstand.
Nicht von ungefähr ist das Ergebnis von Vocisano lediglich ein eher zufällig erscheinendes Nebenergebnis von anderen Forschungsabsichten (wie oft in der psychologischen Forschung ging es um eine nachanalysierende Rechnerei von seit Jahren zur Verfügung stehenden Daten).
Zu den Belastungsgrenzen eines Berufes wurde in sogenannten Hochleistungsberufen (Piloten etc.) dezidiert auf wissenschaftlicher Basis gearbeitet. Beispielsweise ist aufgrund dessen die Flugzeit von Kampfjet-Piloten sehr eng begrenzt. Aber auch bei LKW-Fahrern wurde - wegen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - eine Norm eingeführt. Ähnliches gilt seit langem schon für Bergleute. Die bis vor kurzem noch nahezu unbegrenzte Arbeitszeit von Krankenhausärzten ist ein Thema, das sicherlich nicht zu den Errungenschaften der Republik gehört, sondern nur noch als verantwortungslos bezeichnet werden muss.
Für die Psychotherapeuten könnte man aufgrund unserer bisherigen Betrachtungen die These vertreten, dass die Niedergelassenen durchaus auf ihre Belastungsgrenzen achten, wenn als Maßstab die Vorgaben der KBV, des Bewertungsausschusses und die BSG-Urteile herangezogen werden. Dass die modellhaften Vorgaben des BSG - die keine absoluten Vorgaben sind - nicht mit der tatsächlichen, also der durch empirische Daten belegten Lage der Psychotherapeuten verwechselt werden dürfen, liegt auf der Hand.
Oder anders: Weil es keine empirisch begründbaren Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet gibt, werden fiktive, scheinbar plausible Vorgaben gemacht, die dann unser Sein bestimmen. Der Berufsstand muss sich dann daran abarbeiten, möglichst an das Maß von 36 Stunden pro Woche heranzukommen - sieht man einmal ab von den erheblichen Nachteilen in Honorierungsfragen, die mit dieser Frage ebenfalls angesprochen werden.
Erstaunlich auch, dass es offenbar kaum oder keine Forschungsergebnisse zum Zusammenhang von Belastung der Psychotherapeuten und Therapieergebnis weltweit geben soll. Diese wichtige Frage müsste eigentlich ganz weit oben auf der Agenda der Psychotherapeuten und ihren Vertretungen stehen. Dieser Mangel einerseits und der Aktivitätenrummel andererseits in Sachen Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Qualitätszirkel, Qualität durch Fortbildung etc. zeigt einen noch aufzulösenden Widerspruch auf. Ist der Erhalt der eigenen beruflichen Befindlichkeit kein Qualitätsmerkmal? Ist die Einhaltung der eigenen Belastungsgrenzen kein Qualitätsmerkmal?
Die auf die Psychotherapeuten zukommenden qualitätssichernden Maßnahmen bedeuten zunächst einmal Mehrbelastung, ohne dass die bestehenden Belastungsgrenzen auch nur ansatzweise diskutiert wurden.
So könnte man sich Psychotherapeuten vorstellen, die ihre Belastungsgrenzen bereits überschritten haben, bereits unter erheblichen Symptomen leiden, wie sie von Reimer et al. geschildert wurden, und die gewissenhaft zusätzlich zu ihren Belastungen ihre Belastungsgrenzen weiter überschreiten, indem sie die immer mehr werdenden Papiere zum Nachweis von Qualitätssicherung ausfüllen.
Anmerkung:
*) Mein besonderer Dank für die Reflektion des Themas in all seinen vielfältigen Aspekten und den dafür notwendigen Vorarbeiten gilt den Kollegen der Fachgruppe Marianne Funk und Wolfgang Palm.
Verweise:
1) s. a. BSG-Urteil vom 25.08.1999; BSG-Urteil vom 25.01.2004
2) s. a. BSG-Urteil vom 25.08.1999
3) s. a. Palm, W., Den Einkommenstatsachen auf der Spur, VPP 2/2005
4) ebenda
5) s. a. Palm, W., Sind wir eine Gruppe von Faulenzern?, VPP 2/2005
6) s. a. "Wöchentliche Behandlungsstunden der Psychotherapeuten in Württemberg 2001" Veröffentlichung dieses Beitrages voraussichtlich in VPP 1/2006
7) Im BSG-Urteil vom 28.01.2004 heißt es: "Diese müssen nach diesem Modell bereits hinnehmen, dass die optimal ausgelastete psychotherapeutische Praxis gerade nicht mit einer ebenso optimal ausgelasteten umsatzstarken allgemeinmedizinischen Praxis, sondern nur mit den Ertragsaussichten einer durchschnittlichen Praxis verglichen wird."
8) s. a. Palm, W., Sind wir eine Gruppe von Faulenzern?, VPP 2/2005
9) .s. a. Freudenberger, H.J., 1974
10) s. a. Schmidbauer, W., Reinbek 1977
11) s. a. Jaeggi, E, Stuttgart 2001
12) s. a. REIMER, C., JURKAT, H.B., 2001 (e)
13) ebenda
14) s. a. BSG-Urteil vom 28.01.2004
15) s. a. REIMER, C., JURKAT, H.B., 2001 (e)
16) s. a. Strupp HH., 2000
17) s. a. Vocisano, Carina et. al
18) ebenda
Literatur:
Burisch, M.: Das Burnout-Syndrom. Theorie der inneren Erschöpfung. Berlin, Heidelberg 1989
Jaeggi, E.: Und wer therapiert die Therapeuten? Stuttgart 2001
Fengler, J.: Helfen macht müde. Zur Analyse und Bewältigung von Burnout
Freudenberger, H.J.: Staff burnout. In: Journal of Social Issues 30 (1) 1974, S. 159-165
JURKAT, H.B., REIMER, C.: Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von berufstätigen Ärztinnen im Vergleich zu Ärzten. Schweizerische Ärztezeitung 82: Nr. 32/33, 2001 (f), S. 1739-1744
JURKAT, H.B., REIMER, C.: Arbeitsbelastung und Lebenszufriedenheit von berufstätigen Medizinern in Abhängigkeit von der Fachrichtung. Schweizerische Ärztezeitung 82: Nr. 32/33, 2001 (g), S. 1745-1750
REIMER, C., JURKAT, H.B.: Lebensqualität von Psychiatern und Psychotherapeuten.
Schweizerische Ärztezeitung 82: Nr. 32/33, 2001 (e), S. 1733-1738
REIMER, C., JURKAT, H.B., MÄULEN, B., STETTER; F.: Zur Problematik der Suchtgefährdung von berufstätigen Medizinern. Lebensqualität von Ärztinnen und Ärzten mit und ohne Substanzabhängigkeit.
Psychotherapeut 46, 2001 (h), S. 376-385
Palm, W., Sind wir eine Gruppe von Faulenzern? 2005, VPP 2/2005, S. 405-407
Palm, W., Den Einkommenstatsachen auf der Spur, 2005, VPP 2/2005, S. 408-413
Schmidbauer, W.: Die hilflosen Helfer. Über die seelische Problematik der helfenden Berufe. Reinbek 1977
Strupp HH. Ein zeitgemäßer Blick auf die psychodynamische Psychotherapie und deren Zukunft. Psychotherapeut 2000;45:1-9.
Vocisano, Carina et al.: Therapist Variables That Predict Symptom Change in Psychotherapy With Chronically Depressed Outpatients. Psychotherapy: Theory, Research, Practice, Training. 2004, 41(3) 255-265
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Quelle: VPP 4/2005