Digitalisierung
Pressemitteilung vom 17. März 2023:
Gesundheitsdatenschutz für Psychotherapie gewährleisten –
Thema „Digitalisierung in der Psychotherapie“ auf dem
32. DGVT-Kongress in Berlin
BERLIN – Vom 15. bis 19. März 2023 findet an der Freien Universität Berlin (und auch online) der 32. DGVT-Kongress für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Beratung statt. Einen inhaltlichen Schwerpunkt legt die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. unter anderem auf das Thema „Digitalisierung in der Psychotherapie“.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat am 9. März 2023 seine Pläne für eine weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgestellt. Dazu gehören die Umsetzung einer elektronischen Patientenakte als Opt-out-Modell und eine erleichterte Gesundheitsdaten-nutzung für die Forschung. Die sich konkret daraus ergebenden Gesetzgebungsverfahren werden erst in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Die aktuellen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, rechtliche Rahmenvorgaben für die Umsetzung der Digitalisierung zu definieren, gewähren aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. und des DGVT-Berufsverbands Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e.V. keinen ausreichenden Gesundheitsdatenschutz. Vorgesehen ist unter anderem, dass Daten, die in der ePA gespeichert werden, von Versicherten zwar „verschattet“ (geschwärzt), aber nicht mehr gelöscht werden können.
Für sensible Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen, die höchst persönliche Informa-tionen und Angaben über die Versicherten sowie teilweise auch über Dritte umfassen, muss die Kontrolle vollständig bei den Versicherten selbst bleiben. DGVT und DGVT-BV fordern daher, dass die Opt-in-Regelung zur Speicherung von Daten in der ePA erhalten bleiben muss. Versicherte einschließlich Kinder und Jugendliche müssen zudem die Möglichkeit zum Löschen ihrer Daten erhalten.
Zugriffsrechte von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf die ePA müssen im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren so geregelt werden, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen jederzeit gewahrt ist.
Bei einer Diskussionsveranstaltung des DGVT-Berufsverbands im Rahmen des DGVT-Kongress am Freitag, 17. März, „Die moderne Psychotherapie-Praxis – Einblicke“, soll der Nutzen der voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen beleuchtet werden. Psychotherapie-Praxen müssen eine Haltung in Bezug auf die Digitalisierung einnehmen und Entscheidungen treffen, um den Anforderungen einer modernen Psychotherapie-Praxis gerecht zu werden.