Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen streicht in Ihrem Haushaltsentwurf die Förderung kommunaler Erziehungsberatungsstellen
- Förderung kommunaler Kinder- und Jugendzentren
- Förderung von Familienerholungsmaßnahmen
- Förderung kommunaler Erziehungsberatungsstellen
Von der Streichung der Landeszuschüsse sind Erziehungsberatungsstellen der freien Träger (noch) nicht betroffen.
Das Land NRW förderte bisher ca. 220 Erziehungsberatungsstellen. Kommunale Erziehungsberatungsstellen erhalten eine fachbezogene Pauschalförderung für die entstandenen Personalkosten (Fördersumme ca. 8.000.000 €). Im Landesdurchschnitt beträgt die Förderung pro Fachkraft DM 38.500.
Zielsetzungen des Landes bei der Förderung waren bisher:
- Sicherstellung eines pluralen Angebotes hinsichtlich der Trägerlandschaft
- Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes dieser Hilfe in dem Wissen, dass z. B. die Qualität "Multiprofessionalität" auch teuer ist
Erziehungsberatung und Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung und Scheidung sind Pflichtleistungen, auf die es einen individuellen Rechtsanspruch nach dem SGB VIII gibt. Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Veröffentlichungen belegen immer wieder eine Steigerung des Beratungsbedarfs und der Nachfrage. Gesetzliche Neuregelungen (Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kindschaftsrechtsreform) stellen Beratungsangebote zentral in den Mittelpunkt. Die Kommunen haben in den letzten Jahren trotz angespannter Finanzsituation das Angebot aufrecht erhalten bzw. teilweise auch ausgebaut. Das war nur mit den Fördermitteln des Landes möglich.
EB's in kommunaler Trägerschaft sind seit Jahrzehnten bewährte Versorgungsinstitutionen in der psychosozialen Versorgung. Sie zeichnen sich durch ihre Niedrigschwelligkeit, den direkten Zugang und ihr vielfältiges Angebot, das auch gesellschaftlichen Herausforderung Rechnung trägt, aus.
Der größte Teil der Kommunen in NRW hat keinen ausgeglichenen Haushalt und wird nicht in der Lage sein, den Betrag auszugleichen. Erziehungsberatung müsste eingeschränkt werden. Schließungen von Erziehungsberatungsstellen werden nicht ausgeschlossen.
Für ratsuchende Familien bedeutet dies:
- Wegfall bzw. Einschränkung von Erziehungsberatung
- Längere Wartezeiten
- Reduktion der Qualität und Intensität des Angebotes
- Wegfall präventiver Angebote
Das Vorhaben des Landes NRW, die Zuschüsse für kommunale Erziehungsberatungsstellen zu streichen, ist erst seit kurzem bekannt. Es regt sich Widerstand, der jedoch noch nicht ausreicht.
Dipl.-Psych. Wolfgang Schreck
Heggerstraße 51
45525 Hattingen