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Erziehungsberatung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen streicht in ihrem Haushaltsentwurf die Förderung kommunaler Erziehungsberatungsstellen (Teil2)

01. Februar 2007

Teil 2 einer (un)endlichen Geschichte?

 

Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein Westfalen hat in ihrer Sitzung am 02.07.2002 den Haltshaltsplanentwurf für das Jahr 2003 verabschiedet.

Hierbei wurde der Ansatz für die Förderung von Erziehungsberatungsstellen in kommunaler Trägerschaft (Träger ist Stadt, Kreis oder Gemeinde) in Höhe von  8.283.200,00 ab 2003 komplett gestrichen.

Zur Vorgeschichte:

Bereits für den Haushalt 2002 war eine Streichung der Landesmittel vorgesehen. Aufgrund vielfältiger Proteste, auch von Seiten der dgvt, wurde diese zurück genommen. Politiker aller Fraktionen waren sich letztlich einig darin, dass das Angebot Erziehungsberatung sinnvoll ist und auch weiterhin durch die Fortsetzung der Landesförderung gesichert werden muss.

Die Zahlen sprechen letztlich für sich:

Im Jahr 2000 wurden in NRW insgesamt 84.653 Fälle in 158 Erziehungsberatungsstellen betreut, hiervon 36.037 Fälle in 51 Erziehungsberatungsstellen in kommunaler Trägerschaft. Hierbei wurden 198.454 Personen in den Beratungs- und/oder Therapieprozess einbezogen (84.826 Personen bei kommunalen EBs).

Alle Statistiken und Untersuchungen belegen seit Jahren einen stetig steigenden Bedarf für Beratung und Therapie, gerade auch im Bereich für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Die Debatten, die u. a. durch PISA und die Ereignisse in Erfurt ausgelöst worden sind, führten immer wieder zu Forderungen, das Hilfs-, Betreuungs- und Unterstützungsnetz für Familien in Deutschland aus zu bauen.

Hierfür ist die Entscheidung der rot-grünen Landesregierung NRW sicherlich nicht geeignet.

Aufgrund der auch in den Kommunen seit Jahren angespannten Finanzsituation ist die Existenz der 51 kommunalen EBs in NRW mit insgesamt 416 vom Land geförderten Stellen für Fachkräfte (die Zahl der Beschäftigten ist höher) akut gefährdet.

Die zu erwartenden Folgen wären:

- Wegfall oder Reduzierung einer bewährten und niedrigschwelligen Hilfe für alle Fragestellungen, die sich in der Entwicklung und der Erziehung von Kindern stellen;
- Zusätzliche Verlängerung der bereits jetzt teilweise unzumutbaren    Wartezeiten
- Reduzierung in der Qualität
- Wegfall präventiver Angebote
- Gefährdung der Beratungsstellen in freier Trägerschaft

Die rot-grüne Landesregierung begründet ihre Entscheidung mit der Haushaltssituation, sozialpolitische Argumente spielen keine Rolle mehr.

Wie bereits im letzten Jahr ist es erforderlich, durch Einflussnahme bei den verantwortlichen PolitikerInnen über die Konsequenzen zu informieren und sie umzustimmen. Die Haushaltskonsolidierung darf nicht bei den Familien und den Unterstützungsleistungen für sie anfangen.

Ansprechpartner.

Wolfgang Schreck
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Gelsenkirchen
Rotthauser Straße 48
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-15194
Fax.: 0209-15361
Mail: wolfgang_schreck@t-online.de